Fiqh der Ehe - 10 - Die Scheidung

X – Die Scheidung

 

Die Auflösung der Ehe in der Scharia

 

Warum sollten Ehen beendet werden?

Damit die Institution der Ehe ihre Ziele, wie sie vorher beschrieben wurden, erfüllen kann, muss die Scheidung in bestimmten Situationen erlaubt sein. Jene Religionen und/oder Gesellschaften, welche von diesem Punkt abgekommen sind und die Aussage „bis dass der Tod uns scheidet“ erdichtet haben, waren für unermessliches Elend und Sünde verantwortlich. Dieses Gesetz entspricht nicht der menschlichen Natur und der Islam zwingt uns nicht, Gesetze anzuwenden, die übertrieben sind – weder Zölibat, dauerhafte Ehen ohne die Möglichkeit der Scheidung, noch Promiskuität und Körperverletzung (das beliebteste in unserer Zeit).

Der Islam gibt uns in dieser Hinsicht zwei wichtige soziale Ziele:

  • Die „Ausrottung“ von so vielen wie möglich ledigen Leuten im heiratsfähigen Alter durch die Ermöglichung der Ehen.
  • Errichtung einer sozialen Umgebung in der alle Beziehungen zwischen Männern und Frauen außerhalb der Ehe komplett unterbunden werden.

 

Über den ersten Punkt sagte Allah:

„Und verheiratet diejenigen von euch, die ledig sind, und die guten unter euren Sklaven, männliche wie weibliche. Wenn sie arm sind, so wird Allah sie aus Seiner Fülle reich machen; denn Allah ist Allumfassend, Allwissend.“ [der edle Quran 24:32]

Der zweite Punkt wird aus der Tatsache heraus klar, dass der Islam 100 Peitschenhiebe oder die Steinigung bis zum Tode für Männer und Frauen vorgeschrieben hat, die Unzucht/Ehebruch begehen. Allah warnt uns an mehreren Stellen „weit weg“ von dieser Tat zu blieben. Auch der Prophet (Frieden und Segen seien auf ihm) sagte in einem Hadith: „Die meist gefürchtete Prüfung, vor der ich bei euch Angst habe, ist die Prüfung der Frauen.“ (Wenn er (Frieden und Segen seien auf ihm) zu Frauen sprach, sagte er „die Prüfung der Männer“).

Offensichtlich ist es nicht Teil der Ermöglichung dieser Ziele die Ehegatten in der Ehe einzusperren, denn es stellt sie weder mental noch körperlich zufrieden. Einige von ihnen werden sicherlich unter dem Druck einsinken und suchen anderen Ausgänge für ihre Bedürfnisse, während sie die Moral der Gesellschaft zerstören. In solchen Fällen wird die Beendigung der Ehe bevorzugt.

Es ist außerdem eines der wichtigsten Ziele der Ehe, eine neue Generation von Muslimen heranzuziehen, welche die Botschaft und Praxis des Islams weitergeben. Die Familie ist die erste Quelle der Leitung und Freude. Wenn sie in einer Situation erzogen werden, wo sie mühelos den Unmut und die Unzufriedenheit ihrer Eltern sehen – und besonders wenn es dem Shaitan gelingt, einen Weg zu finden in ihren Köpfen dies mit dem Islam in Verbindung zu bringen – werden die Probleme in dieser Familie eventuell an die Kinder weitergegeben, indem ihr Verhalten und vielleicht sogar ihr Islam verdorben wird.

Scheidung und die verschiedenen anderen Möglichkeiten, welche der Islam bereitstellt um eine Ehe zu beenden, sind für Männer und Frauen im Islam vorgesehen, um die Verwirklichung dieser Ziele voranzutreiben – entweder innerhalb einer bestehenden Ehe oder durch das Auflösen dieser. Eine Scheidung sollte nicht „hässlich“ sein. Wenn sie notwendig wird, sollte sie mit Rücksicht, Würde und Güte durchgeführt werden. Allah sagte:

„Wenn sie aber ihren Termin erreicht haben, dann haltet sie in Güte zurück oder trennt euch in Güte von ihnen…“ [der edle Quran 65:2]

 

