10-01-2018, 08:43 PM
Frage
Ist eine Frau, die kein Kopftuch trägt oder wenn ihr Kopftuch nicht mit den islamischen Grundlagen übereinstimmt, zum Beispiel, einige ihrer Haare oder die Haut sichtbar ist, aus welchem Grund auch immer gezwungen zu beten, was ist das Urteil?
Antwort
Als Erstes ist es wichtig, dass man weiß dass das Kopftuch bei der Frau verpflichtend ist. Es ist nicht erlaubt für sie es aufzugeben oder nachlässig zu sein. Wenn die Zeit für das Gebet kommt und die Frau nicht richtig bedeckt ist, dann kann ihre Situation in den folgenden Fällen auftreten:
Wenn sie nicht das Kopftuch trägt oder nicht ordnungsgemäß bedeckt ist aufgrund der Umstände, dass sie in diesem Zustand gezwungen wurde, dann betet sie in der Situation in der sie gerade ist. Ihr Gebet wird dann gültig sein und es wird keine Sünde für sie. Das basiert auf Allah’s Aussage:
„Allah belastet keine Person über seine Möglichkeiten hinaus“ (al-Baqara 286).
Allah sagt auch,
„So halte eure Pflicht gegenüber Allah ein (und fürchtet Ihm) so viel wie ihr könnt“(al-Taghabun 16).
Wie auch immer wenn eine Frau kein Kopftuch trägt oder nicht richtig bedeckt ist und nur aus einer freiwilligen Entscheidung , wie nach den Angewohnheiten oder Mode der Menschen und das Fehlen des Hidschabs ist hiermit gemeint außer das Bedecken von Hände und Gesicht, dann wird ihr Gebet richtig sein. Aber sie begeht eine Sünde wenn sie das in der Gegenwart eines Mannes tut mit den sie nicht in Beziehung steht.
Darüber hinaus wenn sie nicht ihr Schienbein, Unterarme, Haare auf ihren Kopf und so weiter bedeckt, dann ist es nicht erlaubt für sie in diesem Zustand zu beten. Wenn sie in diesem Zustand betet, dann ist ihr Gebet ungültig. Und sie begeht eine Sünde in zweierlei Hinsicht. Als Erstes ist sie sündhaft, weil sie sich generell nicht bedeckt. Als Zweites ist sie sündig weil sie das Gebet in dieser Situation durchführt.
Shaikh ibn Baz
Anmerkung
1. Hier bezieht sich der Shaikh ibn Baz auf die Situationen, wo den Frauen es nicht gestattet ist das Kopftuch im Öffentlichen, auf der Arbeit oder in der Schule zu tragen. Unglücklicherweise gibt es heutzutage genau diese Situationen in einigen muslimischen Ländern.
Ist eine Frau, die kein Kopftuch trägt oder wenn ihr Kopftuch nicht mit den islamischen Grundlagen übereinstimmt, zum Beispiel, einige ihrer Haare oder die Haut sichtbar ist, aus welchem Grund auch immer gezwungen zu beten, was ist das Urteil?
Antwort
Als Erstes ist es wichtig, dass man weiß dass das Kopftuch bei der Frau verpflichtend ist. Es ist nicht erlaubt für sie es aufzugeben oder nachlässig zu sein. Wenn die Zeit für das Gebet kommt und die Frau nicht richtig bedeckt ist, dann kann ihre Situation in den folgenden Fällen auftreten:
Wenn sie nicht das Kopftuch trägt oder nicht ordnungsgemäß bedeckt ist aufgrund der Umstände, dass sie in diesem Zustand gezwungen wurde, dann betet sie in der Situation in der sie gerade ist. Ihr Gebet wird dann gültig sein und es wird keine Sünde für sie. Das basiert auf Allah’s Aussage:
„Allah belastet keine Person über seine Möglichkeiten hinaus“ (al-Baqara 286).
Allah sagt auch,
„So halte eure Pflicht gegenüber Allah ein (und fürchtet Ihm) so viel wie ihr könnt“(al-Taghabun 16).
Wie auch immer wenn eine Frau kein Kopftuch trägt oder nicht richtig bedeckt ist und nur aus einer freiwilligen Entscheidung , wie nach den Angewohnheiten oder Mode der Menschen und das Fehlen des Hidschabs ist hiermit gemeint außer das Bedecken von Hände und Gesicht, dann wird ihr Gebet richtig sein. Aber sie begeht eine Sünde wenn sie das in der Gegenwart eines Mannes tut mit den sie nicht in Beziehung steht.
Darüber hinaus wenn sie nicht ihr Schienbein, Unterarme, Haare auf ihren Kopf und so weiter bedeckt, dann ist es nicht erlaubt für sie in diesem Zustand zu beten. Wenn sie in diesem Zustand betet, dann ist ihr Gebet ungültig. Und sie begeht eine Sünde in zweierlei Hinsicht. Als Erstes ist sie sündhaft, weil sie sich generell nicht bedeckt. Als Zweites ist sie sündig weil sie das Gebet in dieser Situation durchführt.
Shaikh ibn Baz
Anmerkung
1. Hier bezieht sich der Shaikh ibn Baz auf die Situationen, wo den Frauen es nicht gestattet ist das Kopftuch im Öffentlichen, auf der Arbeit oder in der Schule zu tragen. Unglücklicherweise gibt es heutzutage genau diese Situationen in einigen muslimischen Ländern.