Die Frage:
ist es erlaubt das Dhur und das
Asr Gebet zuhause nachträglich zu beten, wenn man in der Zeit der fälligen
Gebete arbeitet?
Die Antworten:
Zusammenfassung:
1.Es ist nicht erlaubt,
Gebete nur wegen der Arbeit aufzuschieben.
2.Es ist erlaubt, aufgrund von großem Schaden bei der Arbeit, das Mittags- und Nachmittags
gebet zur Zeit einer der beiden
Gebete zu verrichten, gleiches gilt für das Abend- und Nacht
gebet. Das Morgen
gebet muss vor Sonnenaufgang verrichtet werden.
3.Diese Erlaubnis liegt dann vor, wenn die Arbeit aufgrund von entstehendem Schaden (Operation etc) nicht unterbrochen werden darf. Aus Angst vor dem Arbeitgeber oder davor, vor den Mitarbeitern zu beten, ist kein Grund, das
Gebet zusammenzufassen.
4.Es ist nicht erlaubt, ständig
Gebete aufgrund der Arbeit zusammenzufassen.
5.Es ist auf keinen Fall erlaubt,
Gebete komplett zu verschieben und alles zu Hause nachzuholen (außer bei einem Arzt, der einen chirurgischen Eingriff leitet, den er nicht verlassen kann, weil sonst für den Patienten Schaden entsteht und niemand ihn für die kurze Zeit vertreten kann).
Und Allah weiß es am besten.
Hier die Fetwas einzelner Themen, die mit der Frage zu tun haben:
1. Fetwa von Alazhar: (Bd 9 S. 1, Mai 1997)
Thema: Das
Gebet bei der Arbeit. (Die Frage beinhaltet den Arbeitgeber, der daran hindert, das
Gebet bei der Arbeit zu verrichten).
Wenn der Arbeiter die Möglichkeit hat, das Mittags
gebet zur richtigen Zeit zu beten, soll er es tun, wenn er es schafft, es vor dem Nachmittags
gebet zu verrichten. Es spielt hier keine Rolle, ob er das
Gebet in der Arbeit oder zu Hause verrichtet (solange es innerhalb der
Gebetszeit verrichtet wurde), wenn durch das
Gebet kein Schaden am Arbeitsplatz entsteht Doch wenn das Verrichten des
Gebets am Arbeitsplatz Schaden verursacht (zB bei einer Operation), so muss der Arbeitgeber um Erlaubnis
gebeten werden. Wenn der Arbeitgeber dies nicht erlaubt, ist es dem Arbeiter erlaubt, das
Gebet zusammenzufassen (also z.B das Mittags- und Nachmittags
gebet zur Nachmittagszeit zu beten).
Ebenso verhält es sich wenn der Arbeitgeber streng ist und mit Entlassung oder Lohnkürzungen droht, und dies zu ernsthaftem Schaden führen würde. Auch dann ist es erlaubt, z.B. das Mittags- und Nachmittags
gebet zur Nachmittagszeit zusammenzufassen. Ich bitte hierbei darum, dass der Arbeiter, der zur Arbeitszeit betet, das
Gebet so kurz wie möglich hält, um keine Probleme zu provozieren und man das
Gebet nicht als Gelegenheit nutzt um sich vor der Arbeit zu drücken. Denn die Arbeitszeit wird bezahlt und der Arbeitgeber entlohnt für diese Zeit und er hat ein Anrecht darauf, dass die Arbeitszeit eingehalten wird. Wenn der Arbeitgeber das
Gebet zulässt, so soll der Arbeitnehmer auch dankbar sein und zeigen, dass er darum bemüht ist, seine Arbeit korrekt zu verrichten und die Zeit einzuhalten.
2. Über das Zusammenfassen von
Gebeten nach der Zeit (vom Scheich Abdulaziz ibn Baz):
Ursprüngliche Frage:
Ist es einem Reisenden erlaubt, wenn er lange reist, alle
Gebete am Tagesende zusammenzufassen?
Antwort:
Dies ist eine sehr unislamische Handlung, welche noch kein Gelehrter von sich gegeben hat. Es ist dem Reisenden erlaubt, das Mittags- und Nachmittags
gebet zur Zeit einer der beiden
Gebete zusammenzufassen, bevor sich die Sonne rötet. Und es ist erlaubt, das Abend- und Nacht
gebet zur Zeit einer der beiden
Gebete noch vor Mitternacht zusammenzufassen. Doch das Morgen
gebet darf nicht zusammengefasst werden, es muss zur Zeit
gebetet werden, egal ob auf Reisen oder nicht und zwar vor Sonnenaufgang.
