Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Sollte er seinen Bart wegen der Arbeit abrasieren?
#1
Salam_wr_wb

Frage (Nr. 70319):

Ich bin ein junger Mann mit Bart und ich bemühe mich, Allāh zu fürchten und meine Pflichten Ihm gegenüber so gut ich kann zu erfüllen. Vor einigen Jahren habe ich meinen Abschluss als Ingenieur an der Universität erhalten und begann, mich nach einem Job umzusehen, doch die Möglichkeiten in meinem Land sind begrenzt und das Einkommen gering.

Allāh half mir, einen Job bei einer Ölfirma zu finden, bei dem ich meinen Bart nicht abrasieren musste und wo es Arbeiter und Techniker gibt, die ebenfalls Bart tragen, alles Lob gebührt Allāh. Doch meine eigentliche Arbeit findet auf den Ölfeldern statt und es ist bekannt, dass beim Bohrvorgang giftiges Gas austreten kann, weshalb eine Gasmaske getragen werden muss, welche durch den Bart nicht fest im Gesicht sitzt. Ich habe nachgeforscht und mir wurde die Auskunft erteilt, dass es keine Gasmaske gibt, die über einem Bart funktioniert.

Ich wiederhole noch einmal, dass das Unternehmen den Bart nicht verbietet, sondern dies gilt nur auf den Ölfeldern, um Leben zu schützen.

Antwort:

Erstens:

Der Befehl, den Bart wachsen zu lassen, wird durch viele sahīh Ahādīth überliefert, welche vom Propheten (Allāhs Frieden und Segen seien auf ihm) berichtet wurden und welche beweisen, dass es obligatorisch ist und harām, ihn abzurasieren. Siehe Frage #1189.

Zweitens:

Es ist Bestandteil des toleranten Wesens des Islams, dass er es gestattet, etwas zu tun, das harām ist, und Pflichten zu unterlassen, wenn es dafür einen gültigen Grund gibt, wie im Falle der Notwendigkeit oder des dringenden Bedarfs, wenn man vielleicht gezwungen ist, totes Fleisch zu essen, oder wenn eine Frau sich von einem männlichen Arzt behandeln lassen muss. Die Angelegenheit unterliegt den scharī`ahrechtlichen Richtlinien und sollte nicht über die Notwendigkeit hinaus gehen.

Drittens:

Der Muslim muss sich bemühen, seine Bedürfnisse zu erfüllen ohne harām Handlungen zu begehen, soweit das möglich ist. Wenn er es nicht kann, ohne eine harām Handlung zu begehen, dann ist es ihm in diesem Fall gestattet.

Basierend auf dem oben Stehenden, musst du dich um das Folgende bemühen:

Finde ein Gasmaske, die mit Bart getragen werden kann. Einige Firmen stellen Gasmasken her, die von religiösen Juden mit Bärten getragen werden, wenn diese bei Fluglinien arbeiten.

Sieh dich nach einem anderen Job um, der es nicht erfordert, dass du irgendetwas begehst, das harām ist, selbst wenn der Job in einem anderen Land ist.

Versuche, dir deine eigene Arbeit zu schaffen, indem du Geschäfte machst oder Ähnliches.

Wenn du nichts von diesen Dingen tun kannst, dann liegt inschaAllāh keine Sünde auf dir, wenn du deinen Bart rasierst, solange du ihn nur soweit kürzt, wie es sein muss. Wenn du es bewerkstelligen kannst, ihn nur zu kürzen, dann ist es dir nicht erlaubt, ihn abzurasieren, usw. Zweifellos wird Allāh demjenigen, der Allāh fürchtet und seine Pflicht Ihm gegenüber erfüllt, so gut er kann, genügen und ihm einen Ausweg gewähren, wie Allāh sagt (ungefähre Bedeutung): „…Und wer Allāh fürchtet, dem schafft Er einen Ausweg und gewährt ihm Versorgung, von wo (aus) er damit nicht rechnet. …“ (65:2-3).

Scheikh Muhammad Sālih al-Munajjid

Wa_salam_wr_wb
  


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen:
1 Gast/Gäste