27-12-2012, 10:32 PM
Wenn man ohne richtigen Grund nicht gefastet hat ( nur weil man schlapp aussah etc...), kann man diese dann nachfasten?
Nachfasten
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27-12-2012, 10:32 PM
Wenn man ohne richtigen Grund nicht gefastet hat ( nur weil man schlapp aussah etc...), kann man diese dann nachfasten?
27-12-2012, 10:49 PM
Wa alaikum assalaam wa rahmatullaah,
ich gehe davon aus, dass du das Pfichtfasten im Ramadhaan meinst? Das kommt wohl ganz auf die Anzahl der Tage an. Wenn es mehrere Jahre sind, dann ist diese Fatwa eine Antwort in schaa Allaah: http://diewahrheitimherzen.net/forum/The...fastet-hat Andere Gelehrte empfehlen zu schätzen wie viele Tage es sind und diese nach zufasten. Wallaahu a'lam.
27-12-2012, 11:47 PM
Was wenn man zuder Zeit bereits gebetet hat und trotzdem nicht immer gefastet hat?
Hat jemand auch noch einen hadith zu dem, worauf Umm Shayma hingewiesen hat?
28-12-2012, 12:36 AM
Hier eine Fatwa zu deiner ersten Frage:
http://islamqa.info/en/ref/106481 Zusammenfassung: "Wenn man betet, aber nicht fastet aus Faulheit, sein Gebet ist gültig. Fastet er aber nicht, weil er die Pflicht des Fastens leugnet, so ist er ein Kafir und sein Gebet ist ungültig." Zu was einen Hadith, zu der Meinung der anderen Gelehrten?
28-12-2012, 04:11 PM
Meine Frage bezog sich darauf, dass wenn man bereits betet aber in diesem Jahr nicht gefastet hat aus Faulheit...etc. Sollte man diese dann nachfasten?
28-12-2012, 04:37 PM
Wenn es nur ein Ramadhaan ist, also 30 Tage, würde ich es nachfasten.
28-12-2012, 05:42 PM
Ich brauche aber Beweise dafür...
28-12-2012, 07:36 PM
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 30-12-2012, 02:51 PM von Umm Shayma.)
Wofür brauchst du einen Beweis?
Es ist etwas bekanntes, dass man das Fasten nachholen muss, wenn man es versäumt hat. Dass manche Gelehrte bei mehreren Jahren sagen, dass man nicht nachfasten braucht, ist ein Ausnahmefall und andere machen keine Ausnahme und sagen: Schätze die Tage und hole nach. Allaah (swt) sagt im Qur'aan (sinngemäße Übersetzung): "[...] wer von euch krank ist oder verreist, der soll die Anzahl an Tagen nachholen." Da derjenige/diejenige dies nicht aus Krankheit gemacht hast, obliegt ihm/ihr erst Recht die Pflicht, das Fasten nachzuholen (ich folge der Ansicht der Gelehrten, dass man nachholen muss und schätzen soll). Hier eine Fatwa von Sheikh Saalih al-Fauzaan: Shaykh Saalih al-Fawzaan was asked: If a girl reaches the age of puberty before the month of Ramadan begins, but she does not fast that year in which she reached puberty because she is not aware that fasting is obligatory for her, what does she have to do? Is the ruling in this case the same as the ruling as one who breaks the fast deliberately with no excuse? He replied: She has to repent to Allah, may He be glorified and exalted, and make up the same number of fasts as the days that she missed, and she also has to feed one poor person for each day, if the next Ramadan came and she had not fasted those days. End quote. Al-Muntaqa fi Fataawa al-Fawzaan, 81/11 And Allah knows best.
29-12-2012, 06:14 PM
Wäre besser wenn er es hier allgemeiner halten, weil du gesagt hast : " da du dies nicht aus Krankheit ..."
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