14-12-2015, 10:15 AM
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 14-12-2015, 10:16 AM von Umm Abderrahman.)
Dürfen wir jemanden als Mumin bezeichnen, wenn dieser seine Gebete regelmäßig in der Moschee verrichtet?
Frage:
Darf man bezeugen, dass ein Mann Mumin ist, wenn er regelmäßig seine Gebete in der Moschee verrichtet, wie es in einem Hadithe sagt wird?
Antwort:
Alles Lob gebührt Allah.
„
Ja, es gibt keinen Zweifel daran, dass derjenige, der seine Gebete in der Moschee verrichtet, seine Anwesenheit ein Zeichen seines Imans ist , da die einzige Sache,die ihn veranlässt sein Haus zu verlassen und die Mühe auf sich zu nehmen zur Moschee zu laufen,sein Iman an Allah ist.
In Bezug auf die Worte des Fragestellers „wie es in einem Hadith gesagt wird“,so bezieht sich dies auf eine Überlieferung die vom Propheten, Allahs Segen und Friede auf ihm,
berichtet wurde: „Wenn du eine Person regelmäßig in die Moschee kommen siehst, dann
bezeuge dass er Mumin ist.“ Jedoch ist dieser Hadith mangelhaft/schwach (d’aif) und
keine authentische (sahih) Überlieferung vom Propheten, Allahs Segen und Friede auf ihm“
Aus fatawa Asch–Scheikh Ibn Utheimin (1/55).
Islam Q & A.
Frage Nr.34593
Frage:
Darf man bezeugen, dass ein Mann Mumin ist, wenn er regelmäßig seine Gebete in der Moschee verrichtet, wie es in einem Hadithe sagt wird?
Antwort:
Alles Lob gebührt Allah.
„
Ja, es gibt keinen Zweifel daran, dass derjenige, der seine Gebete in der Moschee verrichtet, seine Anwesenheit ein Zeichen seines Imans ist , da die einzige Sache,die ihn veranlässt sein Haus zu verlassen und die Mühe auf sich zu nehmen zur Moschee zu laufen,sein Iman an Allah ist.
In Bezug auf die Worte des Fragestellers „wie es in einem Hadith gesagt wird“,so bezieht sich dies auf eine Überlieferung die vom Propheten, Allahs Segen und Friede auf ihm,
berichtet wurde: „Wenn du eine Person regelmäßig in die Moschee kommen siehst, dann
bezeuge dass er Mumin ist.“ Jedoch ist dieser Hadith mangelhaft/schwach (d’aif) und
keine authentische (sahih) Überlieferung vom Propheten, Allahs Segen und Friede auf ihm“
Aus fatawa Asch–Scheikh Ibn Utheimin (1/55).
Islam Q & A.
Frage Nr.34593