24-07-2012, 08:29 PM
Fasten der sechs Tage des Shawwals mit einer Absicht zu kombinieren
Frage:
Ist es mir erlaubt, die sechs Tage des Shawwals zu fasten, mit der gleichen Absicht, die Tage, die ich im Ramadan aufgrund der Menstruation nicht gefastet habe, nachzuholen?
Antwort:
Alles Lob gebührt Allah.
Dies ist nicht gültig, denn das Fasten der sechs Tage des Shawwals kann nur nach dem Fasten des kompletten Ramadans getan werden.
Shaikh Ibn Uthaimin sagte in Fatawa as-Siyam (438):
Wer auch immer den Tag von Arafa oder den Tag Ashura fastet, aber noch immer Tage des Ramadans schuldet, so ist sein Fasten gültig, aber wenn er beabsichtigt, diesen Tag zu fasten, um ein verpasstes Ramadan-Fasten nachzuholen, so wird er zwei Belohnungen erhalten: die Belohnung für den Tag von Arafa oder Ashura zusammen mit der Belohnung für das Nachholen der verpassten Fastentage. Dies bezieht sich auf freiwilliges Fasten im Allgemeinen, welches nicht mit Ramadan in Verbindung steht. In Hinsicht auf das Fasten der sechs Tage des Shawwals, so sind sie mit Ramadan verbunden und können nur gefastet werden, nachdem man die verpassten Fastentage des Ramadans nachgeholt hat. Wer sie fastet, bevor er die verpassten Fastentage des Ramadans nachgeholt hat, wird diese Belohnung nicht erhalten, denn der Prophet (Frieden und Segen Allahs seien auf ihm) sagte: „Wer im Ramadan fastet und dann 6 Tage des Shawwal folgen lässt, für den wird es so sein, als hätte er sein ganzes Leben gefastet." Es ist wohlbekannt, dass derjenige, der noch Tage des Ramadans schuldet, nicht als jemand betrachtet wird, der den Ramadan gefastet hat, bis er die Tage, die er verpasst hat, nachgeholt hat.
Quelle: Islam-QA.com (Frage Nr. 39328)
Frage:
Ist es mir erlaubt, die sechs Tage des Shawwals zu fasten, mit der gleichen Absicht, die Tage, die ich im Ramadan aufgrund der Menstruation nicht gefastet habe, nachzuholen?
Antwort:
Alles Lob gebührt Allah.
Dies ist nicht gültig, denn das Fasten der sechs Tage des Shawwals kann nur nach dem Fasten des kompletten Ramadans getan werden.
Shaikh Ibn Uthaimin sagte in Fatawa as-Siyam (438):
Wer auch immer den Tag von Arafa oder den Tag Ashura fastet, aber noch immer Tage des Ramadans schuldet, so ist sein Fasten gültig, aber wenn er beabsichtigt, diesen Tag zu fasten, um ein verpasstes Ramadan-Fasten nachzuholen, so wird er zwei Belohnungen erhalten: die Belohnung für den Tag von Arafa oder Ashura zusammen mit der Belohnung für das Nachholen der verpassten Fastentage. Dies bezieht sich auf freiwilliges Fasten im Allgemeinen, welches nicht mit Ramadan in Verbindung steht. In Hinsicht auf das Fasten der sechs Tage des Shawwals, so sind sie mit Ramadan verbunden und können nur gefastet werden, nachdem man die verpassten Fastentage des Ramadans nachgeholt hat. Wer sie fastet, bevor er die verpassten Fastentage des Ramadans nachgeholt hat, wird diese Belohnung nicht erhalten, denn der Prophet (Frieden und Segen Allahs seien auf ihm) sagte: „Wer im Ramadan fastet und dann 6 Tage des Shawwal folgen lässt, für den wird es so sein, als hätte er sein ganzes Leben gefastet." Es ist wohlbekannt, dass derjenige, der noch Tage des Ramadans schuldet, nicht als jemand betrachtet wird, der den Ramadan gefastet hat, bis er die Tage, die er verpasst hat, nachgeholt hat.
Quelle: Islam-QA.com (Frage Nr. 39328)