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01-01-2013, 04:32 PM
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 07-02-2013, 11:41 PM von Moslem.)
Assalamu Aleykum,
In shaa Allah kanm mir jemand folgendes beantworten:
Wenn z.B. ein Kaffir sein Weihnachtsgeschenk verkauft, ist es dann gestattet von diesem Kaffir dieses Objekt zu kaufen?
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wenn du bei ebay etwas kaufst, fragst du vorher woher er das teil bekommen hat?
wenn jemand z.b. mehrere mp3 player geschenkt bekommen hat und somit einige zu viel, warum sollst du ihm dann nicht einen oder gar zwei abkaufen können?
wenn du
weißt dass der artikel geklaut ist dann darfst du den nicht kaufen, weil du damit den diebstahl unterstützen würdest und sogar illegal handelst weil das hehlerware wäre
aber ein geschenk, egal ob zum geburtstag oder weihnachten , sobald es eine legale ware wird (weil derjenige es verkaufen will) darfst du es natürlich kaufen
was ich damit sagen will, der anlass wofür er es geschenkt bekommen hat spielt hier keine rolle sondern ob es
seine ware ist, und wenn diese ware ihm gehört kannst du sie kaufen wa Allahu alem
Abdullah Ibn 'Umar,radiallahu anhum berichtete, dass der Gesandte Allahs,sallalahu aleihi wa salam sagte: "Der Muslim ist des Muslims Bruder. Ihn darf er weder unterdrücken noch zugrunde gehen lassen. Wer seinem Bruder in der Not beisteht, dem steht Allah in seiner eigenen Not bei.“.Bukhary