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Spenden
#1
As salamou aleykoum liebe geschwister und zwar wollte ich fragen ob man spenden darf...und zwar habe ich mich vor einem jahr für eine knochen mark spende angemeldet .und wie sieht es aus mit organspende wenn man tot ist?
#2
Waleikum salam wa rahmetullah we barakatuh liebe Schwester,

Frage:Darf man Organe spenden oder selber erhalten? Ich habe kein direktes Verbot von Transplantationen im Qur’ân gefunden.Antwort:Preis sei Allâh.Dieses Thema wurde im Rat des Islamischen Fiqh (Majma’ Al-Fiqh Al-Islami) erörtert, das folgendes Fatwa herausgegeben hat:
1. Es ist erlaubt, Organe von einem Körper in einen anderen zu verpflanzen, solange man sicherstellt, daß der Nutzen dieser Operation einen möglichen Schaden überwiegt. Voraussetzung ist dabei, daß man dadurch ein ausgefallenes Organ ersetzt, seine äußere Gestalt oder seine ordnungsgemäße Funktionalität wiederherstellt oder Mißbildungen bzw. Entstellungen korrigiert, die die Ursache von physischem oder psychologischem Streß sind.

2. Es ist erlaubt, Organe von einem Körper in einen anderen zu verpflanzen, wenn es sich dabei um ein Organ handelt, das sich normalerweise selber regeneriert, wie die Haut oder Blut. Voraussetzung ist dabei, daß der Spender reif und sich im Klaren darüber ist, was er macht, und daß alle anderen Bedingungen der Scharî’ah beachtet werden.

3. Es ist erlaubt, nur einen Teil eines Organs zu benutzen, das aus gesundheitlichen Gründen entfernt wurde, um damit einer anderen Person zu helfen, wie beispielsweise die Hornhaut, die wegen einer Krankheit entfernt wurde.

4. Es ist harâm, ein lebenswichtiges Organ zu verpflanzen, wie das Herz einer noch lebenden Person in den Körper einer anderen zu transplantieren.

5. Es ist harâm, ein Organ einer lebenden Person zu verpflanzen, wenn dadurch eine für das Leben essentielle Funktion verloren werden könnte, obwohl das Leben selbst nicht direkt in Gefahr ist, beispielsweise die Hornhaut beider Augen entfernen. Organtransplantatio nen, die nur eine teilweise Beschädigung mit sich bringen, werden immer noch von Gelehrten diskutiert.

6. Es ist erlaubt, ein Organ einer toten Person zu entnehmen und es einer lebenden zu verpflanzen, wenn dessen Leben vom Erhalt dieses Organs abhängt oder lebenswichtige Funktionen ansonsten beeinträchtigt würden. Voraussetzung dabei ist, daß man vorher eine Erlaubnis eingeholt hat entweder von der verstorbenen Person vor ihrem Tod, ihrer Erben oder dem Führer der Muslime, wenn die Identität des Verstorbenen nicht bekannt ist oder er keine Erben hat.

7. In den oben beschriebenen Fällen muß sichergestellt werden, daß die Organtransplantatio n im gegenseitigen Einvernehmen geschieht, vorausgesetzt, daß kein Organhandel getrieben wird. Es ist unter keinen Umständen erlaubt, Handel mit menschlichen Organen zu betreiben. Die Frage, ob der Begünstigte Geld ausgeben darf, um ein benötigtes Organ zu erhalten oder um seine Dankbarkeit zum Ausdruck zu bringen, wird von den Gelehrten noch diskutiert.

8. Alle anderen Fälle mit Ausnahme der oben erwähnten stehen unter den Gelehrten immer noch zur Debatte. Sie benötigen noch weitere Untersuchungen im Licht der medizinischen Forschung und der Gesetze der Scharî’ah.

Qararât Majma’ Al-Fiqh Al-IslamiSiehe auch Frage Nr. 2141, Nr. 2159, Nr. 424.
Und Allâh weiß es am besten.Quelle: Islam Q&A (www.islam-qa.com)

Es gibt auch ein Video von Pierre Vogel zim Thema Organspende.
#3
Also heisst das ich darf knochen mark spenden weil es mir ja eig nicht schadet ...und wen ich sterbe dürfte ich auch meine organe spenden..hab ich es richtig verstanden ?
#4
Hier ist noch eine Fatwa genau zu deiner Frage.
http://islamqa.info/en/152447
Mit der Organspende habe ich das jetzt auch als erlaubt verstanden aber du musst noch zu Lebzeiten einwilligen und deutlich machen, dass du nach deinem Tod, mit so einer Organspende einverstanden wärst.

Und Allah weiß es am Besten
#5
Okay gibt es auch was ähnliches auf deutsch?ich kann english aber so gut auch wieder nicht [emoji1] aber danke dir sehr inshallah allah gibt dir viele punkte dafür das du für mich nachforschst [emoji5]

Salam
#6
Assalamu alaikum,
ukhti, was denn für punkte?? Es gibt kein Punktesystem.
Hahaha. Du meinst wahrscheinlich Hassanats (gute Taten)
#7
Das ist eine grobe Zusammenfassung der Fatwa:

Es ist erlaubt Knochenmark zu spenden, sofern man keine anderen Möglichkeiten hat der betroffenen Person zu helfen und man auf die Knochenmarksspede zurückgreifen muss. Dabei kann die Person auch ein Nicht-Muslim sein, vorausgesetzt der Nicht-Muslim gehört zur Grupppe der Leute, die unter der Shariah-Regeln Schutz genießen und nicht gegen den Islam kämpfen (harbi). Umgekehrt ist es für einen Muslim möglich sogar eine Spende von einem Nicht-Muslim zu haben, der nicht harbi ist.
#8
Ukhtitaliba ...sry ich meinte gute taten du kannst mich ja ruhig verbessern aber nicht auslachen..!

Danke dir ...amatullah...salam
#9
Tut mir wahnsinnig leid, das sollte ein smiley ersetzen, da im öffentlichen bereich keine smileys eingebracht werden sollen.
Bitte verzeih mir das ich dir ein schlechtes gefühl gegeben habe. Es war nicht so gemeint...
  


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