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Muhammad Saw. bittgebete GEGEN jemand?
#1
Salam_wr

Liebe geschwister ich habe eine frage und zwar.
Einst sagte ein Bruder der Prophet hat NIE ein bittgebet gegen eine Person gemacht. Da widersprach ich weil irgendwo gelesen habe(ich weiss nichtmehr genau wo) das er mehrfach bittgebete GEGEN leute gemacht hat. Wie z.b. Abu Dschahl und den König von Persien
Hab ich recht oder der Bruder von dem ich sprach?

Was salam
#2
Ich glaube man muß unterscheiden ob man bittgebet gegen einzelpersonen macht oder gegen gruppen bzw deren Taten.

Der Gesandte Allahs (s.a.s)sagte:
"Die Verfluchung eines Gläubigen gleicht seiner Tötung."
(Buchari, Muslim)

"Die Beleidigung eines Muslims ist Fisq, dessen Tötung ist Kufr."
(Buchari, Muslim)

"All jene, die andere (aus Gewohnheit) verfluchen, werden am Tage des jüngsten Gerichts weder Fürsprecher noch Zeugen sein."
(Muslim)

"Der Gläubige ist keiner, der andere tadelt, sie verflucht, Schlechtes spricht und keiner, der einen üblen Charakter hat."
(Tirmidhi)(Hakim und Zahabi, beide sagten "sahih" dazu)

"Verflucht der Diener Allahs irgendetwas, so steigt dieser Fluch zum Himmel empor. Doch die Pforten des Himmels verschließen sich diesem. So sinkt der Fluch wieder auf die Erde herab. So irrt es nach rechts und nach links und findet keinen anderen Ort außer dem Verfluchten. Doch wenn dieser nun diesen Fluch nicht verdient, so kehrt der Fluch zu dem zurück, der ihn aussprach."
(Abu Dawud)

Der Gesandte Allahs (s.a.s.) bestrafte eine Frau, die ihr Kamel verfluchte, indem er ihr er dieses Kamel wegnahm.

Imran b. Husayn und Abu Burza (r.a) überlieferten:
"Wir befanden uns mit dem Gesandten Allahs (s.a.s) auf einer Reise. Wir hörten, wie eine Frau aus Medina ihr Kamel verfluchte, nachdem sie von diesem erschreckt wurde. Daraufhin befahl der Gesandte Allahs (s.a.s):
"Nimmt die Gegenstände herunter, die sich auf dem Kamel befinden, und lasst diesen frei. Denn er ist verflucht."

Imran b. Husayn sagte:
"Ich habe diesen Kamel immer noch vor Augen, wie er sich frei im Volk bewegte und wie keiner sich ihm näherte"
(Muslim)

Von Abu Hurayra (r.a): Der Gesandte Allahs (s.a.s) sagte:
"Die schlimmste Form des Zinses ist, wenn einer die Ehre seines Bruders angreift." (Abu Dawud)
Abdullah ibn Amru ibn al-As ® überliefert, dass der Gesandte Allahs (s) sagte: "Das Verfluchen der eigenen Eltern ist eine der großen Sünden." Die Leute sagten: "Oh Gesandter Allahs! Könnte jemand seine eigenen Eltern verfluchen?" Er antwortete: "Ja, wenn er den Vater einer anderen Person beleidigt, die dafür seinen Vater beleidigt, und wenn er die Mutter einer anderen Person beleidigt, die dafür seine Mutter beleidigt." (Al-Bukhari und Muslim)

Eine andere Version besagt: "Die schlimmste der großen Sünden ist, wenn jemand seine Eltern verflucht." Er wurde gefragt: "Oh Gesandter Allahs! Wie kann wohl jemand seine eigenen Eltern verfluchen?" Er sagte: "Wenn er den Vater einer anderen Person beleidigt, die dafür seinen Vater beleidigt, und wenn er die Mutter einer anderen Person beleidigt, die dafür seine Mutter beleidigt."

Über das Beleidigen:

[49:11] O ihr, die ihr glaubt! Laßt nicht eine Schar über die andere spotten, vielleicht sind diese besser als jene; noch (lasset) Frauen über (andere) Frauen (spotten), vielleicht sind diese besser als jene. Und verleumdet einander nicht und gebt einander keine Schimpfnamen. Schlimm ist die Bezeichnung der Sündhaftigkeit, nachdem man den Glauben (angenommen) hat, und jene die nicht umkehren - das sind die Ungerechten.

Deshalb sollte man für jeden die Rechtleitung erbitten und wenn es gar nicht geht, man zornig auf jemanden ist, Du3a machen damit Allah t. für Gerechtigkeit sorgt in jeder Hinsicht, denn Er ist unserer Richter und Allwissend!

