(10-12-2013, 09:28 PM)Umm Musab schrieb: Liebe Mineaple,
wie du bestimmt weißt, begrüßen wir Muslime uns mit dem Friedens Gruß 'Al-salaamu alaikum'
und somit begrüße ich Dich Schwester auch mit Al-salaamu alaikum.
Zu aller erst, wieso sollte Kaugummi an sich haraam sein? Du solltest inshaallaah deine Frage besser formulieren.
Unter haraam könnte man den hohen Zucker Zusatz verstehen oder andere Dinge. Aber ich glaube ich verstehe worauf du hinaus möchtest, Schwester.
1. Nicht in jedem Kaugummi ist Alkohol.
2. Eine kleine Regel: Was in großen Mengen (an Alkohol) berauscht, ist auch in kleinen Mengen verboten, was in großen Mengen (an Alkohol) NICHT BERAUSCHT ist auch in kleinen Mengen erlaubt.
Es ist das selbe Thema wie Coca Cola. Es ist zwar Alkohol enthalten, aber es ist nicht verboten, aber z.B. der Zucker Zusatz könnte für manche Verboten sein. Shaikh Abul hussain sagt z.B. dazu, dass wir nicht darauf gucken sollten also solche Themen. Jeder Peter oder Hans (damit ist das Prinzip gemeint) kann sowas erzählen.
ABER, es gibt eine Meinungsverschiedenheit, manche Gelehrten sagen, es wäre erlaubt, die anderen sagen, es wäre nicht erlaubt. Deswegen kau am besten, die Kaugummis ohne Alkohol. Allaah bariik fiiki.
z.B. sagt Shaiikh ibn Baz (Rahimahullaah) zu den Getränken, mit dem geringen Alkoholgehalt:
Frage
Ich habe gehört, dass einige Getränke Alkohol enthalten. Ist es also verboten diese zu trinken?
Antwort
Die Basis in dieser Sache, ist die Aussage des Propheten:
"Was in großen Mengen berauscht, davon ist auch wenig Ḥarām." Wenn diese Sache in großen Mengen berauscht und den Verstand benebelt, so ist auch wenig davon verboten. Wenn der Stoff darin schwach ist und nicht berauscht, selbst wenn man viel zu sich nimmt so ist das kein Problem, sei es ein Getränk oder Nahrung. Wenn viel davon berauscht ist viel und wenig davon verboten. Wenn viel davon nicht berauscht, ist weder viel noch wenig davon verboten. Egal ob es ein Getränk oder Nahrung ist.
Wallaahu a´lam
(06-02-2014, 04:48 AM)Umut schrieb: Die Erklärung oben für Alkoholischem, welches in großen Mengen nicht berauscht gilt wahrscheinlich auch für Obst nehme ich mal an, oder?
Zitat:Die Basis in dieser Sache, ist die Aussage des Propheten![]()
"Was in großen Mengen berauscht, davon ist auch wenig Ḥarām." Wenn diese Sache in großen Mengen berauscht und den Verstand benebelt, so ist auch wenig davon verboten. Wenn der Stoff darin schwach ist und nicht berauscht, selbst wenn man viel zu sich nimmt so ist das kein Problem, sei es ein Getränk oder Nahrung. Wenn viel davon berauscht ist viel und wenig davon verboten. Wenn viel davon nicht berauscht, ist weder viel noch wenig davon verboten. Egal ob es ein Getränk oder Nahrung ist.
Umm Musab bearbeitete 08-02-2014 08:28 PM diesen Beitrag. Grund: Bitte keine Smileys |
(08-02-2014, 06:42 AM)Umut schrieb: Hmm ich habe um ehrlich zu sein noch nie gehört, dass einer von einer gereiften Banane vernebelt worden ist. Oder von einem Apfel, nur bei Apfelsaft weiß ich, dass das Gären zum Alkohol führt, welches betrunken macht.
(08-02-2014, 06:42 AM)Umut schrieb: Aber solange es keine Beweise bzw. Belege gibt, dass man von überreifem Obst giftige Alkohole zu sich nimmt, kann ich sie also auch essen?
(26-04-2008, 10:44 PM)Yahya Abd Al-Adl schrieb:Fremder schrieb:akhi das ist sooooooooooooooooooooooo ein quatsch mit soße....ALKOHOL IST HARAM EGAL IN WELCHEN MENGEN!!!!!!!!!!!!!!!
wenn da GARKEIN ALK drin ist...wieso solltest dus nicht trinken können?? aber es ist nun mal so dass auch dort alk drin ist...und alles was berauscht ist haram....
inschaAllah stell mal die frage an www.islam-fetwa.de
lieber bruder,
soooooooooooooooooooooooo ein quatsch mit soße ist das eben nicht.
wie ich schon im ersten beitrag erwähnte, gibt es keine 100%ige reinheit.
sogar marmeladen, obstsäfte, essige und viele viele weitere lebensmittel haben einen gewissen anteil an alkohol. nur ist dieser gehalt seeeeeehr niedrig...das meinte ich mit geringfügig. der anteil an alkohol in diesen alkoholfreien bieren soll sich auch in diesem geringfügigen bereich befinden, sonst würde man sie gewiß nicht in saudi-arabien zulassen (hoffe ich zumindest).
aber es stimmt schon, diese frage hier zu posten war wohl ein fehler. ich wende mich mal an bruder abu anas mit dieser frage.
was-salamu alaykum
yahya