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Wenn jemand fürchtet, dass die Zeit des Gebetes austritt und er hat keine Möglichkeit
#1
bismillah

Salam_wr_wb

Wenn jemand fürchtet, dass die Zeit des Gebetes austritt und er hat keine Möglichkeit Wudu oder Tayammum zu machen

Frage:

Einst war ich mit dem Bus auf Reise, zu einer weit entfernten Stadt. Trotzdessen wir nachts raus gegangen sind und haben die Stadt erst nach Sonnenaufgang erreicht, nachdem die Zeit für das Gebet verstrichen war. Der Bus hielt nicht für das Gebet an und wir haben davor geschlafen. Auch hatten wir keine Möglichkeit für Tayammum. Erst bei Ankunft an der Haltestelle, war uns die möglich.
Bitte sagt uns was unsere Pflicht gewesen wäre, möge Allah euch reichlich belohnen. Wäre es für uns verpflichtend gewesen zu beten, sitzend ohne Wudu und Tayammum? Oder hätten wir warten sollen, bis wir zur Haltestelle ankamen und dort das Gebet verrichtet hätten, nachdem die Zeit für das Gebet verstrichen wäre?

Antwort:

Alles Lob gebührt Allah und Friede und Segen seien auf dem Gesandten Allahs, auf seiner Familie und auf seinen Gefährten.

Es gehört zu den bekannten Tatsachen, dass die rituelle Gebetswaschung (Wudu arab: الوضوء) dazu gehört, damit das Gebet gültig ist. Also ist es ohne diesen Teil ungültig. Ausnahmen dabei sind, wenn man weder Wasser zur Verfügung hat, noch die Kraft hat dieses zu benutzen. In diesem Fall trägt das Tayammum (trockene Reinigung) zur Hilfe bei. Ebenfalls ist es nicht erlaubt für den Fahrenden in einem Bus zu beten, wie für jemanden der am Reiten ist, aufgrund der mangelnden Durchführung an Präzision und den Vollständigen Bedingungen, Säulen und Pflichten die man im Gebet zu verrichten hat.

Daher oblag es den beiden Muslimen den Fahrer darauf aufmerksam zu machen, dass er halten soll, damit sie das Gebet innerhalb der vorgeschriebenen Zeit verrichten können, da es so vorgeschrieben ist. Wenn er dieser Forderung nicht nachkommt und es für unmöglich sieht und sie Angst davor haben sich zu verlaufen, wenn sie aussteigen und sie von ihrer Gemeinschaft getrennt werden und sie weder eine Möglichkeit für die rituelle Waschung noch für das Tayammum haben und sie kein Ort finden, wo sie ihr Gebet innerhalb der Zeit verrichten können und mit den dafür vorgeschriebenen Bedingungen, Säulen und Pflichten und sie die Befürchtung haben, dass die Zeit verstrichen wird, so ist es verpflichtend für sie, auf die Art und Weise ihr Gebet zu verrichten, wie sie dazu imstande sind. Jedoch wenn sie ausgestiegen sind, so müssen sie das Gebet wiederholen, aufgrund der Ansichten der Gelehrten, dass es hier verpflichtend ist, das Gebet zu wiederholen. So haben die Gelehrten erläutert, dass wenn jemand am fahren ist und das Gebet eintrifft und er keine rituelle Gebetswaschung noch das Tayammum machen kann und er fürchtet, dass die Gebetszeit vergeht und es ihm nicht möglich ist auszusteigen, so soll er auf dem Gefährt beten und darauf achten, in Richtung der Gebetsrichtung zu beten und die Säulen des Gebets vom Qiyaam (Stehen) und dem Ruqu´ (Verbeugung) so zu verrichten, wie er es schafft. Und wenn er dies auch nicht kann, so betet er auf die Weise, wie er es verrichten kann. Dies aufgrund der Worte Allahs, dem Erhabenen: "Allah erlegt keiner Seele mehr auf, als sie zu leisten vermag". (2:286) und den Worten des Erhabenen: "Daher fürchtet Allah, soweit ihr könnt". (64:16)

Und auf Grund der Worte des Propheten, Allahs Segen und Frieden sein auf ihm: “Haltet euch fern von dem was ich euch verboten habe. Jedoch von dem was ich euch befehle, so erfüllt davon, was ihr schafft.“ (Bukhari & Muslim)

Al-Nawawi sagte in Al-Majmu´: "Und wenn das vorgeschriebene Gebet beginnt und er Angst bekommt, dass wenn er stoppt und auf dem Boden sein Gebet in Gebetsrichtung verrichtet, er dann seine Freunde aus den Augen verliert, oder er Angst um sich oder seines Besitzes hat, so ist es ihm nicht erlaubt das Gebet zu meiden und die Gebetszeit verstreichen zu lassen. Dieser verrichtet sein Gebet auf dem Tier in der Zeit. Und für ihn ist es danach verpflichtend das Gebet nachzuholen, da er eine Entschuldigung hatte."

Und in der Quraneerläuterung (Tafsir) von Ibn ´Uthaimin, möge Allah ihm barmherzig sein, in der er die Vorzüge nannte, sagte er bezüglich:
"Haltet die Gebete ein, und (besonders) das mittlere Gebet, und steht demütig ergeben vor Allah. Wenn ihr in Furcht seid, dann (verrichtet das Gebet) zu Fuß oder im Reiten. Wenn ihr aber (wieder) in Sicherheit seid, dann gedenkt Allahs, wie Er euch gelehrt hat, was ihr nicht wusstet." (2: 238-239) und darin ist die Erlaubnis, das Gebet beim Reiten zu verrichten, wenn man in einem Zustand der Furcht ist. Aufgrund der Aussage Allahs, dem Erhabenen: “Oder reitend.“ Was jedoch der Zustand der Sicherheit angeht, so ist es hier nicht erlaubt, das Gebet während des Reiten zu beten, abgesehen von den freiwilligen Gebeten. Außer wenn er sicher ist, dass er das Gebet den Vorschriften entsprechend verrichten kann und in der richtigen Richtung ist, dann ist es erlaubt. Und aus diesem Grund ist das Gebet auf einem Schiff, in einem Zug und in allem was ihnen ähnelt, erlaubt. Denn hier besteht die Garantie, dass er sich in die richtige Richtung wendet, im Gegensatz auf einem Kamel, einem Auto oder einem Flugzeug. Außer wenn es im Flugzeug ein entsprechenden Raum gibt, wo du dein Gebet vollständig verrichten kannst, damit es gültig wird. Wenn eine Person fürchtet, dass die Gebetszeit verstreicht, so betet er, egal in welcher Situation er sich gerade befindet, auch wenn er eingeengt ist, in irgend einem Raum.

Und für die Vorzüge schaue bitte die Fatawaa (Rechtsgutachten) mit den Nummern: 55758, 61411.

Und Allah weiß es am Besten.

Übersetzt von islam-forum.info

Quelle: http://fatwa.islamweb.net/fatwa/index.ph...&Id=172433
  


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