Warum ist der Anteil der Frau am Geerbten/Erbgut nur die Hälfte von dem des Mannes?

Frage:
Warum ist der Anteil der Frau am Geerbten/Erbgut nur die Hälfte von dem des Mannes unter dem Islamischen Gesetz?

Antwort:

Der Ruhmvolle Koran enthält spezifische und ausführliche Leitung bezüglich der Einteilung des geerbten Reichtums unter den rechtmäßigen Begünstigten.

Die Verse im Koran, die Leitung bezüglich des Erbes enthalten, sind:

* Sure Baqarah, Kapitel 2 Vers 180
* Sure Baqarah, Kapitel 2 Vers 240
* Sure Nisa, Kapitel 4 Vers 7-9
* Sure Nisa, Kapite 4 Vers 19
* Sure Nisa, Kapite 4 Vers 33 und
* Sure Maidah, Kapite 5 Verse 106-108

Es gibt drei Verse in dem Koran, die weitgehend den Anteil von nahen Verwandten beschreiben: Sure Nisah des Kapitels 4, Verse 11, 12 und 176.

Die Übersetzung dieser Verse lautet wie folgend:

" Allah schreibt euch hinsichtlich eurer Kinder vor: Auf eines männlichen Geschlechts kommt (bei der Erbteilung) gleichviel wie auf zwei weiblichen Geschlechts. Sind es aber (nur) Frauen, mehr als zwei, sollen sie zwei Drittel der Hinterlassenschaft erhalten. Ist es nur eine, soll sie die Hälfte haben.

Und jedes Elternteil soll den sechsten Teil der Hinterlassenschaft erhalten, wenn er (der Verstorbene) Kinder hat; hat er jedoch keine Kinder, und seine Eltern beerben ihn, steht seiner Mutter der dritte Teil zu. Und wenn er Brüder hat, soll seine Mutter den sechsten Teil, nach Bezahlung eines etwa gemachten Vermächtnisses oder einer Schuld, erhalten. Eure Eltern und eure Kinder - ihr wisset nicht, wer von beiden euch an Nutzen näher steht. (Dies ist) ein Gebot von Allah; wahrlich, Allah ist Allwissend, Allweise.

Und ihr bekommt die Hälfte von dem, was eure Frauen hinterlassen, falls sie keine Kinder haben; haben sie aber Kinder, dann erhaltet ihr ein Viertel von ihrer Erbschaft, nach allen etwa von ihnen gemachten Vermächtnissen oder Schulden. Und ihnen steht ein Viertel von eurer Erbschaft zu, falls ihr keine Kinder habt; habt ihr aber Kinder, dann erhalten sie ein Achtel von eurer Erbschaft, nach allen etwa von euch gemachten Vermächtnissen oder Schulden. Und wenn es sich um einen Mann handelt - oder eine Frau -, dessen Erbschaft geteilt werden soll, und der weder Eltern noch Kinder, aber einen Bruder oder eine Schwester hat, dann erhalten diese je ein Sechstel. Sind aber mehr (Geschwister) vorhanden, dann sollen sie sich ein Drittel teilen, nach allen etwa gemachten Vermächtnissen oder Schulden, ohne Beeinträchtigung - (dies ist) eine Vorschrift von Allah, und Allah ist Allwissend, Milde." [Al-Qur’an 4:11-12]

" Sie fragen dich um Belehrung. Sprich: "Allah belehrt euch über die seitliche Verwandtschaft: Wenn ein Mann stirbt und keine Kinder hinterlässt, aber eine Schwester hat, dann erhält sie die Hälfte seiner Erbschaft; und er beerbt sie, wenn sie keine Kinder hat. Sind es aber zwei (Schwestern), dann erhalten sie zwei Drittel von seiner Erbschaft. Und wenn sie Geschwister sind, Männer und Frauen, kommt auf eines männlichen Geschlechts gleichviel wie auf zwei weiblichen Geschlechts." Allah macht euch das klar, damit ihr nicht irrt; und Allah weiß über alle Dinge Bescheid. [Al-Qur’an 4:176]

In den meisten Fällen erbt eine Frau die Hälfte dessen, was ihr männlicher Kontrahent erbt. Jedoch ist das nicht immer der Fall. Im Falle, dass der Verstorbene keine Verwandten oder Nachkommen hinterlassen hat, sondern Halbbruder und Halbschwester hinterlassen hat, erbt jeder der beiden 1/6. Wenn der Verstorbene Kinder hinterlassen hat, bekommen beide Elternteile, die Mutter als auch Vater, den gleichen Anteil und erben jeweils 1/6. In bestimmten Fällen kann eine Frau auch einen Anteil erben, der doppelt des Mannes ist. Im Falle einer verstorbenen Frau , die keine Kinder, Brüder oder Schwestern hinterlassen hat und nur ihr Mann, ihre Mutter und ihr Vater am Leben sind , erbt der Mann die Hälfte vom Eigentum, während die Mutter ein Drittel und der Vater die restlichen ein Sechstel erbt. In diesem besonderen Fall erbt die Mutter einen Anteil, der doppelt von dem des Vaters ist. Es ist wahr, dass als eine allgemeine Regel in den meisten Fällen die Frau einen Anteil erbt, der die Hälfte von dem des Mannes ist.

Zum Beispiel in den folgenden Fällen:

1. Tochter erbt Hälfte dessen, was der Sohn erbt
2. Frau erbt 1/8, und der Mann ¼, wenn der Verstorbene keine Kinder hat.
3. Frau erbt 1/4 und der Mann ½, wenn der Verstorbene Kinder hat
4. Wenn der Verstorbene keine Verwandten oder Nachkommen hat, erbt die Schwester einen Anteil, der die Hälfte von dem des Bruders ist.

Im Islam hat eine Frau keine finanziellen Verpflichtungen und die wirtschaftliche/haushälterische Verantwortung liegt auf den Schultern des Mannes. Bevor eine Frau verheiratet ist, ist es die Aufgabe des Vaters oder Bruders, sich um die Unterkunft, Kleidung und anderen finanziellen Ansprüchen der Frau zu kümmern. Nachdem sie verheiratet ist, ist es die Aufgabe des Mannes oder des Sohns. Islam hält den Mann finanziell verantwortlich, die Bedürfnisse seiner Familie zu erfüllen. Um im Stande zu sein, diese Verantwortung zu erfüllen, erhalten die Männer den doppelten Anteil des Erbes. Zum Beispiel, wenn ein Mann stirbt, der ungefähr 150.000 Rs für die Kinder (d. h. einen Sohn und eine Tochter) hinterlässt, erbt der Sohn 100.000 Rupien und die Tochter nur 50.000 Rupien. Aus den 100.000, die der Sohn erbt, muss er vielleicht als seine Pflicht gegenüber seiner Familie fast den kompletten Betrag für sie ausgeben oder sagen wir ungefähr 80.000, und so hat er einen kleinen Prozentsatz des Erbes, sagen wir ungefähr 20.000, die für ihn übrigbleiben. Andererseits ist die Tochter, die 50.000 erbt nicht verpflichtet, einen einzigen Cent für irgendjemanden auszugeben. Sie kann den kompletten Betrag für sich selbst behalten. Würden Sie es vorziehen, 100.000 Rupien zu erben und 80.000 davon auszugeben (für die Familie) oder 50.000 Rupien zu erben und den kompletten Betrag für sich selbst zu haben?

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