Zitat:Person A kidnappt Person B, welche mit Person C verwandt(Mutter,Vater,Bruder o.ä) ist, um ihn zu töten.
Person A bietet Person C an, die Art des Todes von Person B auszusuchen:
-Person B stirbt durch die grausamste Folter durch die Hand von Person A
-Person B stirbt kurz und schmerzlos durch die Hand von Person C
Person B stirbt in jedem Fall.
Person C darf jedoch entscheiden ob qualvoll oder schmerzlos.
Andere Optionen sind ausgeschlossen.
(08-11-2013, 12:04 PM)Ricoleo schrieb: Hallo ihr zwei
Also für mich wäre schon eindeutig die Version mit dem schnellen Tod die erste Wahl aber ich bin halt bislang noch kein Gläubiger.
Übrigens steht im Text, dass Person C die Art aussuchen darf, während du dann von selber handanlegen sprichst; Was davon denn jetzt eigentlich?
Das macht zumindest für mich die Entscheidung dann doch nochmal schwieriger, wenn man es vlt sogar selber durchführen müsste.
Liebe Grüße, Ricoleo
Zitat:Sie darf zwischen den Beiden Optionen wählen, das ist mit Art des Todes auswählen gemeint. Der Knackpunkt an der Frage ist ja genau die Tatsache, dass Person C Person B das leid ersparen kann, in dem sie Person B selbst kurz und schmerzlos umbringt. Würd Person C Person A das umbringen überlassen, würde Person A Person B Foltern, Quälen und ihn letzendlich qualvoll verrecken lassen.