Wa aleikum salam wa rahmatullahi wa barakatuhu,
Hier wird in der Fatwa diese Frage gestellt und der Scheikh sagt, dass es in dem erlaubt ist, wenn man es dafür macht, um den Quran auswendig zu lernen, oder dessen Tajweed-Regeld oder seine Urteile. Also wenn es um den Quran an sicht geht, dann ja. Ansonsten ist es nicht erlaubt sagt er und er erwähnt, dass man die Notitzen mit einem Bleistift am Rand schreiben sollte, damit man es später, wenn man die Notizen nicht mehr braucht, wieder leicht weg radieren kann.
http://fatwa.islamweb.net/fatwa/index.ph...&Id=135535