10-01-2018, 08:32 PM
Frage:
Eine Frau hatte eine 2 Jahre alte Tochter. Sie saßen in der Nähe einiger Tassen und Kannen, welche Kaffee und Tee beinhalteten. Das Kind begann damit zu spielen, während die Mutter in eine andere Richtung schaute, um das Geschirr zu spülen. Dann, urplötzlich, nahm das kleine Kind die Kaffeekanne, hielt es hoch und schüttete den heißen Kaffee über sich. Das Kind verbrannte sich, und ein Teil des heißen Kaffees gelang zu ihren inneren Organen. Nach 24 Stunden starb das Mädchen. Nun fragt sich die Frau: Trägt sie Schuld an dem Tod und muss Sühne tun?
Antwort:
Die Fragestellerin weiß am besten über das Geschehene und das, was zum Tod ihres Kindes führte, bescheid. Wenn sie fühlt, dass sie nachlässig gehandelt hat, weil sie das Kind bis zum Unfall unbeaufsichtigt gelassen hat, so ist die Mutter die Ursache für diese Tat und hat zu sühnen. Als Sühne muss sie einen Sklaven freikaufen. Wenn sie dazu nicht fähig ist, muss sie 2 Monate durchgehend fasten.
Das ständige Ausschuss
Eine Frau hatte eine 2 Jahre alte Tochter. Sie saßen in der Nähe einiger Tassen und Kannen, welche Kaffee und Tee beinhalteten. Das Kind begann damit zu spielen, während die Mutter in eine andere Richtung schaute, um das Geschirr zu spülen. Dann, urplötzlich, nahm das kleine Kind die Kaffeekanne, hielt es hoch und schüttete den heißen Kaffee über sich. Das Kind verbrannte sich, und ein Teil des heißen Kaffees gelang zu ihren inneren Organen. Nach 24 Stunden starb das Mädchen. Nun fragt sich die Frau: Trägt sie Schuld an dem Tod und muss Sühne tun?
Antwort:
Die Fragestellerin weiß am besten über das Geschehene und das, was zum Tod ihres Kindes führte, bescheid. Wenn sie fühlt, dass sie nachlässig gehandelt hat, weil sie das Kind bis zum Unfall unbeaufsichtigt gelassen hat, so ist die Mutter die Ursache für diese Tat und hat zu sühnen. Als Sühne muss sie einen Sklaven freikaufen. Wenn sie dazu nicht fähig ist, muss sie 2 Monate durchgehend fasten.
Das ständige Ausschuss