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Die Reinigung der Sünder
#1
Salam_wr_wb

Frage (Nr. 22467):

Ich habe gehört, dass am Tag des Gerichts die Muslime – abgesehen vom Schahīd und dem Muslim, dem von Allāh garantiert wurde, dass er in das Paradies kommt – gereinigt werden, bevor sie das Paradies betreten dürfen. Sie gehen also zuerst in die Hölle und dann, nachdem sie gereinigt wurden, dürfen sie in das Paradies. Ist das wahr?

Antwort:

Alles Lob gebührt Allāh.

Erstens:

Vielleicht bezieht sich der Fragesteller auf den Vers, in dem Allāh sagt (ungefähre Bedeutung): „Und es gibt keinen unter euch, der nicht daran vorbeigehen würde (an der Hölle). Dies obliegt deinem Herrn unabänderlich beschlossen. Hierauf erretten Wir diejenigen, die gottesfürchtig waren, und lassen die Ungerechten (al-Zaalimūn – Polytheisten und Übeltäter) in ihr (erniedrigt) auf den Knien zurück.“ (19:71-72).

Dies richtet sich an die gesamte Menschheit, an Rechtschaffene und Unmoralische, an Gläubige und Kuffaar, und es bestätigt, dass keiner von ihnen nicht die Hölle passieren muss. Das ist es, was Allāh bestimmt und wovor Er Seine Diener gewarnt hat. Es muss also unabänderlich geschehen und es gibt nichts, was es verhindern könnte.

Die Gelehrten sind unterschiedlicher Ansicht über die Bedeutung des „Vorbeigehens“. Einige sagten, dass es bedeute, dass die Hölle nahe an alle Geschöpfe herangebracht wird, bis sie jeden von ihnen in Schrecken versetzt, und Allāh dann jene rettet, die Ihn fürchten.

Andere sagten, dass es bedeute, dass jeder sie betreten wird, doch für die Gläubigen wird sie kühl und sicher sein.

Wieder andere sagten, dass es bedeute, dass die Menschen die Siraat, eine Brücke über der Hölle, überqueren müssen. Sie werden sie entsprechend ihren Taten passieren: Einige werden sie in der Geschwindigkeit eines Augenzwinkerns hinter sich lassen, einige schnell wie der Wind, manche wie galoppierende Pferde, manche schnell und manche langsam gehend, einige werden kriechen und andere werden ergriffen und in das Feuer geworfen – jeder entsprechend seiner Stufe der Gottesfurcht. Daher sagt Allāh: „Hierauf erretten Wir diejenigen, die gottesfürchtig waren“, d. h. die Seine Befehle und Verbote beachteten; „und lassen die Ungerechten (al-Zaalimūn – Polytheisten und Übeltäter)“, d. h. jene, die sich selbst Unrecht taten, indem sie ungläubig waren und Sünden begingen; „in ihr (erniedrigt) auf den Knien zurück“, und dies geschieht, weil sie üble Taten und Kufr begingen und es verdienen, auf alle Ewigkeit darin zu verbleiben, und es wird für sie keinen Ausweg geben. (Tafsīr ibn Sa`di, S. 811)

Zweitens:

Es ist für diejenigen, die in das Paradies eingelassen werden, wichtig, dass sie vorher von all ihren Sünden gereinigt werden. Die Reinigung der Sünder von ihren Sünden kann in dieser Welt erfolgen oder im Jenseits. In dieser Welt gibt Allāh Seinen Dienern Möglichkeiten, sich davon zu reinigen, indem sie ihren Sünden und üblen Taten Gebete um Vergebung folgen lassen, aufrichtige Reue und guten Taten, um die Sünde auszulöschen. Wir haben diese Angelegenheit bereits in der Antwort zu Frage #13693 erörtert.

Die Reinigung der Sünder im Jenseits wird auf verschiedene Arten erreicht:

1. Gebete der Gläubigen für verstorbene Gläubige, wie z. B. bei der Verrichtung des Totengebets für diese. Es wurde von `Aa’ischah und Anas ibn Maalik berichtet, dass der Prophet (Allāhs Frieden und Segen seien auf ihm) sagte: „Es gibt keinen Verstorbenen, für den 100 Muslime das Totengebet verrichten, wobei alle von ihnen Fürsprache für ihn halten, ohne dass ihre Fürsprache für ihn akzeptiert wird.“ (Muslim #947).

