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As Selam alaykum rahmatullah wa barakatuh,
Shaykh Ibn ‘Uthaymiin sagte: „Qur’aan-Rezitieren erfordert das Bedecken des Kopfes nicht …“ (Fataawah ibn ‘Uthaymiin 1/420)
Und Shaykh Ibn ‘Uthaymiin sagte in seinen Kommentaren zu Sujuud at-Tilaawah: „Sujuud at- Tilaawah sollte beim Qur’aan-lesen getan werden. Es kann auch ohne dem Bedecken des Kopfes getan werden, usw., weil diese Sajdah nicht unter die Regeln des Salahs fällt.”(Fataawa al-Jaami’ah li’l-mar’ah al-Muslimah, 1/249)
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Ist das Anlegen des Hijâb eine Bedingung für das Lesen des Qur’ân?
Frage:
Was sind die Rituale vor dem Lesen des Qur’ân? Und, muss eine Schwester bedeckt sein (kompletter Hijâb), wenn sie ihn liest?
Antwort:
Alles Lob gebührt Allâh.
Es ist für eine Frau nicht verpflichtend, den Hijâb anzulegen, um Qur’ân zu lesen, weil es keinen Beweis dafür gibt, der besagt, dass es verpflichtend ist.
Sheikh Ibn ‘Uthaymîn sagte, dass das Rezitieren des Qur’ân die Bedeckung des Kopfes nicht erfordert.
Sheikh Ibn ‘Uthaymîn sagte in seinen Erläuterungen zum Sujûd al-tilâwah
(Niederwerfung, die Beim Lesen einiger Verse des Qur’ân verlangt wird): „Sujûd altilâwah muss ausgeführt werden, wenn man den Qur’ân liest. Er kann in jedem Zustand verrichtet werden, sogar mit unbedecktem Kopf usw., weil diese Niederwerfung nicht den
Regeln des Gebets unterliegt.“
(Fatâwa al-Jâmi’ah li’l-mar’ah al-Muslimah, 1/249. Siehe ebenso Frage Nr. 4908)
„In Bezug auf das Lesen des Qur’ân, so ist es für denjenigen, der sich in einem Zustand der Janâbah (Unreinheit nach sexueller Tätigkeit) befindet, nicht erlaubt, Qur’ân zu lesen, weder aus dem Mus-haf noch auf irgendeine andere Weise, bis er Ghusl vollzogen hat, weil berichtet wurde, dass den Propheten (Frieden und Segen Allâhs seien auf ihm) nichts vom Lesen des Qur’ân abhielt, außer Janâbah. Aber wenn eine Person ihr Wudû’ gebrochen hat (geringfügige Unsauberkeit), dann ist es ihr erlaubt, Qur’ân auswendig zu
rezitieren, wegen der allgemeinen Bedeutung des Beweises.“
(Majmû’ Fatâwa al-Sheikh Ibn Bâz, 10/150)
Es ist besser und mustahabb, vor dem Rezitieren Wudû’ zu vollziehen, weil dieser Qur’ân das Wort Allâhs ist. Demnach ist es besser, vor dem Lesen Wudû’ zu vollziehen, als Zeichen der Hochachtung. Aber das Berühren des Mus-haf ist nicht erlaubt, solange man
kein Wudû’ vollzogen hat, weil Allâh sagt (ungefähre Bedeutung):
„Keiner kann es (das Buch Allâhs) berühren, außer den Reinen.“ [al-Wâqi’ah 56:79]
(Majmû’ Fatâwa al-Sheikh Ibn Bâz, 10/150)
Und Allâh weiß es am besten.
In Bezug auf Frauen, die menstruieren oder sich im Wochenbett befinden, siehe Frage
Nr. 2564.
Sheikh Muhammed Salih Al-Munajjid
Quelle: Islam-QA.com (Frage Nr. 8950)