17-05-2013, 01:33 AM
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 17-05-2013, 08:41 AM von Issa Mönks.)
As Selam Alaykum rahmatullah wa barakatuh,
Frage:
Manche Menschen behaupten, dass es nicht erlaubt ist, mehr als eine Frau zu heiraten, es sei denn, jemand hat Waisen unter seiner Obhut, für die er sorgen muss und er fürchtet, nicht gerecht sein zu können. Dann darf er ihre Mutter oder eine ihrer Töchter heiraten.
Als Beweis zitieren sie den folgenden Vers: „Und wenn ihr befürchtet, nicht gerecht hinsichtlich der Waisen zu handeln, dann heiratet, was euch an Frauen gut scheint, zwei, drei oder vier. Wenn ihr aber befürchtet, nicht gerecht zu handeln, dann nur eine oder was eure rechte Hand besitzt. Das ist eher geeignet dass ihr nicht ungerecht seid.“ (Surah An-Nisa, Vers 39)
Antwort:
Diese Aussage ist falsch. Die Bedeutung dieses Verses ist, dass wenn ein Mann unter seiner Obhut eine Waise hat und er fürchtet, dass er ihr nicht den gerechten Betrag einer Brautgabe geben kann, dann soll er andere Frauen heiraten, weil es viele Frauen gibt und Allah will es ihm nicht schwer machen. Der Vers beweist die Erlaubnis für die Heirat von zwei, drei oder vier Frauen. Dies ist erlaubt, weil es zu mehr Keuschheit, dem Senken der Blicke und dem Schützen der Geschlechtsteile führt. Außerdem ist es eine Ursache für mehr Kinder und die Keuschheit von mehr Frauen, und dass sie gut behandelt werden und für sie gesorgt wird. Es gibt keinen Zweifel daran, dass die Frau, welche sich einen Mann mit anderen Frauen teilen muss, besser dran ist, als eine, die gar keinen Mann hat.
Allerdings muss der Mann die Bedingung der Gerechtigkeit unter seinen Frauen erfüllen als auch die der Fähigkeit sie zu versorgen und sich ausreichend um sie zu kümmern. Wenn ein Mann fürchtet, nicht gerecht sein zu können, dann darf er nur eine Frau heiraten, zusätzlich zu seinen Sklavinnen. Die Praxis des Gesandten Allahs (sallAllahu alayhi wa sallam) zeigt dies an und weist darauf hin. Als er starb hinterließ er neun Frauen. Und Allah sagt über ihn: „Ihr habt ja im Gesandten Allahs ein schönes Vorbild, und zwar für einen jeden, der auf Allah und den Jüngsten Tag hofft und Allahs viel gedenkt.“ (Surah Ahzab, Vers 21)
Der Prophet (sallAllahu alayhi wa sallam) machte es seiner Ummah klar, dass es für ihn erlaubt war, mehr als vier Frauen zu heiraten. Deshalb bedeutet es in diesem Fall, dass man seinem Beispiel folgt, wenn man vier oder weniger Frauen heiratet. Mehr als vier Frauen zu heiraten war etwas, dass ausschließlich dem Propheten (sallAllahu alayhi wa sallam) erlaubt war.
Schaykh Abdul-Aziz ibn Baz, rahimahullah
Fataawa al-Mar‘ah
As selam Alaykum rahmatullah wa barakatuh,
nach was da zu, zu dem Thema;
Wegen Krankheit der Frau eine zweite heiraten
Frage:
Meine Frau wurde von einer Hautkrankheit heimgesucht, welche ihren gesamten Körper
entstellt hat. Diese Krankheit ist nicht ansteckend und die Ärzte sind sich einig, dass es keine
Heilung dafür gibt. Ich fühle nun eine große Abneigung gegen sie, besonders in Zeiten des
Geschlechtsverkehrs und ich habe es aufgegeben, mich an diese Situation zu gewöhnen.
Deshalb habe ich eine Heirat in Betracht gezogen.
Ich habe ihre Meinung zu dieser Angelegenheit eingeholt, woraufhin sie in Wut aufgebraust ist
und mir mit Scheidung gedroht hat. Was sagt die Religion in diesem Fall zu ihr und mir?
Antwort:
Was dich betrifft, so liegt keine Sünde auf dir, wenn du eine andere Frau heiratest, weil Allah es
Seinen Dienern erlaubt hat, vier Frauen zu heiraten, es sei denn, dass der Mann fürchtet, nicht
gerecht sein zu können.
