15-03-2014, 02:37 PM
Frage (Nr. 161002):
Ich lebe in einem nichtmuslimischen Land und habe das starke Verlangen, bei den Menschen zu sein, die ich liebe. Deshalb möchte ich die Hijrah nach Saudi Arabien verrichten. Meine Mutter wird mich dafür hassen und es nicht verstehen. Geehrter Scheikh, ich möchte die Hijrah vollziehen, um auf erlaubte Art und Weise leben zu können. Hier ist alles harām und für meine Zukunft nicht gut.
Kann ich deshalb die Hijrah ohne Mahram vollziehen? Darf ich meine alleinstehende Mutter zurücklassen, ohne auf ihre Meinung Rücksicht zu nehmen? Sie möchte auch nicht, dass ich bete etc.
Antwort:
Alles Lob gebührt Allāh.
Das Grundprinzip besagt, dass es einer Frau nicht erlaubt ist zu reisen, außer sie hat einen Mahram bei sich. Das wurde bereits vorher in der Antwort auf die Fragen #101520 und #145413 besprochen.
Doch die Gelehrten machten eine Ausnahme von diesem Grundsatz im Falle der obligatorischen Reise einer einzelnen Frau, wie z. B. die Auswanderung aus einem Land des Kufr in ein muslimisches Land.
Imām al-Nawawi sagte: „Die Gelehrten stimmen darin überein, dass sie außer zur Hajj und `Umrah nicht losziehen sollte, außer sie hat einen Mahram bei sich und im Falle der Auswanderung von Dar al-Harb (nichtmuslimische Länder). Sie stimmen darin überein, dass sie von dort in ein muslimisches Land auswandern muss, auch wenn sie keinen Mahram bei sich hat. Der Unterschied zwischen diesen beiden Pflichten ist, dass ihr Aufenthalt in einem kāfir Land harām ist, wenn sie ihre Religion dort nicht offen praktizieren kann und um sich und ihr religiöses Bemühen fürchten muss.“ (Scharh Sahīh Muslim, 9/104)
Abu-l-`Abbās al-Qurtubi sagte: „Es besteht ein Konsens darüber, dass sie ohne Mahram reisen muss, wenn sie um ihre religiöses Bemühen und sich selbst fürchtet.“ (al-Mufhim lima Aschkala min Talkhīs Kitāb Muslim, 11/6)
Das ist so, weil das Festhalten an den Geboten des Glaubens eine Pflicht ist und was auch immer notwendig ist, um etwas Obligatorisches zu erfüllen, ist ebenfalls eine Pflicht. Das wurde in Matālib Ūli al-Nuha, 3/433, bestätigt.
Darauf basierend musst du in ein Land auswandern, wo du selbst und dein religiöses Bemühen sicher sind, wenn du in deinem jetzigen Land den Islam nicht vollständig und in Freiheit praktizieren kannst oder wenn du um dein religiöses Engagement und dich selbst aufgrund der dort herrschenden Versuchung und Verirrung fürchten musst. Die Interessen der Religion besitzen Vorrang vor dem Gehorsam den Eltern gegenüber, da Allāh sagt (ungefähre Bedeutung): „Wenn sie sich aber darum bemühen, dass du Mir das beigesellst, wovon du kein Wissen hast, dann gehorche ihnen nicht, doch geh mit ihnen im Diesseits in rechtlicher Weise um. …“ (31:15).
Bist du aber in der Lage, den Islam zu praktizieren und lebst du einem Land der vollständigen Sicherheit, dann ist die Auswanderung in deinem Fall mustahabb und nicht verpflichtend. Siehe auch in den Antworten auf die Fragen #47672 und #13363.
In dem Fall ist es dir nicht erlaubt zu reisen und dies aus zwei Gründen: Du hast keinen Mahram und du hast nicht die Erlaubnis deiner Mutter für die Reise.
Al-Bahūti sagte: „Er sollte nicht zu einem mustahabb Zweck reisen, außer mit der Erlaubnis seiner Eltern… denn das Ehren der Eltern ist eine individuelle Pflicht (Fard `ayn), die Priorität besitzt vor dem, was mustahabb und was eine gemeinschaftliche Verpflichtung (Fard kifāyah) ist.“ (Kaschschāf al-Qinā‘, 6/322)
Du musst deine Mutter freundlich behandeln und nett zu ihr sein in der Hoffnung, dass Allāh sie durch dich auf den rechten Weg leitet. Siehe bitte auch in den Antworten auf die Fragen #103977 und #27105.
Und Allāh weiß es am besten.