Es wurde berichtet, dass ibn `Abbaas (möge Allāh mit ihm zufrieden sein) sagte: Ich hörte den Gesandten Allāhs (Allāhs Frieden und Segen seien auf ihm) sagen: „Es gibt keinen Muslim, der stirbt, und 40 Männer, die Allāh niemanden in der Anbetung beigesellen, stehen und beten für ihn, ohne dass Allāh ihre Fürsprache für ihn annimmt.“ (Muslim #948).

Daher ist es bekannt, dass dieses Du`aa’ eines der Mittel zur Vergebung des Verstorbenen ist.

2. Fortlaufende Spenden, die jemand während seines Lebens gab, werden ihm nach seinem Tod nützen.

3. Gute Taten, die im Namen des Verstorbenen verrichtet werden, wie z. B. Almosen, Hajj etc. Diese werden ihm nutzen, gemäß der Texte der sahīh Sunnah. Es ist in al-Sahīhayn bewiesen, dass der Prophet (Allāhs Frieden und Segen seien auf ihm) sagte: „Wer auch immer stirbt und noch Fastentage schuldet, dessen Erben sollen in seinem Namen fasten.“ Und es wurde von Abu Hurayrah berichtet, dass der Gesandte Allāhs (Allāhs Frieden und Segen seien auf ihm) sagte: „Wenn ein Mann stirbt, kommen alle seine guten Taten zu einem Ende, außer dreien: eine fortlaufende Spende, nützliches Wissen und ein rechtschaffenes Kind, das für ihn betet.“ (Muslim #1638).

4. Die Versuchung im Grab, das Quetschen und der Schrecken sind ebenfalls Dinge, durch die Sünden abgebüßt werden.

5. Die Fürsprache des Propheten (Allāhs Frieden und Segen seien auf ihm) und anderer für Sünder am Tag der Auferstehung, wie in mutawaatir Berichten in den Ahaadīth über die Fürsprache berichtet wurde. Beispielsweise durch die folgenden Worte des Propheten (Allāhs Frieden und Segen seien auf ihm) in dem sahīh Hadīth: „Meine Fürsprache wird für jene meiner Ummah sein, die große Sünden begingen“, und „Mir wurde die Wahl gegeben dazwischen, dass die Hälfte meiner Ummah in das Paradies gelassen wird, und der Fürsprache und ich wählte die Fürsprache, denn dies ist großartiger und weiter gefasst. Denkt ihr, sie wird nur für die Frommen sein? Nein, sie wird für die Sünder sein, die sich mit Sünden verunreinigten.“ (ibn Mājah #4311; von al-Albāni in Sahīh ibn Mājah #3480 als sahīh klassifiziert).

6. Die Schrecken, Schwierigkeiten und Bürden am Tag der Auferstehung.

7. Die Gnade und Vergebung Allāhs, die ohne Zutun Seiner Diener gewährt werden. Es wurde von Abu Hurayrah (möge Allāh mit ihm zufrieden sein) berichtet: Ich hörte den Gesandten Allāhs (Allāhs Frieden und Segen seien auf ihm) sagen: „Allāh erschuf die Barmherzigkeit und teilte sie in hundert Teile. Er behielt 99 Teile bei Sich und sandte eines zu Seiner Schöpfung. Wenn der Kāfir von all der Barmherzigkeit wüsste, die bei Allāh ist, dann würde er nicht am Paradies zweifeln, und wenn der Gläubige von der Strafe wüsste, die bei Allāh ist, dann würde er sich niemals sicher vor der Hölle fühlen.“ (al-Bukhāri #6469).

Und der Gesandte Allāhs (Allāhs Frieden und Segen seien auf ihm) sagte: „Allāh wird den Gläubigen näher holen, ihn prüfen und sagen: `Gestehst du diese Sünde, gestehst du jene Sünde?` und er wird sagen: `Ja, oh Herr.` Dann, wenn er seine Sünden gestanden hat und glaubt, dass er verdammt ist, wird Allāh sagen: `Ich verbarg sie für dich in der Welt und Ich vergebe sie dir an diesem Tag.` Dann wird ihm das Buch seiner guten Taten gegeben. Doch was den Kāfir und Heuchler anbelangt: `und die Zeugen werden sagen: „Das sind diejenigen, die gegen ihren Herrn gelogen haben.“ Aber wahrlich, Allāhs Fluch (kommt) über die Ungerechten (Zālimūn – Polytheisten, Übeltäter, Unterdrücker)` (11:18, ungefähre Bedeutung)“ (al-Bukhāri #2441).

