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Fragen über die Sharia für ein Referat!
#1
Hallo zusammen,
zur Sharia habe ich mal ein paar Fragen, die mir nicht ganz klar sind.
Ich hoffe ich bin an dieser Stelle richtig.

Laut Sharia wird nach einem einmaligen Diebstahl die rechte Hand
und beim wiederholten Diebstahl der linke Fuß amputiert.

Meine Fragen hierzu sind folgende:

- Gilt das auch für Frauen
- Ab welchem Alter wird die Strafe durchgeführt (16 Jahre, 18 Jahre)
- Wird eine Narkose verabreicht (findet es im Kranhaus oder am öffentlichen Platz zur Abschreckung statt)
- Was passiert mit den amputierten Gliedmassen
- Findet nach so einer Amputation eine medizinische Versorgung statt?
- Hat der bestohlene Anrecht auf die amputierte Hand bzw. den amputierten Fuss (als Trophäe)?
- Nimmt die Amputation ein Henker vor oder auch in Einzelfällen der Bestohlene?
- Gibt es eine Möglichkeit durch Gefängnis oder  anderer Strafe, der Amputation zu entfliehen?

Sind sehr spezielle Fragen, aber ich beschäftige mich etwas mit dem
Thema und finde darauf keine "konkreten" Antworten.

Vielleicht kann meiner einer von euch weiterhelfen.

Danke euch!
#2
Hallo,

wir sind leider keine Richter und auch keine Großgelehrte in dieser Sache.

>>Hier<< können  Sie vielleicht einige Antworten finden. 

Auch dürfen Sie nicht vergessen, dass im Islam die Durchführung nur durch einem Richter in einem muslimischen Staat vollzogen werden darf, Selbstjustiz ist verboten. Das was sie in der pdf. lesen ist nur zur Information und nicht zum Aufruf danach zu handeln. 

Danke !
#3
Super. Danke. Die PDF hilft mir im Verständnis weiter!
#4
Eines habe ich doch noch ganz kurz. Zählt die Vollstreckung dann auch bei Frauen. Da ist immer die Rede von Dieb etc. Heißt: Bei einem Raubüberfall wird dem Dieb Hand und Fuß amputiert. Was ist, wenn eine Frau einen Raubüberfall beganngen hat?
#5
Im allgemeinen sind immer beide geschlechter gemeint, auch hier.


`A´ischa, Allahs Wohlgefallen auf ihr, berichtete: Die Leute des Stammes Quraish waren besorgt wegen einer Frau aus dem Stamm Makhtzum, die einen Diebstahl begangen hatte. Sie fragten: Wer kann mit dem Gesandten Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, für sie sprechen? Sie sagten: Und wer sonst kann es wagen, an ihn heranzutreten außer Usama, dem Liebling des Gesandten Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm? Da sprach Usama mit ihm. Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, sagte zu ihm: Legst du Fürsprache ein im Hinblick auf ein Recht, das nur Allah zusteht? Der Prophet erhob sich dann und hielt eine Predigt, in der er folgendes sagte: O ihr Menschen, wahrlich, diejenigen vor euch gingen deshalb zugrunde, weil sie, wenn einer der Vornehmen unter ihnen einen Diebstahl beging, ihn davon unbestraft laufen ließen, und wenn einer der Schwachen unter ihnen einen Diebstahl beging, gegen ihn die Strafe vollzogen wurde. Ich schwöre bei Allah! Wenn Fatima, die Tochter Muhammads gestohlen hätte, so würde ich ihre Hand abschneiden.

[Sahih Muslim, Hadithnr. 3196/Kapitel 29]
#6
Danke für die schnelle Antwort. Kannst du mir ggf. noch folgende Fragen beantworten?:

- Ab welchem Alter wird die Strafe durchgeführt (16 Jahre, 18 Jahre)
- Wird eine Narkose verabreicht (findet es im Kranhaus oder am öffentlichen Platz zur Abschreckung statt)
- Was passiert mit den amputierten Gliedmassen
- Findet nach so einer Amputation eine medizinische Versorgung statt?
- Hat der bestohlene Anrecht auf die amputierte Hand bzw. den amputierten Fuss (als Trophäe)?
- Nimmt die Amputation ein Henker vor oder auch in Einzelfällen der Bestohlene?
- Gibt es eine Möglichkeit durch Gefängnis oder  anderer Strafe, der Amputation zu entfliehen?


Viele Grüße
#7
Hallo Paul,

wie schon gesagt, wir sind keine Großgelehrten auch keine Richter, dies müssen Sie einem der sich in diesem Fach spezialisiert hat fragen. 
Wenn Sie ein Referat darüber halten möchten, ist hier nicht der richtige Platz für Fragen, wenden Sie sich bitte an großen Zentren oder Moscheen wo Sie Antworten finden werden Mögen !
  


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