Die Mittel, mit denen eine Ehe beendet werden kann

Es gibt eine Vielzahl von Möglichkeiten, durch welche eine Ehe im islamischen Gesetz beendet werden kann, entweder automatisch oder durch die Initiative des Ehemannes, der Ehefrau oder des Richters. Es stimmt, dass die „Macht“ der Scheidung in den Händen des Ehemannes liegt und nicht bei der Frau, aber das heißt beim besten Willen nicht, dass die Frau überhaupt keine Befähigung hat, der Ehe ein Ende zu setzen, wenn sie schlecht behandelt wird, unzufrieden oder unglücklich ist. Männer, die ihre Frauen davon überzeugen, dass sie absolut keine Fluchtmöglichkeit haben, bis sie sich dazu entschließen, sie zu scheiden, sind von ihrem Islam abgekommen, führen sie in die Irre und unterdrücken sie.

Die Mittel, um eine Ehe im islamischen Gesetz zu beenden, ist ein sehr wichtiges Thema und eines, über welches viele Muslime unkundig und falsch informiert sind. Aufgrund dieses Unwissens werden viele gezwungen ein unglückliches Leben zu führen, da sie nicht die Möglichkeiten erkennen, die sie haben. Dies trifft für beide zu, die muslimischen Männer und die muslimischen Frauen. Die folgende Übersicht zeigt die verschiedenen Möglichkeiten auf, durch welche eine Ehe beendet werden kann:

 

Durch den Ehemann

  • Scheidung
  • Al-Ilaa (ein Schwur, keine Beziehung mit ihr zu haben)
  • Adh-Dhihar (ein Schwur, dass sie untreu war)

 

Durch die Ehefrau

  • Möglichkeit der Geschlechtsreife
  • Durch Bevollmächtigung

 

Durch gegenseitiges Einvernehmen

  • Al-Khul'a (“Auslösung”)
  • Schlichtung

 

Durch einen Richter

Auf Drängen des Mannes

  • Die Frau hat einen Körperfehler
  • Die Frau hat einen ernsthaften Charakterfehler, welcher sie „ungleich“ oder ungeeignet für einander macht
  • Al-li'an wobei der Ehmann viermal einen Eid schwört, dass sie Ehebruch begangen hat



    Auf Drängen der Frau
  • Der Ehemann hat einen Körperfehler
  • Der Ehemann hat einen ernsthaften Charakterfehler, welcher sie “ungleich” macht
  • Der Ehemann wird vermisst oder es wird vermutet, dass der tot ist
  • Der Ehemann versorgt sie nicht
  • Der Ehmann behandelt sie schlecht
  • Der Ehemann erfüllt seine ehelichen Pflichten nicht
  • Der Ehemann behandelt seine Ehefrauen ungleich

 

Auf eigene Initiative

  • Der Ehevertrag hat einen schwerwiegenden Fehler
  • Der Ehmann weigert sich der richterlichen Anordnung zur Scheidung zu unterwerfen

 

Auflösung durch den Ehemann

Der Ehemann kann seinerseits der Ehe ein Ende durch eines der vier Möglichkeiten setzen:  1) Scheidung, 2) sich für vier Monate von ihr abwenden, 3)  durch eine Aussage, welche sie unrechtmäßig für ihn macht, und 4) einen Eid schwören, dass sie Ehebruch begangen hat.

 

Al-Ilaa (Beenden der Beziehung)

Hierbei schwört der Ehemann einen Eid, sich seiner Ehefrau nicht anzunähern. Dies beruht auf den folgenden Vers:

„Diejenigen, die Enthaltsamkeit von ihren Frauen beschwören, sollen vier Monate warten. Wenn sie sich dann von ihrem Schwur entbinden wollen, ist Allah wahrlich Allverzeihend, Barmherzig.“ [der edle Quran 2:226]

In den Jahiliya (vorislamische Tage) gab es kein Zeitlimit für diesen Schwur und diese Praxis. Ein grausamer Mann könnte seine Frau so ihr ganzes Leben lang hängen lassen und sie weder wie eine Ehefrau behandeln, noch sie scheiden. Im Islam wurde ein viermonatiges Limit für diesen Schwur gesetzt. Innerhalb des Limits vergibt Allah dieses Verhalten. Nach vier Monaten muss der Ehemann die Beziehung mit seiner Ehefrau entweder wieder aufnehmen, oder die Ehe beenden. Wenn er nichts nach vier Monaten unternimmt und weiterhin ihr Bett boykottiert, dann ist die Ehe vorbei. Einige Gelehrte waren der Meinung, dass sie nicht automatisch endet und sie dieses Problem einem Richter vortragen muss.