Das Verfluchen eines Menschen ist ja auch eine Art Bittgebet gegen diese Person, hierzu habe ich folgendes gefunden.

Das Urteil über das Verfluchen bestimmter Menschen

Frage (Nr. 36674):

Wie lautet das Urteil über das Verfluchen – und nicht nur Beschimpfen – der Juden, Christen und anderer Gruppen, lebend oder tot?

Antwort:

Alles Lob gebührt Allāh.

Der Autor von Lisān al-`Arab (Anmerkung des Übersetzers – ein bekanntes Wörterbuch der arabischen Sprache) sagte: „La`n (Fluch) bedeutet, dass man vom Guten ausgeschlossen wird, und es heißt, dass man von Allāh und den Menschen abgetrennt ist. Verfluchen geschieht auf zwei Arten: Das Verfluchen der Kuffār und der Sünder im allgemeinen Sinn, wie der Ausspruch „Möge Allāh die Juden und Christen verfluchen“ oder „Möge Allāh die Kuffār verfluchen, die Übeltäter und Missetäter“ oder „Möge Allāh den Weintrinker und den Dieb verfluchen“. Diese Art des Fluchs ist erlaubt und es ist nichts Falsches daran. Ibn Muflih sagte in al-Adāb al-Schar`iyyah, 1/203: „Es ist erlaubt, die Kuffār im Allgemeinen zu verfluchen.“
Die zweite Art ist der Fluch, der auf eine bestimmte Person zutrifft, sei er ein Kāfir oder ein Übeltäter, wie der Ausspruch: „Möge Allāh den So-und-So verfluchen“, wobei er namentlich genannt wird. Dies kann in zwei Kategorien fallen:

1. Wenn es einen Text gibt, aus dem hervorgeht, dass er verflucht ist, wie bei Iblīs, oder wenn es einen Text gibt, der bestätigt, dass er als Kāfir starb, wie Pharao, Abu Lahab und Abu Jahl. Das Verfluchen solcher Personen ist erlaubt.
Ibn Muflih sagte in al-Adāb al-Schari`yyah, 1/214: „Es ist erlaubt, diejenigen zu verfluchen, über die es einen Text gibt, der belegt, dass sie verflucht sind. Es ist keine Sünde, wenn man so handelt.“

2. Das Verfluchen eines bestimmten Kāfir oder Übeltäters, über den es keinen Text gibt, aus dem hervorgeht, dass er verflucht ist, wie z. B. die Weintrinker, jene, die Opfer für andere als Allāh darbringen, die ihre Eltern verfluchen, Neuerungen in der Religion einführen usw.
„Die Gelehrten waren unterschiedlicher Ansicht darüber, ob es erlaubt ist, diese Leute zu verfluchen, und es gibt drei Standpunkte dazu:

Dass es unter keinen Umständen erlaubt ist.
Dass es im Falle des Kāfir erlaubt ist, aber nicht bei einem muslimischen Übeltäter.
Dass es in allen Fällen erlaubt ist.“

(al-Adāb al-Schari`yyah von ibn Muflih, 1/303)
Jene, die sagen, dass es nicht erlaubt sei, führten eine Anzahl an Texten als Beweis an, einschließlich der folgenden:

1. Der bei al-Bukhāri (#4070) von `Abd-Allāh ibn `Umar überlieferte Bericht, dass dieser hörte, wie der Gesandte Allāhs (Allāhs Frieden und Segen seien auf ihm), als er seinen Kopf vom Rukū` des letzten Raka`ah des Fajr-Gebets erhob, sagte: „Oh Allāh, verfluche So-und-So und So-und-So und So-und-So“, nachdem er „Sami`a Allāhu li man hamdih, Rabbana wa laka-l-hamd“ gesagt hatte. Da offenbarte Allāh die Worte (ungefähre Bedeutung): „Es ist gar nicht deine (oh Muhammad) Angelegenheit, ob Er ihre Reue annimmt oder sie straft, denn sie sind ja Ungerechte (Zālimūn – Polytheisten, Ungehorsame und Übeltäter).“ (3:128).