Was sie betrifft, so möchte ich ihr raten, nicht über deine Gedanken der Heirat wütend zu
werden, noch über deine Heirat, weil dies etwas ist, dass Allah dir erlaubt hat und du hast eine
Entschuldigung in dieser Situation. Und die Lage, die sie befallen hat, ist ein Unheil, in der sie
geduldig sein muss. Sie sollte Allah um Vergebung bitten und es könnte ein Anlass sein für ihre
Sünden, dass sie getilgt werden und dass ihr Status bei Allah erhöht wird.
Und Allah weiß es am besten.
Shaykh Muhammad bin Salih al-Uthaymin, rahimahullah
Fatawa Islamiyyah, Darussalam, Band 5, Seite 356
Wie die Zeit zwischen seinen Ehefrauen gerecht aufteilen?
Frage:
Ein Mann heiratete eine Frau, reiste dann in ein anderes Land, wo er eine zweite Frau
heiratete. Er besuchte die erste Frau nicht und blieb monatelang mit der zweiten Frau. Dann
kam er zurück zur ersten Frau.
Soll dieser Mann die gleiche Anzahl von Tagen mit der ersten Frau verbringen, wie er es mit der
zweiten Frau getan hatte? Oder soll er erst jetzt damit beginnen, die Zeit zwischen beiden
gerecht aufzuteilen?
Antwort:
Die Sunnah bezüglich einem Mann, welcher eine zweite Frau heiratet, ist es, mit der zweiten
Frau drei Tage zu verbringen, wenn sie keine Jungfrau ist, und sieben Tage, wenn sie Jungfrau
ist. Danach muss er damit beginnen, seine Zeit gerecht unter ihnen aufzuteilen und sie mit
Gerechtigkeit zu behandeln.
Wenn er mit einer von ihnen abwesend ist, muss er die gleiche Anzahl von Tagen mit der
anderen verbringen, wenn es ihm möglich ist, es sei denn, eine von ihnen gibt ihr Recht, oder
einen Teil davon, der anderen.
Das Ständige Komitee
Fataawa Islamiyyah - Darussalam, Band 5, Seite 363
Frage:
Manche Menschen behaupten, dass es nicht erlaubt ist, mehr als eine Frau zu heiraten, es sei denn, jemand hat Waisen unter seiner Obhut, für die er sorgen muss und er fürchtet, nicht gerecht sein zu können. Dann darf er ihre Mutter oder eine ihrer Töchter heiraten.
Als Beweis zitieren sie den folgenden Vers: „Und wenn ihr befürchtet, nicht gerecht hinsichtlich der Waisen zu handeln, dann heiratet, was euch an Frauen gut scheint, zwei, drei oder vier. Wenn ihr aber befürchtet, nicht gerecht zu handeln, dann nur eine oder was eure rechte Hand besitzt. Das ist eher geeignet dass ihr nicht ungerecht seid.“ (Surah An-Nisa, Vers 39)
Antwort:
Diese Aussage ist falsch. Die Bedeutung dieses Verses ist, dass wenn ein Mann unter seiner Obhut eine Waise hat und er fürchtet, dass er ihr nicht den gerechten Betrag einer Brautgabe geben kann, dann soll er andere Frauen heiraten, weil es viele Frauen gibt und Allah will es ihm nicht schwer machen. Der Vers beweist die Erlaubnis für die Heirat von zwei, drei oder vier Frauen. Dies ist erlaubt, weil es zu mehr Keuschheit, dem Senken der Blicke und dem Schützen der Geschlechtsteile führt. Außerdem ist es eine Ursache für mehr Kinder und die Keuschheit von mehr Frauen, und dass sie gut behandelt werden und für sie gesorgt wird. Es gibt keinen Zweifel daran, dass die Frau, welche sich einen Mann mit anderen Frauen teilen muss, besser dran ist, als eine, die gar keinen Mann hat.
