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Freiwilliges Fasten
#1
Freiwilliges Fasten.

Das freiwillige Fasten unterscheidet sich vom verpflichtenden Fasten im Monat Ramadhan in folgenden zwei Punkten:

-Die Absicht muss nicht in der Nacht zuvor gefasst werden, sondern kann auch am Tag gefasst werden, wenn man noch nichts gegessen hat.

-Das Fasten darf mitten im Tag gebrochen werden, wenn man z.B. zum Essen eingeladen wird und muss nicht nachgeholt werden.

Die Absicht zum Fasten muss nicht in der Nacht gefasst werden.
Das Fasten darf mitten im Tag gebrochen werden.
Abû Huraira (ALLAHs Wohlgefallen mit ihm) berichtete, dass der Gesandte Allahs (ALLAHs Segen und Frieden mit ihm) sagte:
"Wenn einer von euch eingeladen ist, soll er hingehen; wenn er fastet, dann soll er ein Bittgebet sprechen und mitessen."(Muslim)
  


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