Dies wird nicht als angemessene Art und Weise angesehen, eine islamische Ehe zu beenden. Wenn der Ehemann im Allgemeinen seinen Schwur nicht bricht und zu seiner Frau innerhalb der vier Monate zurückkehrt, hat er die Ehe beendet und er hat ein Unrecht begangen.  Einige Gelehrten setzten dies mit den drei Scheidungen gleich und sagten, dass diese zwei niemals wieder heiraten dürfen, bis sie jemanden anderen geheiratet hat, diese Ehe vollzogen wurde und später beendet wurde. Andere setzen es mit einer einzelnen Scheidung gleich, was bedeutet, dass sie danach wieder heiraten können.

 

Adh-Dhihar (Schamloser Schwur der verbietet)

Adh-Dhihar ist eine andere Praxis, die auf die Zeit der vorislamischen Unwissenheit zurückgeht. Dies ist der Fall, wenn der Ehemann eine Aussage wie folgende macht: „Du bist für mich wie der Rücken meiner Mutter.“ Dies bedeutet, dass die Frau für immer für ihn verboten wird. Dies beruht auf folgenden Vers:

Diejenigen von euch, die sich von ihren Frauen scheiden, indem sie sagen: ""Du bist mir (verboten) wie der Rücken meiner Mutter"", (irren; denn) ihre Mütter sind sie nicht; ihre Mütter sind einzig jene, die sie geboren haben; und sie äußern da nur Worte, die unziemlich und unwahr sind.“ [der edle Quran 58:2]

Dies ist ganz klar verboten, denn Allah beschreibt es als „unziemlich und unwahr“. Wenn ein Mann dies tut, darf er sich seiner Frau nicht nähern bis er für die Aussage, die er gemacht hat, sühnt. Seine Sühne muss sein, dass er einen gläubigen Sklaven befreit, zwei aufeinanderfolgende Monate fastet, oder sechzig arme Menschen speist, in der Reihenfolge, je nach seiner Fähigkeit.

 

Auflösung durch die Frau

In einigen ungewöhnlichen Situationen hat die Ehefrau die Möglichkeit, die Ehe ihrerseits aufzulösen. Die erste ist die sogenannte „Möglichkeit der Geschlechtsreife“. Dies trifft zu, wenn das Mädchen vor der Pubertät verheiratet wurde. Wenn sie die Pubertät erreicht, hat sie das Recht der Ehe zuzustimmen, oder sie zurückzuweisen.

Die zweite Möglichkeit ist die „Bevollmächtigung“, wobei der Ehemann der Ehefrau das Recht gibt, die Scheidung in seinem Auftrag auszusprechen. Demnach ist es in gewissem Sinne eine Scheidung durch den Ehemann (mit der vorher übertragenen „Vollmacht“ von ihm“), die tatsächlich durch die Frau ausgeführt wird.

Dies ist eine Praxis, für die es keinen direkten Beweis aus dem Quran und der Sunna gibt und scheint niemals von den Sahabas und den frühen Generationen praktiziert worden zu sein. Dennoch scheint es eine gültige rechtmäßige Vorgehensweise zu sein, denn wenn der Mann die Autorität  hat, dann sollte er auch die Autorität dazu haben, es an sie zu delegieren. Wenn sich diese Praxis jedoch verbreitet und die Männer finden, dass sie nicht heiraten können, ohne dies anzubieten, dann sollte der Machthaber dies verbieten, da es ein grundsätzlicher Widerspruch zur Scharia ist. Wenn Allah gewollt hätte, dass die Frauen die Macht zur Scheidung ihrerseits hätten, hätte er (der Erhabene) sie ihr gegeben.

 

Auflösung durch gegenseitiges Einvernehmen

Der Ehemann und die Ehefrau können einer Beendigung der Ehe oder einer Scheidung zustimmen. Dies wird durchgeführt durch etwas, was als khul'a bekannt ist, welches später erörtert wird, oder durch ein Schiedsgericht, welches vorher erklärt wurde.

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