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Wie gegenüber Verwandten verhalten, die nicht beten?
#1
As Selam Alaykum rahmatullah wa barakatuh,
wie geht es euch allen da draußen inshallah ta´ala hoffe ich gut.

Ich finde das ist ein sehr wichtiges Thema wo wir mal drüber reden sollten und unsere Erfahrungen austauschen können wie ihr persönlich damit um geht,mit denn Situationen.

Eine aussage des ehren werten Gelehrten Schaykh Abdul-Aziz ibn Baz, rahimahullah

Frage:
Ich habe einen Schwager, der selten betet. Ich lebe bei der Familie meines Ehemanns und [die weiblichen Mitglieder seiner] Familie sitzen mit ihm, auch wenn der Imam betet. Was soll ich tun? Ich bin keine seiner Verwandten (Mahram). Gibt es für mich irgendeine Sünde, weil ich nicht die Fähigkeit besitze, ihm einen Rat zu geben?

Antwort:
Wenn er nicht betet, dann verdient er es, dass er geächtet wird. Sie sollten ihn weder begrüßen, noch seinen Gruß erwidern, bis er bereut. Nicht zu beten ist eine größere Form des Kufr [dieser entfernt einem vom Islam]. Es ist wahr, selbst wenn jemand nicht verneint, dass es (das Gebet) verpflichtend ist. Es entspricht der richtigsten Meinung unter den Gelehrten.

Der Prophet (sallAllahu alayhi wa sallam) sagte:"Das, was uns und sie [die Ungläubigen] unterscheidet, ist das Gebet. Wer es aufgibt, hat Gotteslästerung begangen." Dies wurde von Imam Ahmad und den Sammlern der Sunan mit einer wohlklingenden Kette überliefert.

Der Prophet (sallAllahu alayhi wa sallam) sagte auch: "Zwischen einem Mann und dem Kufr (Unglauben) und Götzendienst ist das Aufgaben des Gebets." Dies wurde von Imam Muslim in seinem Sahih überliefert.

Wenn also jemand die Pflicht des Betens verneint, dann ist er gemäß dem Konsens der Gelehrten ein Ungläubiger.

Daher ist es die Aufgabe seiner Familie, ihn zurechtzuweisen und zu ächten, wenn er nicht bereut. Es ist auch ihre Pflicht, seinem Fall dem Qadi (Richter) vorzutragen, damit dieser ihn zur Reue aufruft. Wenn er bereut, [wird dies von ihm angenommen]. Wenn er nicht bereut, muss er getötet werden [1], und zwar sagt Allah im Quran: "Wenn sie aber bereuen und das Gebet verrichten und die Zakah entrichten, dann gebt ihnen den Weg frei." (9:5)

Der Prophet (sallAllahu alayhi wa sallam) sagte ebenfalls: "Mir wurde verboten, diejenigen die beten zu töten." [2]

Diese Beweise zeigen, dass derjenige, der nicht betet, keineswegs seine absolute Freiheit hätte. Und es ist nicht verboten, ihn zu töten, wenn er zur Obrigkeit [1] gebracht wird und nicht bereut.

Und Allah ist der Eine, Der Rechtleitung erteilt.

Schaykh Abdul-Aziz ibn Baz, rahimahullah
Fataawa al-Mar´ah (Fataawa für Frauen) - 5. Frage

[1] Dieses Urteil findet ausschließlich in einem, unter islamischem Gesetz stehenden, Land seine

Anwendung und wird vom islamischen Richter (????) rechtskräftig gemacht. Dieses Urteil ist unsererseits kein Aufruf zur Selbstjustiz.

[2] Bei Abu Dawud. Manche der Überlieferer in seiner Kette sind unbekannt. Aufgrund unterstützender Beweise hat Scheikh al Albani (rahimahullah) diesen Hadith dennoch für Sahih erklärt. Siehe Muhammad Nasir ad Diin Al-Albani Sahih Sunan Abu Dawud (Riyadh: Maktaba atTarbiya al-Arabi li-Daul al-Khaliig. 1989) Bd. 3, S.931.
Er wird ebenfalls detailliert erläutert, allerdings ohne zu nennen, dass er von Abu Dawud überliefert wurde, in Muhammad Nasir ad-Diin al-Albani Silsilah al-Ahaadith as-Sahiha (Riyadh: Maktaba al-Maarif, 1991) Bd. 5, S.493.
#2
Salam_wr

barakallahu feek, aber warum 2x?

Salam_wr
Abdullah Ibn 'Umar,radiallahu anhum berichtete, dass der Gesandte Allahs,sallalahu aleihi wa salam sagte: "Der Muslim ist des Muslims Bruder. Ihn darf er weder unterdrücken noch zugrunde gehen lassen. Wer seinem Bruder in der Not beisteht, dem steht Allah in seiner eigenen Not bei.“.Bukhary

#3
wa fiki baraka allahu oh sorry habe wohl ein bisschen geschlafen da bei sorry
  


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