13-01-2015, 10:37 PM
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 14-01-2015, 02:01 AM von Muhammad Ibn Ismail.)
Ist es der Allgemeinheit/Bevölkerung erlaubt die Strafen durchzuführen (Selbstjustiz), sei es in einem islamischen oder in einem nicht-islamischen Staat?
Antwort:
Alles Lob gebührt Allah, dem Herrn der Welten.
Die Durchführung der Strafen darf von niemanden, außer vom Herrscher folgen. Und wenn es keinen Herrscher gibt, der mit dem islamischen Gesetz regiert, ist es für die Allgemeinheit nicht erlaubt, die Strafen durchzuführen.
Und wer dies tut, hat eine Sünde begangen, denn die Durchführung der Strafen benötigt Feststellungen, selbstständige Rechtsgutachten und islamisches Wissen, damit man genauestens weiß, wann sie durchgeführt oder nicht durchgeführt werden muss.
Die Allgemeinheit/das Bürgertum aber, wissen dies nicht. Ein weiterer Grund ist, dass wenn die Allgemeinheit/das Bürgertum die Strafen durchführt, dass darauf oftmals Schäden entstehen und die Sicherheit verloren gehen könnte, sodass die Menschen sich gegenseitig mit Morden und Gewaltakten mit der Behauptung, die Strafen durchzuführen, zu bekämpfen.
Imam Al-Qurtubi, möge Allah sich ihm erbarmen, sagte:
"Es besteht keine Uneinigkeit, dass die Wiedervergeltung im Mord nur von den Befehlshabern durchgeführt werden darf. [...]"
Ibn Rushd Al-Qurtubi sagte:
"Wer nun diese Bestrafung -also die Auspeitschung des Alkoholikers- durchführt, so haben sie sich geeinigt, dass der Imam die Strafe durchführen muss, und ebenfalls in den restlichen Bestrafungen."
[Bidayat Al-Mujtahid (2/233)]
In Al-Mawsou´at Al-Fiqhiah (17/145) heißt es:
"Die Fuqahaa sind sich einig, dass es keinem gestattet ist, die Bestrafungen durchzuführen, außer dem Imam oder seinem Vertreter, und dies für das Wohl der Diener, welche (die Regelung) einen Schutz für sie, für ihr Vermögen und für ihre Würde darstellt. Der Imam aber, er ist dazu in der Lage, die Strafen aufgrund seiner Stärke/Macht und seiner Unverwundbarkeit, und weil die Bürger ihm zwangsweise unterworfen sind. [...]"
Im Rechtsurteil der Lajna Ad-Daimah (7/21) heißt es:
"Die Strafen werden von keinen anderen, als vom muslimischen Herrscher oder von dem, der die Position des Herrschers besitzt (z.B. Richter), durchgeführt. Es ist dem Bürgertum nicht gestattet, die Strafen durchzuführen, da dadurch Chaos und Unheil ausgelöst werden können."
Somit ist der Konsensus der islamischen Nation unterstrichen. Vorfälle, wie der Mord an Morsal haben absolut nichts mit der Wahrung der islamischen Werte und Normen zu tun. Hier handelt es sich lediglich um die Wahrung der eigenen Familienehre. Es ist uns nicht bekannt, dass irgendein ehrgeiziger und anständiger Muslim jemals Selbstjustiz ausgeübt hat, damit die Werte des Islam bewahrt werden.
Quelle: islamqa.info/en/12461
Und Allah weiß am besten.
Abdullah Ibn 'Umar,radiallahu anhum berichtete, dass der Gesandte Allahs,sallalahu aleihi wa salam sagte: "Der Muslim ist des Muslims Bruder. Ihn darf er weder unterdrücken noch zugrunde gehen lassen. Wer seinem Bruder in der Not beisteht, dem steht Allah in seiner eigenen Not bei.“.Bukhary