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Sie ist schwanger und kann sich nicht verbeugen oder niederwerfen
#1
Frage (Nr. 36738):

Ich bin schwanger und mache mir nun Gedanken darüber, im Sitzen zu beten. Normalerweise bin ich in der Lage, mich zu verbeugen (Ruku`), auf den Boden zu setzen und das Gebet zu vollenden, außer den Sujud, welcher nicht ganz richtig ist, da er für mich sehr unbequem ist. Deshalb frage ich mich, ob ich im Sitzen beten sollte, obwohl ich das Meiste vom Gebet richtig verrichten kann, oder ob ich das Gebet soweit es mir möglich ist verrichten sollte. Und wie sollte ich im Sitzen beten – auf einem Stuhl oder auf dem Boden? Wenn ich stehe und die Verbeugung vollziehe, mich aber nicht niederwerfen kann, sollte ich in den stehenden Bestandteilen des Gebets stehen und mich in den sitzenden Teilen dann auf einem Stuhl niederlassen?



Antwort:

Alles Lob gebührt Allah.

Das Grundprinzip hinsichtlich des Gebets eines Kranken lautet, dass er von den notwendigen Bestandteilen des Gebets das tun sollte, wozu er in der Lage ist. Was er nicht kann, muss er nicht verrichten. Das wird durch viele Beweise aus dem Qur’an und der Sunnah belegt. Allah sagt (ungefähre Bedeutung):

„Daher fürchtet Allah, soweit ihr könnt. … “ (64:16)

„Allah erlegt keiner Seele mehr auf, als sie zu leisten vermag. …“ (2:286).

Und der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien mit ihm) sagte: „Wenn ich euch befehle, etwas zu tun, dann tut davon, so viel ihr könnt.“ (al-Bukhari #7288; Muslim #1337)

Es wurde berichtet, dass `Imran ibn Husayn (möge Allah mit ihm zufrieden sein) sagte: „Ich litt unter Hämorrhoiden und befragte den Propheten (Allahs Frieden und Segen seien mit ihm) über das Gebet. Er sagte: `Bete stehend und wenn du nicht kannst, dann im Sitzen, und wenn du nicht kannst, dann auf deiner Seite liegend.`“ (al-Bukhari #1117)

Basierend auf dem oben Stehenden gilt, dass du im Stehen beten musst, wenn du dazu in der Lage bist. Wenn du dann nicht mehr stehen kannst oder es zu schwierig für dich wird, kannst du dich während des Betens hinsetzen.

Es ist erlaubt, auf einem Stuhl zu sitzen oder auf dem Boden, abhängig davon, wozu du in der Lage bist und was dir leicht fällt. Doch es ist besser, auf dem Boden zu sitzen, denn es entspricht der Sunnah, mit gekreuzten Beinen an dem Platz zu sitzen, wo man auch steht und sich verbeugt, und das ist auf einem Stuhl nicht einfach.

Scheikh ibn `Uthaymin sagte: „Wenn jemand nicht im Stehen beten kann, dann sollte er im Sitzen beten. Aber es ist besser, am Platz des Stehens und der Verbeugung mit gekreuzten Beinen zu sitzen.“ (aus seinem Aufsatz, Tahaarat al-Mariid wa Salaatuhu)

Dieses Sitzen mit gekreuzten Beinen ist keine Pflicht; man kann so sitzen, wie man möchte, denn der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien mit ihm) sagte: „… wenn du nicht kannst, dann im Sitzen…“ und er erklärte nicht die Art des Sitzens.

Siehe al-Scharh al-Mumti`, 4/462.

Wenn es für dich zu schwierig ist, dich zu verbeugen und niederzuwerfen, dann kannst du dich vorlehnen und die Neigung für den Sujud tiefer verrichten als die für die Ruku`.

Wenn du stehen kannst, dann beuge dich für Ruku` im Stehen vor und beuge dich für Sujud im Sitzen vor, denn das Stehen ist näher an der Verbeugung als das Sitzen und das Sitzen ist näher am Sujud als das Stehen.

Scheikh ibn Baaz sagte: „Wer in der Lage ist zu stehen, sich aber nicht verbeugen oder niederwerfen kann, der ist nicht von der Verpflichtung des Stehens entbunden, sondern er sollte stehend beten, sich dann für Ruku` vorneigen (d. h. im Stehen), sich danach setzen und für den Sujud vorneigen… und er sollte das Vorneigen für den Sujud tiefer ausführen als für die Ruku`. Ist er nur nicht in der Lage, sich niederzuwerfen, dann sollte er Ruku` verrichten und sich für Sujud vorneigen.

Sieht sich der Kranke während des Gebets zu etwas in der Lage, das er vorher nicht konnte, wie z. B. Stehen, Sitzen, Verbeugen oder Niederwerfen, dann sollte er damit beginnen und sein Gebet ab dieser Stelle weiterführen.“ (aus seinem Aufsatz Ahkam Salat al-Marid wa Tahaaratihi)

Scheikh ibn `Uthaymin sagte: „Wer nicht fähig ist, sich zu verbeugen, sollte sich im Stehen vorneigen, und wer sich nicht niederwerfen kann, der sollte sich im Sitzen vorneigen.“ (al-Scharh al-Mumti`, 4/475)

Und Allah weiß es am besten.

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