19-04-2013, 07:50 PM
As Selam Alaykum´wie geht es euch inshallah ta´ala allen gut.
Frage:
Im Gegensatz zu allen anderen Suwar beginnt die Surah At-Tauba ohne „Bismillahir-RahmanirRahim“, warum ist das so?
Auch beginnen wir diese Surah, bevor wir sie lesen, mit folgendem Dua: „Ich suche Zuflucht bei Allah vor dem Feuer, vor dem Übel der Kuffar und vor dem Zorn des Allmächtigen, und die Ehre gebührt Allah und Seinem Gesandten“ Ist dieses Bittgebet korrekt?
Antwort:
Das Bittgebet, welches du erwähnt hast für den Beginn der Surah Bara’h (At-Taubah) ist ein erfundenes Dua, wofür es keine Basis gibt und es ist niemandem erlaubt, diese Surah damit zu beginnen. Als ich jung war, sah ich dieses Bittgebet als Fußnote in einigen Kopien des Qur’an. Wer immer dies in einer Kopie des Qur‘an sieht, sollte es ausstreichen, weil es eine Bidah ist und nicht vom Propheten (sallAllahu alayhi wa sallam) überliefert wurde.
Bezüglich deiner ersten Frage, so beginnen wir diese Surah nicht mit „Bismillah“, einfach deshalb, weil es dort nicht steht. Wäre es ein Teil des Kapitels, würde es im Qur’an stehen, denn
Allah, Der Allmächtige sagt:
„Gewiss, Wir sind es, die Wir die Ermahnung offenbart haben, und Wir werden wahrlich ihr Hüter sein.“ (Surah Al-Hijr 15:9)
So hat sie uns vom Propheten (sallAllahu alayhi wa sallam) erreicht. Die Sahaba jedoch unterschieden sich darin - wie uns von ‘Uthman überliefert wurde - ob diese Surah eine eigenständige Surah ist, oder die Fortsetzung von Surah Al-Anfal. Sie unterschieden deshalb zwischen sich ohne das „Bismillah“. Dies war also ein Urteil von ihrer Seite zwischen den zwei Meinungen. Denn wenn es sicher gewesen wäre, dass sie eine Fortsetzung von Surah Al-Anfal war, dann hätten sie nicht die Trennung und nicht „Bismillah“ hingetan und wenn es sicher gewesen wäre, dass sie eine eigenständige Surah war, dann hätten sie die Trennung und „Bismillah“ hingetan. Weil weder das eine noch das andere bestätigt wurde, haben sie eine Trennung hingetan. Dies war ein Fall von Ijtihad, der mit dem, was korrekt ist, übereinstimmt. Denn es kann mitSicherheit gesagt werden, dass wenn die Surah mit „Bismillah“ davor offenbart worden wäre, sie dann die Basmallah [1] dort gelassen hätten, ohne Zweifel.
Denn Allah sagt:
„Gewiss, Wir sind es, die Wir die Ermahnung offenbart haben, und Wir werden wahrlich ihr Hüter sein.“ (Surah Al-Hijr 15:9) Deshalb ist es nicht vom Gesetz erlassen (unerlaubt), dass man Surah Al-Bara’h [1] mit „Bismillahir-Rahmanir-Rahim“ beginnt.
Schaikh Salih ibn al-Utheymin, rahimahullah Fataawa Islamiyyah, Band 7
[1] "Al-Bara’h" ist ein anderer Name für die Surah At-Tauba
Frage:
Im Gegensatz zu allen anderen Suwar beginnt die Surah At-Tauba ohne „Bismillahir-RahmanirRahim“, warum ist das so?
Auch beginnen wir diese Surah, bevor wir sie lesen, mit folgendem Dua: „Ich suche Zuflucht bei Allah vor dem Feuer, vor dem Übel der Kuffar und vor dem Zorn des Allmächtigen, und die Ehre gebührt Allah und Seinem Gesandten“ Ist dieses Bittgebet korrekt?
Antwort:
Das Bittgebet, welches du erwähnt hast für den Beginn der Surah Bara’h (At-Taubah) ist ein erfundenes Dua, wofür es keine Basis gibt und es ist niemandem erlaubt, diese Surah damit zu beginnen. Als ich jung war, sah ich dieses Bittgebet als Fußnote in einigen Kopien des Qur’an. Wer immer dies in einer Kopie des Qur‘an sieht, sollte es ausstreichen, weil es eine Bidah ist und nicht vom Propheten (sallAllahu alayhi wa sallam) überliefert wurde.
Bezüglich deiner ersten Frage, so beginnen wir diese Surah nicht mit „Bismillah“, einfach deshalb, weil es dort nicht steht. Wäre es ein Teil des Kapitels, würde es im Qur’an stehen, denn
Allah, Der Allmächtige sagt:
„Gewiss, Wir sind es, die Wir die Ermahnung offenbart haben, und Wir werden wahrlich ihr Hüter sein.“ (Surah Al-Hijr 15:9)
So hat sie uns vom Propheten (sallAllahu alayhi wa sallam) erreicht. Die Sahaba jedoch unterschieden sich darin - wie uns von ‘Uthman überliefert wurde - ob diese Surah eine eigenständige Surah ist, oder die Fortsetzung von Surah Al-Anfal. Sie unterschieden deshalb zwischen sich ohne das „Bismillah“. Dies war also ein Urteil von ihrer Seite zwischen den zwei Meinungen. Denn wenn es sicher gewesen wäre, dass sie eine Fortsetzung von Surah Al-Anfal war, dann hätten sie nicht die Trennung und nicht „Bismillah“ hingetan und wenn es sicher gewesen wäre, dass sie eine eigenständige Surah war, dann hätten sie die Trennung und „Bismillah“ hingetan. Weil weder das eine noch das andere bestätigt wurde, haben sie eine Trennung hingetan. Dies war ein Fall von Ijtihad, der mit dem, was korrekt ist, übereinstimmt. Denn es kann mitSicherheit gesagt werden, dass wenn die Surah mit „Bismillah“ davor offenbart worden wäre, sie dann die Basmallah [1] dort gelassen hätten, ohne Zweifel.
Denn Allah sagt:
„Gewiss, Wir sind es, die Wir die Ermahnung offenbart haben, und Wir werden wahrlich ihr Hüter sein.“ (Surah Al-Hijr 15:9) Deshalb ist es nicht vom Gesetz erlassen (unerlaubt), dass man Surah Al-Bara’h [1] mit „Bismillahir-Rahmanir-Rahim“ beginnt.
Schaikh Salih ibn al-Utheymin, rahimahullah Fataawa Islamiyyah, Band 7
[1] "Al-Bara’h" ist ein anderer Name für die Surah At-Tauba