Islam Q&A
Ich lebe in einem nichtmuslimischen Land und habe das starke Verlangen, bei den Menschen zu sein, die ich liebe. Deshalb möchte ich die Hijrah nach Saudi Arabien verrichten. Meine Mutter wird mich dafür hassen und es nicht verstehen. Geehrter Scheikh, ich möchte die Hijrah vollziehen, um auf erlaubte Art und Weise leben zu können. Hier ist alles harām und für meine Zukunft nicht gut.
Kann ich deshalb die Hijrah ohne Mahram vollziehen? Darf ich meine alleinstehende Mutter zurücklassen, ohne auf ihre Meinung Rücksicht zu nehmen? Sie möchte auch nicht, dass ich bete etc.
Antwort:
Alles Lob gebührt Allāh.
Das Grundprinzip besagt, dass es einer Frau nicht erlaubt ist zu reisen, außer sie hat einen Mahram bei sich. Das wurde bereits vorher in der Antwort auf die Fragen #101520 und #145413 besprochen.
Doch die Gelehrten machten eine Ausnahme von diesem Grundsatz im Falle der obligatorischen Reise einer einzelnen Frau, wie z. B. die Auswanderung aus einem Land des Kufr in ein muslimisches Land.
Imām al-Nawawi sagte: „Die Gelehrten stimmen darin überein, dass sie außer zur Hajj und `Umrah nicht losziehen sollte, außer sie hat einen Mahram bei sich und im Falle der Auswanderung von Dar al-Harb (nichtmuslimische Länder). Sie stimmen darin überein, dass sie von dort in ein muslimisches Land auswandern muss, auch wenn sie keinen Mahram bei sich hat. Der Unterschied zwischen diesen beiden Pflichten ist, dass ihr Aufenthalt in einem kāfir Land harām ist, wenn sie ihre Religion dort nicht offen praktizieren kann und um sich und ihr religiöses Bemühen fürchten muss.“ (Scharh Sahīh Muslim, 9/104)
Abu-l-`Abbās al-Qurtubi sagte: „Es besteht ein Konsens darüber, dass sie ohne Mahram reisen muss, wenn sie um ihre religiöses Bemühen und sich selbst fürchtet.“ (al-Mufhim lima Aschkala min Talkhīs Kitāb Muslim, 11/6)
Das ist so, weil das Festhalten an den Geboten des Glaubens eine Pflicht ist und was auch immer notwendig ist, um etwas Obligatorisches zu erfüllen, ist ebenfalls eine Pflicht. Das wurde in Matālib Ūli al-Nuha, 3/433, bestätigt.
Darauf basierend musst du in ein Land auswandern, wo du selbst und dein religiöses Bemühen sicher sind, wenn du in deinem jetzigen Land den Islam nicht vollständig und in Freiheit praktizieren kannst oder wenn du um dein religiöses Engagement und dich selbst aufgrund der dort herrschenden Versuchung und Verirrung fürchten musst. Die Interessen der Religion besitzen Vorrang vor dem Gehorsam den Eltern gegenüber, da Allāh sagt (ungefähre Bedeutung): „Wenn sie sich aber darum bemühen, dass du Mir das beigesellst, wovon du kein Wissen hast, dann gehorche ihnen nicht, doch geh mit ihnen im Diesseits in rechtlicher Weise um. …“ (31:15).
Bist du aber in der Lage, den Islam zu praktizieren und lebst du einem Land der vollständigen Sicherheit, dann ist die Auswanderung in deinem Fall mustahabb und nicht verpflichtend. Siehe auch in den Antworten auf die Fragen #47672 und #13363.
In dem Fall ist es dir nicht erlaubt zu reisen und dies aus zwei Gründen: Du hast keinen Mahram und du hast nicht die Erlaubnis deiner Mutter für die Reise.
Al-Bahūti sagte: „Er sollte nicht zu einem mustahabb Zweck reisen, außer mit der Erlaubnis seiner Eltern… denn das Ehren der Eltern ist eine individuelle Pflicht (Fard `ayn), die Priorität besitzt vor dem, was mustahabb und was eine gemeinschaftliche Verpflichtung (Fard kifāyah) ist.“ (Kaschschāf al-Qinā‘, 6/322)
Du musst deine Mutter freundlich behandeln und nett zu ihr sein in der Hoffnung, dass Allāh sie durch dich auf den rechten Weg leitet. Siehe bitte auch in den Antworten auf die Fragen #103977 und #27105.
Und Allāh weiß es am besten.
Islam Q&A