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134. Frage: Nichts Schlimmes wurde getan
#1
Nichts Schlimmes wurde getan


134. Frage: Meine Frau trat in den unverletzlichen Zustand (Ihram) für 'Umrah ein und bevor sie aus dem Badezimmer kam und ihre Bekleidung anzog, schnitt sie etwas von ihrem Haar. Was ist nun ihre Pflicht?


Antwort:Es ist nicht schlimm, was sie getan hat. Sie muss kein Opfer bringen. Das Verbot, seine Haare zu schneiden, besteht erst, wenn der Zustand des Ihram tatsächlich begonnen hat. Sie war noch nicht im Zustand des Ihram, und hatte noch nicht ihre Kleider angezogen. Daher schadet es nicht, was sie tat. Wenn sie es allerdings aus Unwissenheit oder Vergesslichkeit tat, nachdem sie im Ihram war, dann bräuchte sie aufgrund ihrer Unwissenheit auch kein Opfer darbringen.


Schaikh Ibn Jibreen
  


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