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Das Vollziehen der Hadsch, wenn man keinen „männlichen Verwandten“ hat
#1
Frage:

 
Eine Frau, die für ihre Frömmigkeit bekannt ist, mittleren Alters oder eine ältere Dame, möchte die Hadsch-Reise verrichten. Jedoch hat sie keinen Mahram1. Im selben Land ist ein Mann, ebenfalls bekannt für seine Frömmigkeit, der ebenfalls die Hadsch macht und mit einer Frau reist, mit der er verwandt ist. Soll die Frau mit diesem Mann die Hadsch-Reise verrichten, gemeinsam mit der anderen Frau, mit der er reist, indem sie sich in der Gesellschaft der Frau aufhält und der Mann ein Auge auf sie hat? Muss sie die Hadsch verrichten oder ist diese Pflicht von ihr genommen, weil sie keinen Mahram hat, obwohl sie finanziell dazu in der Lage ist? Möge Allah Sie für eine Antwort belohnen.
 
Antwort:
 
Eine Frau, die keinen Mahram hat, ist nicht zur Hadsch verpflichtet. Das ist so, weil ein Mahram - ohne dabei die Würde der Frau zu verletzten - eine notwendige Voraussetzung ist, um die Hadsch verrichten zu dürfen. Diese Voraussetzungen zu erfüllen ist eine der Bedingungen für die Pflicht der Hadsch. Allah sagt (in ungefährer deutscher Übersetzung):
 
„Und Allah steht es den Menschen gegenüber zu, dass sie die Pilgerfahrt zum Hause unternehmen – (diejenigen,) die dazu die Möglichkeit haben.“ [Al-i-´Imran, 97]
 
Es ist ihr nicht erlaubt, auf Hadsch zu gehen ohne ihren Ehemann oder Mahram. Dies basiert auf den Überlieferungen, die al-Buchari aufzeichnete, dass der Prophet (Friede und Segen auf ihm) sagte:
 
„Es ist einer Frau nicht erlaubt, die Entfernung einer Tages- und Nachtreise ohne ihren Mahram zu reisen.“
 
Al-Buchari und Muslim zeichneten die Überlieferung von ibn Abbas auf, dass er den Propheten (Friede und Segen auf ihm) sagen hörte:
 
„Ein Mann darf nicht mit einer Frau alleine sein, ohne dass ein Mahram von ihr anwesend ist. Und eine Frau reist nicht, außer zusammen mit einem Mahram.“ Ein Mann sagte, „ Oh Gesandter Allahs (Friede und Segen auf ihm)! Meine Frau ist losgezogen, um die Hadsch- Reise zu vollziehen und ich habe mich eingeschrieben, am Dschihad teilzunehmen.“ Er (Friede und Segen auf ihm) sagte: „Geh und mache Hadsch mit deiner Frau.“
 
Dies ist die Meinung von al-Hasan, al-Nakhai, Ahmad, Ishaq, ibn al-Mundhir und der Gelehrten über die Begründung von Rechtsurteilen (ashab al-ra´i). Es ist die korrekte Meinung, weil es mit der Allgemeinheit der Ahadith über den Propheten (Friede und Segen auf ihm) übereinstimmt, die es Frauen verwähren, ohne einen Ehemann oder Mahram zu reisen.
Malik, al-Shafi´i und al- Auzai´i haben eine abweichende Meinung. Sie stellen jedoch Bedingungen auf, für die sie keine Beweise haben.
Ibn al-Mundhir entschied, „Sie alle verleugnen die klare und eindeutige Meinung der Ahadith und legen Bedingungen zu Grunde, für die sie keine Beweise haben.“
 
Der ständige Ausschuss
 
Fußnote
1Mahram bezieht sich auf den Ehemann oder einen Männlichen Verwandten, dessen Beziehung zu der Frau durch Blutsverwandtschaft, Milchverwandtschaft oder angeheiratete Verwandtschaft so ist, dass es den beiden niemals erlaubt ist, zu heiraten.
  


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