08-01-2018, 11:57 PM
Frage:
Wenn eine Frau noch Fasten-Tage aus dem Ramadan nachholen muss, ist es ihr dann erlaubt, an freiwilligen Tagen zu fasten, wie zum Beispiel den Tag von Aschura, während das Pflichtfasten aus der Ramadan-Zeit noch nicht vervollständigt ist?
Antwort:
Man muss die verpassten Tage von Ramadhan so schnell wie möglich nachholen. Es ist nicht richtig, freiwillge Fastentage zu fasten, bevor diese nachgeholt sind. Wenn eine Person am Tag von Aschura oder einem ähnlichen Tag fastet, und das mit der Absicht, freiwillig zu fasten, dann muss sie immer noch ihr verpasstes Pflicht-Fasten nachholen. Wenn sie jedoch mit der Absicht fastet, ein Pflichtfasten zu erledigen, das sie noch nachzuholen hat, so ist das geeigneter und sie wird ihre Belohnung dafür erhalten, so Allah will.
Scheich ibn Jibreen
Wenn eine Frau noch Fasten-Tage aus dem Ramadan nachholen muss, ist es ihr dann erlaubt, an freiwilligen Tagen zu fasten, wie zum Beispiel den Tag von Aschura, während das Pflichtfasten aus der Ramadan-Zeit noch nicht vervollständigt ist?
Antwort:
Man muss die verpassten Tage von Ramadhan so schnell wie möglich nachholen. Es ist nicht richtig, freiwillge Fastentage zu fasten, bevor diese nachgeholt sind. Wenn eine Person am Tag von Aschura oder einem ähnlichen Tag fastet, und das mit der Absicht, freiwillig zu fasten, dann muss sie immer noch ihr verpasstes Pflicht-Fasten nachholen. Wenn sie jedoch mit der Absicht fastet, ein Pflichtfasten zu erledigen, das sie noch nachzuholen hat, so ist das geeigneter und sie wird ihre Belohnung dafür erhalten, so Allah will.
Scheich ibn Jibreen