8. Es ist in al-Sahīhayn bewiesen, dass die Gläubigen, wenn sie al-Sirāt überquert haben, auf einer Brücke zwischen Paradies und Hölle festgehalten werden. Dort werden sie ihre Rechnungen untereinander begleichen, wodurch sie gereinigt und gesäubert in das Paradies eintreten dürfen. Es wurde berichtet, das Abu Sa`īd al-Khudri (möge Allāh mit ihm zufrieden sein) sagte: Der Gesandte Allāhs (Allāhs Frieden und Segen seien auf ihm) sagte: „Wenn die Gläubigen vor dem Feuer gerettet worden sind, werden sie auf der Brücke zwischen Paradies und Hölle festgehalten. Dort werden die Rechnungen zwischen ihnen für jedes Unrecht beglichen, das sie sich in dieser Welt antaten, und wenn sie gereinigt und gesäubert wurden, wird ihnen die Erlaubnis gegeben, das Paradies betreten zu dürfen. Bei dem Einen, in Dessen Hand die Seele Muhammads ist, jeder von ihnen wird seine Behausung im Paradies besser kennen, als seine Behausung dieser Welt.“ (al-Bukhāri #6535).

Al-Hāfiz ibn Hajar (möge Allāh ihm barmherzig sein) sagte: „`Wenn die Gläubigen vor dem Feuer gerettet wurden` bedeutet: Wenn sie davor bewahrt wurden hineinzufallen, nachdem sie al-Sirāt überquert haben. Al-Qurtubi sagte: `Jene Gläubigen sind die, von denen Allāh weiß, dass das Begleichen der Rechnungen nicht ihre gesamten guten Taten aufbrauchen wird.` Ich [al-Hāfiz] sage: Vielleicht sind die Leute von al-A`rāf unter ihnen, gemäß der richtigeren Meinung. Davon ausgenommen sind zwei Gruppen von Gläubigen: Diejenigen, die das Paradies betreten, ohne zur Rechenschaft gezogen zu werden, und diejenigen, die durch ihre Taten verdammt sind. `Sie werden auf einer Brücke zwischen Paradies und Hölle festgehalten` - al-Sirāt ist eine Brücke, die über die Hölle führt, und das Paradies liegt dahinter. Die Menschen werden entsprechend ihren Taten darüber gelangen. Unter ihnen werden diejenigen sein, die gerettet sind, deren gute Taten ihre schlechten Taten überwiegen oder die ihnen gleich sind oder denen Allāh vergeben hat. Einige von ihnen werden in die Hölle fallen und das sind diejenigen, deren schlechte Taten ihre guten Taten überwiegen, außer jenen, denen Allāh vergibt. Diejenigen, die an den Tauhīd glauben und fallen, werden bestraft, solange Allāh es will, dann werden sie durch die Fürsprache und andere Mittel wieder herausgeholt. Diejenigen, die gerettet werden, können einige Rechnungen mit anderen zu begleichen haben, doch sie haben gute Taten, die diesen entsprechen oder die sie übersteigen. Einige ihrer guten Taten sind also den Rechnungen gleichwertig, die beglichen werden müssen, und somit wird die Verpflichtung aufgehoben. `Und wenn sie gereinigt und gesäubert sind` bedeutet, gereinigt und von Verpflichtungen befreit.“

Wenn der Muslim, der zwar an Allāh allein glaubt, aber Sünden beging, nicht aus einem dieser Gründe gereinigt wird, dann wird er die Hölle betreten, sodass er dort vollständig gereinigt wird, doch er wird nicht für immer in ihr verbleiben. Vielmehr wird er durch die Fürsprache derjenigen herausgeholt, die Fürsprache halten dürfen, und durch die Barmherzigkeit des Barmherzigsten aller Barmherzigen.

Scheikh `Abd al-`Azīz ibn Bāz (möge Allāh ihm barmherzig sein) sagte: „Hinsichtlich der Sünder, wie solche, die unrechtmäßig töteten, die ihren Eltern ungehorsam waren, die Riba verzehrten oder Alkohol tranken, lässt sich sagen, dass sie und auch andere, wenn sie mit diesen Sünden sterben und Muslime sind, dem Willen Allāhs unterliegen, wie Allāh sagt (ungefähre Bedeutung): „… Doch was außer diesem ist, vergibt Er, wem Er will. …“ (4:116).

