25-11-2012, 01:26 AM
Frage:
Wenn eine Frau im unreinen Zustand, am 9. 10. und 11. Muharram, weswegen sie nicht fasten kann. Ist es ihr gestattet, das Fasten für diese Tage, auf andere Tage zu verlegen, nachdem sie Ghusl (Ganzkörperwaschung) vollzogen hat?
Antwort:
Alles Lob gebührt Allah.
Wenn jemand es versäumt, am Tage von ´Aschura zu fasten, kann es nicht nach geholt werden, da es keinen Beweis dafür gibt und weil die Belohnung damit verbunden ist, am 10. Tag von Muharram zu fasten und diese Zeit ist dann vergangen.
Scheikh ibn ´Uthaimin (Möge Allah seiner barmherzig sein) wurde gefragt: Wenn der Tag von Aschura eintrifft und die Frau hat ihre Menstruation, kann sie das Fasten nach holen? Gibt es eine Regel bezüglich den freiwillig, gottesdienstlichen Handlungen, welche nachgeholt werden können und welche nicht nachgeholt werden können? Möge Allah dich reichlich belohnen.
Er antwortete: Gottesdienstliche Handlungen, welche freiwillig sind, bestehen aus zwei Kategorien. Für die einen, wo ein bestimmter Grund besteht und für die anderen, wo kein bestimmter Grund besteht. Die, wo es ein bestimmten Grund gibt, enden, wenn der Grund endet und diese können nicht nachgeholt werden. Wir haben das Beispiel bei Tahiyyat al-Masjid (2 Raka´s, um die „Mosche zu grüßen“). Wenn ein Mann kommt und sich hin setzt und bleibt für eine lange Zeit sitzen und will dann aufstehen, um Tahiyyat al-Masjid zu beten, so wird es nicht als Tahiyyat al-Masjid gezählt, denn dieses Gebet, welches für ein bestimmten Grund getan wird und er hat es nicht mit diesen Grund verbindet; Wenn der bestimmte Grund nicht mehr vorherrscht, so ist es nicht mehr verordnet. Ein ähnliches Beispiel, scheint es, bei dem ´Arafah und dem Tag von ´Aschura. Wenn eine Person es versäumt an dem von ´Arafah und dem Tag von ´Aschura, ohne einen Grund, zu fasten, dann gibt es keinen Zweifel daran, dass er diesen Tag nicht nachholen kann und er würde kein Lohn davon haben, wenn er es nachholen würde, dass bedeutet, es würde ihm nicht den Lohn bringen, in dem Sinne, wie wenn es der Tag von ´Arafah oder der Tag von ´Aschura sein würde.
Und wenn dieser Tag kommt und die Person eine Entschuldigung hat, wie wenn eine Frau ihre Menstruation oder ihre Blutung, aufgrund ihrer Entbindung, hat, oder eine Person krank ist, dann scheint es ebenfalls so zu sein, dass sie diese Tage nicht nachholen kann, da dieses mit einem speziellen Tag verbunden ist und dieses Endet, wenn der Tag vorüber ist.
Zitat Ende von Majmoo‘ Fataawa Ibn ‘Uthaymeen, 20/43
Doch wenn eine Person entschuldigt ist, für das Fasten, wie bei einer Frau, die ihre Menstruation, oder ihre Blutung hat, aufgrund von der Geburt eines Kindes, oder jene die krank oder auf reisen sind und für gewöhnlich an diesem Tag fasten, oder sie vor gehabt hatten diesen Tag zu fasten, somit wird er für seine Absicht belohnt, weil der Prophet (Allahs Segen und Frieden sein auf ihm) sagte:“Wenn eine Person krank wird, oder auf reisen ist, so wird er dafür belohnt, was er für gewöhnlich Tat, wenn er gesund und zu hause war.“
Ibn Hajar (Möge Allah ihm gnädig sein) sagte:“Er wird für das belohnt, was er für gewöhnlich Tat, wenn er zu hause und gesund war“, dieses bedeutet, dass er wie jemand ist, der für gewöhnlich eine gottesdienstliche Handlung Tut und dann hat ihn etwas daran gehindert, dies zu tun, doch er hatte die Absicht dies zu tun und wenn es dieses Hindernis nicht gegeben hätte, so hätte er damit fortgesetzt, es zu tun. Zitat Ende.
Fath al-Baari.
Und Allah weiß es am besten
http://www.islam-qa.com/en/ref/146212