Frauen in der römischen Gesellschaft

Die Frau in der römischen Gesellschaft wurde als minderwertig betrachtet und durfte ihre eigenen Angelegenheiten nicht selbst regeln. Männer bestimmten alle Frauensachen. Jegliche Befehlsgewalt befand sich in den Händen der Männer. Die Männer genossen vollkommene Autorität über die Angelegenheiten ihrer Familie. Sie besaßen sogar das Recht, ihre Frauen in bestimmten Fällen, in denen diese eines Verbrechens beschuldigt wurde, zum Tode zu verurteilen. (Die Geschichte der Zivilisation, von W. Durant.)

Genauso waren andere Männer wie Väter berechtigt, die Angelegenheiten ihrer Schwiegertöchter zu bestimmen (der Ehefrauen ihrer Söhne und Enkelsöhne).

Die Autorität der Männer über die Frauen in der römischen Gesellschaft beinhaltete: den Verkauf der Frau, Quälen, Verstoßen oder Töten; sie kannten keine Grenzen. Die Frau in der römischen Gesellschaft musste hören, gehorchen und ausführen, was der Mann sagte oder entschied. Frauen waren des Erbrechts beraubt. Der Erbe des verstorbenen Vaters war der älteste Sohn. Tatsächlich erlaubte die römische Gesellschaft dem Mann, irgendeine Person zu seiner Familie hinzuzufügen, die eigentlich nicht zur Familie gehörte. Ähnlich hatten die Männer das Recht, jemanden aus der Familie zu verbannen oder irgendein Familienmitglied zu verkaufen.(Vergleich der Religionen, von Dr. Ahmad Schalabi. Ebenfalls Arabische Zivilisation, von Dr. G. Lebon.)

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