Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Wann ist eine Sühneleistung für jemanden erforderlich, der ohne Entschuldigung das
#1
Fasten im Ramadan brach?

Salam_wr_wb


Frage:

Ich würde gern wissen, wodurch das Nachholen von verpassten Fastentagen im Ramadan und eine Sühneleistung obligatorisch werden? Ich habe nach der Antwort gesucht und diese zwei Meinungen gefunden:

Nur durch Geschlechtsverkehr werden sowohl das Nachholen des verpassten Tages als auch die Sühneleistung erforderlich. Der Beweis dafür ist aus der Sunna bekannt.

Geschlechtsverkehr und auch alles, was dem Magen absichtlich zugeführt wird, lassen das Nachholen der verpassten Tage und die Sühneleistung zur Pflicht werden. Ich konnte keinen Beweis dafür im Quran oder der Sunna finden.





Antwort:

Alles Lob gebührt Allah.

Der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) sagte, dass ein Beduine verpflichtet war, Sühne zu leisten, weil er absichtlich Geschlechtsverkehr mit seiner Ehefrau während des Fastens an einem Tag im Ramadan hatte. Somit erklärte er (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) die Basis für das Urteil und nannte den Grund dafür. Die Fuqaha stimmen überein, dass die Tatsache, dass es ein Beduine war, nur eine Beschreibung darstellt und keine Auswirkung auf die Regel hat. Deshalb ist es auch für einen Türken oder einen Perser obligatorisch, Sühne zu leisten, wenn er mit seiner Ehefrau Geschlechtsverkehr hatte. Sie stimmen auch darin überein, dass die Tatsache, dass die Frau, mit der er Geschlechtsverkehr hatte, seine Ehefrau war, nur eine Beschreibung ist, ohne Einfluss auf das Urteil. Die Sühne muss also auch für Geschlechtsverkehr mit einer unfreien Frau oder für Zina geleistet werden. Sie stimmen weiterhin darin überein, dass die Tatsache, dass der Mann es bereute, nichts mit der Verpflichtung zur Sühne zu tun hat und somit auch nichts mit der Basis des Urteils.

Doch sie waren unterschiedlicher Ansicht darüber, ob der Geschlechtsverkehr der einzige Grund war, warum Sühne erforderlich wurde, weil das Fasten nur dadurch ungültig wurde, oder ob es darum ging, dass die Unverletzlichkeit des Ramadan berührt wurde, was auch sein könnte, wenn dies durch absichtliches Essen oder Trinken geschieht. Ash-Shafii und Ahmad folgten der ersten Ansicht und Abu Hanifa, Malik und diejenigen, die mit ihnen übereinstimmten, folgten der letzteren Ansicht. Die Meinungsverschiedenheit zwischen den zwei Gruppen beruht auf ihrem Verständnis der Grundlage dieses Urteils: Basiert das Urteil auf dem Verstoß gegen die Unverletzlichkeit des Fastens im Ramadan nur durch Geschlechtsverkehr oder auf dem Verstoß gegen die Unverletzlichkeit des Fastens im Ramadan durch die Zerstörung des Fastens in allen Fällen, auch durch Essen und Trinken? Die korrekte Ansicht ist die erstere, basierend auf der offensichtlichen Bedeutung des Textes und aufgrund des Basisprinzips, dass es keine Sühneleistung gibt, bis ein eindeutiger Text als Beweis dafür vorhanden ist.


Das Ständige Komitee für Rechtsfragen

Fatawa al-Lajna ad-Daima li-l-Buhuth al-Ilmiyya wa-l-Ifta (10/300, 301)





Quelle: Islam-QA.com (Frage Nr. 106476)


Wa_salam_wr_wb
  


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen:
1 Gast/Gäste