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Frage zu Handlesen, Wahrsagerei usw.
#1
Assalamun alaikum

Ich hab eine kurze Frage zur Wahrsagerei und ähnlichem. Es gibt ja diesen Hadith: "Wenn jemand zu einem Wahrsager geht und ihn über etwas befragt, wird sein Gebet 40 Nächte lang nicht angenommen." (Muslim)

Was ist wenn ein Muslim zu einem Wahrsager/Handleser geht, aber es später bereut zu ihm gegangen zu sein und Tawba machen möchte? Wie soll er dann bereuen wenn sein Gebet für so lange Zeit nicht angenommen wird? Wird Allah subhana wa taala 40 Tage lang mit der Person zornig sein? Was soll man da machen?

BarakAllahu fiekum
#2
Wa ´aleikum salam wa rahmatullahi wa barakatuhu,

Hier in der Fatwa wird gesagt, dass hiermit nur der Lohn gemeint ist und nicht, dass das Gebet überhaupt nicht zählt. Es zählt. Jedoch erhält man für vierzig Tage für alle Gebete, sowohl die Pflicht als auch die freiwilligen, kein Lohn geschrieben. Also zählt auch die Tawba in schaa Allah.

http://www.darulfatwa.org.au/ar/%D8%AD%D...9%81%D8%A7
  


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