hier eine fatwa die übeersetzt ist
Ein Taxifahrer fährt einige Leute zu verbotenen Plätzen
( Entnommen aus
www.islam-qa.com - Frage Nr.: 10398 )
Frage: Meine Frage, die ich Dir stellen möchte, ist folgende: Ich bin ein Student aus Australien und fahre halbtags Taxi. Mein Bruder im Islaam, ich wollte Dich über etwas fragen, nämlich, dass wir manchmal Fahrgäste zu Bars, Clubs, Kneipen, und manchmal zu Bordellen bringen müssen und manchmal müssen wir sie von dort abholen. Wenn wir einen Auftrag bekommen dorthin zu fahren, ist es uns verboten (haraam) das zu tun? Wir sagen ihnen ja nicht, dass sie dorthin gehen sollen, aber wir können uns nicht weigern, sie dorthin zu fahren, wenn sie das von uns verlangen, weil es laut Taxivorschriften untersagt ist. Wie du sicherlich weißt, nehmen sich hier im Westen die Leute, die sich betrinken wollen oder vom Betrinken nach Hause wollen, ein Taxi. Was sollen muslimische Taxifahrer in dieser Situation tun?
Antwort: Alles Lob gebührt Allah.
Ohne Zweifel ist diese Tätigkeit eine Beihilfe zur Sünde und Feindseligkeit. Wir raten dir, diese Leute nicht zu Bordellen, unanständigen Plätzen und Bars zu fahren. Du findest andere Fahrgäste. Das Verbot, sie zu solchen Plätzen zu fahren, gilt sowohl für das Hinbringen als auch für das Abholen. Wer Allah fürchtet und seine
Pflichten Ihm gegenüber erfüllt ( Taqwa ), Dem wird Allah einen Ausweg geben. So suche nach anderen Fahrgästen, die zu anderen Plätzen wollen. Wenn es mal zufällig passiert ist, dass du einen Fahrgast gefahren hast,und du nicht wusstest, dass er dorthin hineingehen wollte , dann sagen wir nicht, dass das Fahrgeld verboten (haraam) für dich ist, denn das Fahrgeld hast du als Entschädigung für deine Mühen oder für den Gebrauch deines
Fahrzeugs bekommen. Scheich ’Abdullah ibn Dschibrin Wenn du meinst, dass du bei deiner Arbeit zu verbotenen Tätigkeiten verpflichtet bist, dann such dir eine
andere Arbeit. Wir bitten Allah, dass Er dir erlaubten Lebensunterhalt (Risq – halaal) gibt. Und Frieden und Segen seien auf unserem Propheten Muhammad.
Scheich Muhammad Salih al – Munadschid