(Fetwasammlung von Bin Baz, Bd. 12, S. 241)
3. Das Zusammenfassen von
Gebeten aufgrund der Arbeit:
Wenn es nicht anders möglich ist, als zwei
Gebete zusammenzufassen, weil die Arbeit unter gar keinen Umständen unterbrochen werden kann, oder weil durch die Unterbrechung ein Schaden entstehen würde, der islamisch gesehen groß genug ist, so ist es erlaubt zwei
Gebete zusammenzufassen, doch darf dies nicht zur Gewohnheit werden. Es gibt einen Hadith bei Buchari und Muslim, der von Ibn Abbas (ra) überliefert wurde: dass der Gesandte Allahs (s) das Mittags- und Nachmittags
gebet sowie das Abend- und Nacht
gebet zusammenfasste, ohne dass Gefahr bestand oder er auf Reise war. Und bei Muslim: ohne dass Gefahr oder Regen vorhanden waren. Doch dies tat der Prophet (s), wie ibn Abbas (ra) sagte, nur um zu zeigen, dass dies in Ausnahmefällen erlaubt ist.
Das ständige Zusammenfassen von
Gebeten ist jedoch nicht erlaubt.
Abdulah Alfaqih, Alschabaka Alislamiyya.
4. Frage: Ich arbeite und bete das Mittags- und Nachmittags
gebet zuhause, weil ich eine Frau bin und es am Arbeitsplatz keinen geeigneten (abgeschirmten)
Gebetsplatz für Frauen gibt. Ist dies erlaubt?
Antwort:
Wenn während der Arbeit die
Gebetszeit eintritt, ist die Frau verpflichtet, zu beten, bevor die
Gebetszeit zu Ende ist. Es ist ihr nicht erlaubt, die
Gebete zu einer der beiden Zeiten zusammenzufassen, außer es liegt ein Grund vor, der dies nach islamischen Richtlinien erlauben würde. Doch das Nichtvorhandensein eines geeigneten
Gebetsplatzes ist kein Grund. Hier gibt es zwischen Männern und Frauen keinen Unterschied.
Fetwazentrum, Abdullah Alfaqih, Fetwanr: 3859.
5. Wenn du eine Arbeit verrichtest, die man nicht unterbrechen kann, weil dadurch Schaden entsteht, so ist es erlaubt, das Mittags- und Nachmittags
gebet bzw das Abend- und Nacht
gebet zur jeweiligen Zeit zusammenzufassen. Dies ist die Meinung einiger Gelehrter wie etwa der Hanbaliten, doch unter der Bedingung, dass man nicht ständig
Gebete zusammenfasst. Diese Fetwa gilt nur für besondere Ausnahmefälle, in denen sonst Schaden oder große Schwierigkeiten entstehen würden.
Abdullah Alfaqih, Fatawa alSchabaka alIslamiyya, Bd. 141, S. 168.
6. Fetwa: Angst vor Schwierigkeiten ist kein Grund,
Gebete zusammenzufassen.
Fetwa 57308.
Frage: Ich arbeite und kann aufgrund der Arbeit die
Gebete nicht einhalten. Der Arbeitgeber ist Nichtmuslim.
Antwort: Es ist dir nicht erlaubt, dem Arbeitgeber darin zu gehorchen, indem du das
Gebet unterlässt. Denn man darf keinem Geschöpf gehorchen, wenn man dadurch gegenüber dem Schöpfer ungehorsam ist. Wenn durch das
Gebet bei der Arbeit die Kündigung gedroht wird, dann schau, ob du eine andere Arbeit finden kannst oder nicht. Wenn du durch die Kündigung zu Schaden kommst und nicht mehr normal leben kannst, dann kannst du das
Gebet zusammenfassen und zu einer der beiden
Gebetszeiten beten. Du bist jedoch verpflichtet, eine andere Arbeit zu finden, bei welcher du zu jeder Zeit beten kannst.
Abdullah Alfaqih
Und Allah weiss es am besten
www.islam-fetwa.de