Moslem
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Moslem   12-02-2013, 12:44 AM
#1
Assalamu Aleykum Muslime,

In Shaa Allah kann mir jemand meine Frage(n) beantworten:

Ich habe gelesen, dass die Bittgebete (Duas) einer Person, welche Haram-Nahrung gegessen hat, nicht akzeptiert werden. Gilt das denn auch für Reue bezüglich anderer Sünden?

Beispiel: Wenn eine Person aus Lust Schweinefleisch isst (Eudhubillah) und dann für andere Sünden Reue zeigt (aber nicht für das Essen), wird dann seine Reue akzeptiert?

ALLAH weiß es am Besten!
Umm Abderrahman   12-02-2013, 07:00 AM
#2
(12-02-2013, 12:44 AM)Moslem schrieb: Ich habe gelesen, dass die Bittgebete (Duas) einer Person, welche Haram-Nahrung gegessen hat, nicht akzeptiert werden. Gilt das denn auch für Reue bezüglich anderer Sünden

ALLAH weiß es am Besten!

As Salam ualaykum

Wo hast du das gelesen bitte mit quellenangaben von quran und sunna
Muhammad Ibn Ismail   12-02-2013, 11:53 AM
#3
Assalamu aleikum

Verbotene Nahrungsaufnahme kann ein Grund sein, weshalb Bittgebete nicht angenommen werden, wie es aus dem folgenden Hadith bekannt ist:

Des Weiteren sprach der Prophet sallAllahu alaihi wa sallam von einem Mann, der aufgrund
einer langen Reise ein ungepflegtes Äußeres hatte (ungekämmte Haare, Kleidung voller Staub
etc.) und mit erhobenen Händen ein Bittgebet sprach: „Oh Herr, Oh Herr!“. Das Essen dieses
Mannes war haram, seine Kleidung war haram und der Prophet sallAllahu alaihi wa sallam
sagte: „Wie soll die Dua von diesem erhört werden?“
Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 19-01-2015, 04:11 AM von Muhammad Ibn Ismail.
Moslem
Moslem
Moslem   12-02-2013, 01:36 PM
#4
Gilt dies auch für die Reue für (andere) Sünden wie oben beschrieben?
Reiner Glaube
Reiner Glaube
Reiner Glaube   12-02-2013, 01:39 PM
#5
Was wenn eine Frau kein Kopftuch trägt ?... Wegen "seine kleidung war haram"...
Muhammad Ibn Ismail   12-02-2013, 02:21 PM
#6
Bruder Moslem, wenn das Bittgebet nicht angenommen wird, wie es in diesem Hadith berichtet wird, dann ist das Allgemeingültig und man muss sich von den Haramsachen, wie das Essen, fern halten. Wallahu a´lim.

@Schwester Gülcin:

Ich denke, dass ist so gemeint, dass deine Kleidung aus verbotenem kommt, also du es unrechtmäßig erhalten hast. Daher sollte man darauf achten, wo man sein Essen her bekommt und wo man seine Kleidung her bekommen. Wallahu a´lim.
Moslem
Moslem
Moslem   12-02-2013, 02:31 PM
#7
Danke für deine Antwort. Es ist selbstverständlich, dass man sich von Haram fernhalten muss. Gar keine Frage.

Aber wie ist mit der Reue eine Person? Oder meintest du mit ,,Allgemeingültig" auch Reue?
Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 12-02-2013, 02:32 PM von Moslem.
  
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