2. Der bei al-Bukhāri (#6780) von `Umar überlieferte Bericht, dass es einen Mann zur Zeit des Gesandten Allāhs (Allāhs Frieden und Segen seien auf ihm) gab, dessen Name `Abd-Allāh war, doch sein Spitzname war Himār (Esel) und er pflegte den Gesandten Allāhs (Allāhs Frieden und Segen seien auf ihm) zum Lachen zu bringen. Der Prophet (Allāhs Frieden und Segen seien auf ihm) hatte ihn fürs Trinken auspeitschen lassen, dann wurde er eines Tages gebracht und er befahl, ihn erneut auszupeitschen. Einer der Anwesenden sagte: „Oh Allāh, verfluche ihn, wie oft wird er (aus diesem Grund) gebracht!“ Doch der Prophet (Allāhs Frieden und Segen seien auf ihm) sagte: „Verfluche ihn nicht, denn bei Allāh, was ich über ihn weiß, ist, dass er Allāh und Seinen Gesandten liebt.“

Scheikh al-Islam ibn Taymiyah sagte in Majmū` al-Fatāwa, 6/511: „Es ist erlaubt, all jene zu verfluchen die Allāh und Sein Gesandter verflucht haben. Was aber das Verfluchen bestimmter Leute anbelangt, so ist es erlaubt, wenn von der Person bekannt ist, dass sie im Zustand des Kufr starb. Doch einen bestimmten muslimischen Übeltäter sollten wir nicht verfluchen, denn der Prophet (Allāhs Frieden und Segen seien auf ihm) verbot es, `Abd-Allāh ibn Himār zu verfluchen, der Alkohol zu trinken pflegte, und das obwohl er die Weintrinker im Allgemeinen zu verfluchen pflegte. Das Verfluchen eines bestimmten Übeltäters oder eines Verfechters der Bid`ah unterliegt einer Meinungsverschiedenheit unter den Gelehrten.“

Und Scheikh ibn `Uthaymīn sagte in Qaul al-Mufīd, 1/226: „Der Unterschied zwischen dem Verfluchen einer bestimmten Person und dem Verfluchen derjenigen, die im Allgemeinen Sünden begehen, ist, dass das Erstere (das Verfluchen einer bestimmten Person) nicht erlaubt ist, und das Letztere (das Verfluchen derjenigen, die im Allgemeinen Sünden begehen) erlaubt ist. Wenn du also einen Erneuerer siehst, dann sag nicht: `Möge Allāh dich verfluchen`, sondern sprich allgemein: `Möge der Fluch Allāhs auf denjenigen liegen, die Neuerungen einführen`. Der Beweis dafür ist die Tatsache, dass der Prophet (Allāhs Frieden und Segen seien auf ihm), als er einige der Muschrikūn und der Anhänger der Jāhiliyyah verfluchte, sagte: `Oh Allāh, verfluche den So-und-So und den So-und-So und den So-und-So` und ihm wurde mitgeteilt, dies nicht zu tun, indem Allāh sagte (ungefähre Bedeutung): `Es ist gar nicht deine Angelegenheit (oh Muhammad), ob Er ihre Reue annimmt oder sie straft, denn sie sind ja Ungerechte (Zālimūn – Polytheisten, Ungehorsame und Übeltäter).` (3:128). Dies wurde von al-Bukhāri berichtet.“

Und Allāh weiß es am besten.

Islam Q&A
#3
Salam_wr_wb

Also die Ausgangsfrage war ja, ob es stimmen würde, dass speziell der Gesandte Allahs (Allahs Frieden und Segen auf ihm) nie ein Bittgebet gegen eine Person gemacht hat.

Das stimmt nicht, da es Überlieferungen gibt, die zeigen, dass er bei bestimmten Anlässen gegen bestimmte Personen Bittgebete machte, die dann auch von Allah (swt) erfüllt wurden.

Ein Beispiel wäre das Bittgebet des Gesandten Allahs (Allahs Frieden und Segen auf ihm) gegen den Sohn von Abu Lahab (ungefähre Bedeutung): "Oh Allah, sende einen Deiner Hunde gegen ihn." Kurz darauf wurde er von einem Löwen getötet (berichtet von al-Haakim und von al-Bayhaqi in al-Dalaa’il)

Und ganz allgemein ist es, denke ich, schon ein Unterschied, ob jemand eine Person verflucht oder ein Bittgebet gegen sie macht. So erlauben es z.B. die Gelehrten gegen eine Person Bittgebete zu machen, in dem Maße, in dem sie einem Unrecht getan hat (selbst wenn sie Muslim ist - aber es ist natürlich viel besser, wenn man dies nicht tut und verzeiht), siehe folgende Fatwa:

http://islamqa.info/en/71152

Aber im Bezug auf einen Kafir wird beispielsweise in folgender Fatwa gesagt, dass es auf die genaue Lage drauf an kommt:

http://islamqa.info/en/154599

Wenn es sich um ein Feind des Islam, der den Islam bekämpft und von dem somit Schaden für die Muslime hervorgeht, handelt, so ist nichts Falsches daran, gegen ihn Bittgebete zu machen.

(Ein aktuelles Beispiel dafür wäre wohl der Tyrann Assad, der die Muslime aufs Übelste bekämpft, foltert und auch tötet.)

Wa Allahu Alam.
  


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