Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Frage zum Neues Jahr
#1
Salam Schwestern und Brüder

Ich stelle mir schon vor einigen Tagen die Frage ob eine Muslima oder ein Muslim anderen Menschen die kein Glauben haben ein neues Jahr 2013 wünschen dürfen? Gruebel

Und wie ist es bei den Menschen die einen Glauben haben?

Könnt ihr mir helfen?
#2
Wa aleikum Salam wa RahmatuLLAH Schwester

Hier die Antwort:

Frage (Nr. 69811):

Ist es mir erlaubt, den Nicht-Muslimen auf ihre Neujahrsgrüße mit den Worten „Ihnen auch“ zu antworten?

Antwort:

Alles Lob gebührt Allah.

Es ist nicht erlaubt, den Kuffār zu Weihnachten, Neujahr oder irgendeinem ihrer anderen Feste zu gratulieren, und es ist nicht erlaubt, ihnen zu antworten, wenn sie uns zu diesen Gelegenheiten grüßen, denn es sind keine Feste, die zu unserer Religion gehören und das Erwidern ihrer Grüße ist eine Bestätigung und Anerkennung für sie. Der Muslim sollte stolz auf seine Religion und ihre Gesetze sein und er sollte sich darum bemühen, andere zur Religion Allahs, gepriesen sei Er und erhaben, einzuladen und sie darüber zu informieren.

Scheikh ibn `Uthaymīn (möge Allah ihm barmherzig sein) wurde über den Rechtsspruch bezüglich des Beglückwünschens der Kuffār anlässlich des Weihnachtsfestes befragt und wie man darauf reagieren sollte, wenn sie uns zu dieser Gelegenheit grüßen. Ist es erlaubt, zu den Feiern zu gehen, die sie abhalten?

Sündigt eine Person, wenn sie eines der oben erwähnten Dinge tut, ohne es aber zu beabsichtigen, sondern nur, weil sie freundlich sein möchte oder weil sie schüchtern ist oder aus Verlegenheit oder einem anderen Grund? Ist es erlaubt, sie darin zu imitieren?

Er antwortete: „Die Kuffār zum Weihnachtsfest oder einem ihrer anderen religiösen Feiertage zu beglückwünschen ist harām gemäß dem Konsens der Gelehrten, wie von ibn al-Qayyim in seinem Buch Ahkām Ahl al-Dhimmah bestätigt wurde, wo er sagt: `Den Kuffār zu ihren Zeremonien, die nur ihnen zugeordnet werden, zu gratulieren, ist harām gemäß dem Konsens, wie das Gratulieren zu ihren Festivitäten und Fastentagen, indem man sagt „Ein frohes Fest“ oder „Fröhliche Feiertage“ u. Ä. Wenn derjenige, der dies sagt, vor dem Kufr errettet wurde, so ist es dennoch verboten. Es ist so, als ob man jemandem gratulieren würde, der sich vor dem Kreuz niederwirft oder der etwas noch Schlimmeres tut. Es ist eine ebenso große Sünde, als wenn man jemandem gratuliert, der Wein trinkt oder jemanden umbringt oder der unerlaubten sexuellen Verkehr hat usw. Viele derjenigen, die keinen Respekt vor ihrer Religion haben, verfallen in diesen Fehler; sie erkennen nicht die Anstößigkeit ihrer Handlungen. Wer auch immer einem anderen zu dessen Ungehorsam, Bid`ah oder Kufr beglückwünscht, setzt sich selbst dem Zorn Allahs aus.“

Das Gratulieren der Kuffār zu ihren religiösen Feierlichkeiten ist harām, wie es von ibn al-Qayyim beschrieben wurde, denn es beinhaltet, dass jemand ihre Rituale des Kufr akzeptiert oder billigt, selbst wenn er diese Dinge nicht für sich selbst annehmen würde. Doch der Muslim sollte die Rituale des Kufr nicht akzeptieren oder jemandem dazu gratulieren, denn Allah akzeptiert nichts davon, wie Er sagt (ungefähre Bedeutung):

„Wenn ihr ungläubig seid, so ist Allah eurer unbedürftig, obgleich Er mit dem Unglauben für Seine Diener nicht zufrieden ist. Wenn ihr aber dankbar seid (indem ihr Gläubige seid), ist Er damit zufrieden für euch. …“ (39:7)

„… Heute habe Ich euch eure Religion vervollkommnet und Meine Gunst an euch vollendet, und Ich bin mit dem Islam als Religion für euch zufrieden. …“ (5:3).

Daher ist es verboten, ihnen zu gratulieren, seien es nun Arbeitskollegen oder andere.

Wenn sie uns anlässlich ihrer Feste beglückwünschen, dann sollten wir nicht antworten, denn es sind nicht unsere Feste und es sind keine Feste, die für Allah akzeptabel sind. Diese Feierlichkeiten sind Neuerungen in ihren Religionen und selbst diejenigen, die früher vorgeschrieben waren, wurden durch die Religion des Islams abrogiert, mit der Allah Muhammad (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) zur gesamten Menschheit entsandte. Allah sagt (ungefähre Bedeutung): „Wer aber als Religion etwas anderes als den Islam begehrt, so wird es von ihm nicht angenommen werden, und im Jenseits wird er zu den Verlierern gehören.“ (3:85).

Es ist für einen Muslim harām, Einladungen zu diesen Gelegenheiten anzunehmen, denn dies ist noch schlimmer als das Gratulieren, da es eine direkte Teilnahme an ihren Festivitäten bedeutet.

Ebenso ist es den Muslimen verboten, die Kuffār zu imitieren, indem sie selber Partys zu solchen Anlässen veranstalten, Geschenke austauschen, Süßigkeiten verteilen, sich Urlaub nehmen etc., denn der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) sagte: „Wer ein Volk nachahmt, ist einer von ihnen.“ Scheikh al-Islam ibn Taymiyah sagte in seinem Buch Iqtidā` al-Sirāt al-Mustaqīm Mukhālifat Ashāb al-Jahīm: „Sie hinsichtlich ihrer Feste nachzuahmen bedeutet, dass jemand mit ihrem falschen Glauben und ihren irrigen Praktiken einverstanden ist und ihnen die Hoffnung vermittelt, dass sie die Möglichkeit haben, die Schwachen zu erniedrigen und in die Irre zu führen.“ (Majmū` Fatāwa al-Scheikh ibn `Uthaymīn #3/44).

Und Allah weiß es am besten.

Islam Q&A
#3
Salam Bruder

Also ist es auch nicht erlaubt eine Muslima oder ein Muslim ein neues Jahr zu wünschen

Richtig?
#4
wa aleikum salam

also zum neuen christlichen Jahr sollte man niemanden gratulieren. Weder Muslim/Muslima oder Kafir/Kafira. Zum islamischen neuen Jahr ist mir darüber nichts bekannt. Wir müssten aber beirets im 2. islamischen Monat, also dauert das neue islamische Jahr noch ein wenig, Schwester.
#5
Alles klar danke Bruder

Ich wollte es nur wissen da ich ja nicht so lange Muslima bin und ich möchte ja auch nichts falsch machen!
  


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen:
1 Gast/Gäste