Allerdings muss der Mann die Bedingung der Gerechtigkeit unter seinen Frauen erfüllen als auch die der Fähigkeit sie zu versorgen und sich ausreichend um sie zu kümmern. Wenn ein Mann fürchtet, nicht gerecht sein zu können, dann darf er nur eine Frau heiraten, zusätzlich zu seinen Sklavinnen. Die Praxis des Gesandten Allahs (sallAllahu alayhi wa sallam) zeigt dies an und weist darauf hin. Als er starb hinterließ er neun Frauen. Und Allah sagt über ihn: „Ihr habt ja im Gesandten Allahs ein schönes Vorbild, und zwar für einen jeden, der auf Allah und den Jüngsten Tag hofft und Allahs viel gedenkt.“ (Surah Ahzab, Vers 21)
Der Prophet (sallAllahu alayhi wa sallam) machte es seiner Ummah klar, dass es für ihn erlaubt war, mehr als vier Frauen zu heiraten. Deshalb bedeutet es in diesem Fall, dass man seinem Beispiel folgt, wenn man vier oder weniger Frauen heiratet. Mehr als vier Frauen zu heiraten war etwas, dass ausschließlich dem Propheten (sallAllahu alayhi wa sallam) erlaubt war.
Schaykh Abdul-Aziz ibn Baz, rahimahullah
Fataawa al-Mar‘ah
As selam Alaykum rahmatullah wa barakatuh,
nach was da zu, zu dem Thema;
Wegen Krankheit der Frau eine zweite heiraten
Frage:
Meine Frau wurde von einer Hautkrankheit heimgesucht, welche ihren gesamten Körper
entstellt hat. Diese Krankheit ist nicht ansteckend und die Ärzte sind sich einig, dass es keine
Heilung dafür gibt. Ich fühle nun eine große Abneigung gegen sie, besonders in Zeiten des
Geschlechtsverkehrs und ich habe es aufgegeben, mich an diese Situation zu gewöhnen.
Deshalb habe ich eine Heirat in Betracht gezogen.
Ich habe ihre Meinung zu dieser Angelegenheit eingeholt, woraufhin sie in Wut aufgebraust ist
und mir mit Scheidung gedroht hat. Was sagt die Religion in diesem Fall zu ihr und mir?
Antwort:
Was dich betrifft, so liegt keine Sünde auf dir, wenn du eine andere Frau heiratest, weil Allah es
Seinen Dienern erlaubt hat, vier Frauen zu heiraten, es sei denn, dass der Mann fürchtet, nicht
gerecht sein zu können.
Was sie betrifft, so möchte ich ihr raten, nicht über deine Gedanken der Heirat wütend zu
werden, noch über deine Heirat, weil dies etwas ist, dass Allah dir erlaubt hat und du hast eine
Entschuldigung in dieser Situation. Und die Lage, die sie befallen hat, ist ein Unheil, in der sie
geduldig sein muss. Sie sollte Allah um Vergebung bitten und es könnte ein Anlass sein für ihre
Sünden, dass sie getilgt werden und dass ihr Status bei Allah erhöht wird.
Und Allah weiß es am besten.
Shaykh Muhammad bin Salih al-Uthaymin, rahimahullah
Fatawa Islamiyyah, Darussalam, Band 5, Seite 356
Wie die Zeit zwischen seinen Ehefrauen gerecht aufteilen?
Frage:
Ein Mann heiratete eine Frau, reiste dann in ein anderes Land, wo er eine zweite Frau
heiratete. Er besuchte die erste Frau nicht und blieb monatelang mit der zweiten Frau. Dann
kam er zurück zur ersten Frau.
Soll dieser Mann die gleiche Anzahl von Tagen mit der ersten Frau verbringen, wie er es mit der
zweiten Frau getan hatte? Oder soll er erst jetzt damit beginnen, die Zeit zwischen beiden
gerecht aufzuteilen?
Antwort:
Die Sunnah bezüglich einem Mann, welcher eine zweite Frau heiratet, ist es, mit der zweiten
Frau drei Tage zu verbringen, wenn sie keine Jungfrau ist, und sieben Tage, wenn sie Jungfrau
ist. Danach muss er damit beginnen, seine Zeit gerecht unter ihnen aufzuteilen und sie mit
Gerechtigkeit zu behandeln.
Wenn er mit einer von ihnen abwesend ist, muss er die gleiche Anzahl von Tagen mit der
anderen verbringen, wenn es ihm möglich ist, es sei denn, eine von ihnen gibt ihr Recht, oder
einen Teil davon, der anderen.
Das Ständige Komitee
Fataawa Islamiyyah - Darussalam, Band 5, Seite 363