Wenn Er also will, dann vergibt Er ihnen aufgrund der rechtschaffenen Taten, mit denen sie starben, nämlich ihren Glauben an Ihn allein (Tauhīd), ihre Aufrichtigkeit Allāh gegenüber und dass sie Muslime waren oder durch die Fürsprache derjenigen, die für sie Fürsprache halten, zusätzlich zu ihrem Tauhīd und ihrer Aufrichtigkeit.

Oder Er bestraft sie, ohne ihnen zu vergeben, sodass sie in die Hölle eingelassen und dort bis zum Grad ihrer Sünden gequält werden. Danach werden sie herausgeholt, wie in mutawātir Ahādīth des Gesandten Allāhs (Allāhs Frieden und Segen seien auf ihm) berichtet wurde, in denen es heißt, dass er für die Sünder seiner Ummah Fürsprache halten und dass Allāh ihm mehrfach eine bestimmte Anzahl an Leuten gewähren wird, sodass er vermitteln und mit Allāhs Erlaubnis eine Gruppe herausbringen kann. Dann wird er wieder vermitteln und wieder und wieder, sodass es vier Mal geschieht. Die Engel und die Gläubigen werden ebenfalls Fürsprache halten, so wie al-Afrāt (die Kinder, die vor dem Erreichen der Pubertät starben). Sie alle werden vermitteln und Allāh wird durch ihre Fürsprache aus der Hölle herausholen, wen immer Er will. Es werden einige Sünder von den Gläubigen des Tauhīd und des Islams in der Hölle übrig bleiben und der Herr wird sie durch Seine Gnade und Barmherzigkeit, ohne Fürsprache von irgendjemandem, herausholen, sodass niemand in der Hölle bleibt, außer jenen, über die der Qur’ān urteilt, dass sie für immer dort verbleiben werden, nämlich die Kuffār. (entnommen aus Majmū` Fatāwa wa Maqālāt ibn Bāz, 9/380)

Es wurde berichtet, dass Abu Hurayrah sagte: Der Gesandte Allāhs (Allāhs Frieden und Segen seien auf ihm) sagte: „… bis Allāh mit dem Urteil über Seine Diener fertig ist und Er diejenigen aus der Hölle herausbringt, die Er herausbringen möchte, von denen, die zu bezeugen pflegten, dass es keinen Gott außer Allāh gibt. Er wird den Engeln befehlen, sie herauszubringen und sie werden sie an den verbliebenen Zeichen des Sujūd erkennen. Allāh wird dem Feuer verbieten, das Zeichen des Sujūd an den Söhnen Ādams zu verzehren. So werden sie also gebracht und sie werden verbrannt sein, weshalb Wasser, welches das Wasser des Lebens genannt wird, über sie gegossen wird und sie werden wachsen wie Samen nach eine Flut.“ (al-Bukhāri #6574; Muslim #172).

Es wurde berichtet, dass Abu Sa`īd sagte: Der Gesandte Allāhs (Allāhs Frieden und Segen seien auf ihm) sagte: „Die Leute der Hölle, die dorthin gehören, werden darin weder sterben noch leben. Doch die Leute, die die Hölle aufgrund ihrer Sünden betreten, sie werden zuerst sterben und dann, wenn sie wie verbrannte Kohle sind, wird die Erlaubnis zur Fürsprache gegeben. Sie werden Gruppe um Gruppe herbeigebracht und auf die Flüsse des Paradieses verteilt. Anschließend wird gesagt: `Oh Leute des Paradieses, seid großzügig zu ihnen`, woraufhin sie wachsen werden wie Samen wachsen, nachdem die Flut zurückgeht.“ (Muslim #185).

Wir bitten Allāh darum, uns Seine Barmherzigkeit zu gewähren und uns zu vergeben. Alles Lob gebührt Allāh, dem Herrn der Welten.

Und Allāh weiß am besten.

Quellen: Fatāwa ibn Taymiyah, 7/498-501; Minhāj al-Sunnah, 6/238; Fath al-Bāri, 11/406; al-Bihār al-Zājirah, 242).

Islam Q&A

Wa_salam_wr_wb
  


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