25-01-2012, 12:28 AM
Frage (Nr. 7480):
Ich habe etwas über den Islam entdeckt, was ich vorher noch nicht wusste: Wenn jemand vor dem Erreichen des 40. Lebensjahres stirbt und rechtschaffen war – abgesehen davon, dass er außerdem ein Polytheist war – gibt es dann eine Chance für ihn auf das Paradies? Ich hörte, dass sein unislamischer Glaube vergeben werden kann, wenn er vor dem Alter der Verantwortlichkeit (40 Jahre) stirbt. Beispielsweise starb John F. Kennedy junior im Alter von 38 Jahren und wenn er ein guter Mann war, kann er dann das Paradies betreten?
Antwort:
Alles Lob gebührt Allāh.
Diese Idee ist in keiner Weise korrekt. Von dem Zeitpunkt an, als der Islam mit der Entsendung des Siegels der Propheten, unserem Propheten Muhammad ibn `Abd-Allāh ibn `Abd al-Muttalib al-Quraschi al-Haaschimi, kam, einem Gesandten für alle Menschen und die Jinn, wurden alle anderen Wege in das Paradies verschlossen abgesehen von seinem (Allāhs Frieden und Segen seien auf ihm). Wer auch immer stirbt, während er neben Allāh irgendeinen anderen Gott anbetet, sei es ein Götze, ein Engel, der Allāh nahe steht, ein Prophet, der entsandt wurde, ein Felsen, ein Baum, ein Grab, ein Jinn, das Grab eines „Heiligen“ oder eines Angehörigen des Haushalts des Propheten (Ahl al-Bayt) oder irgendeines anderen Menschen, unabhängig davon, wer es ist, so gehört er zu den Leuten der Hölle, wenn der Beweis (seiner Irreleitung) erbracht wurde und er weiterhin darauf besteht. Er wird dort bis in alle Ewigkeit ohne Ende verbleiben und er wird niemals das Paradies betreten.
Es gibt Texte in Qur’aan und Sunnah, welche diese Angelegenheit erläutern. Diese Texte und Bericht sind mutawaatir (d. h. von so vielen Menschen überliefert, dass es undenkbar ist, dass solch eine große Anzahl an Leuten in einer Lüge übereinstimmen könnte). Allāh informiert uns darüber, dass Er von niemandem irgendeine andere Religion akzeptieren wird außer dem Islam, mit dem Er Muhammad (Allāhs Frieden und Segen seien auf ihm) entsandte. Allāh sagt (ungefähre Bedeutung):
„Wer aber als Religion etwas anderes als den Islam begehrt, so wird es von ihm nicht angenommen werden, und im Jenseits wird er zu den Verlierern gehören. “ (3:85)
„Heute habe Ich euch eure Religion vervollkommnet und Meine Gunst an euch vollendet, und Ich bin mit dem Islam als Religion für euch zufrieden.“ (5:3)
„Allāh vergibt gewiss nicht, dass man Ihm (etwas) beigesellt. Doch was außer diesem ist, vergibt Er, wem Er will. Wer Allāh (etwas) beigesellt, der hat fürwahr eine gewaltige Sünde ersonnen.“ (4:48)
„Allāh vergibt gewiss nicht (die Sünde), dass man Ihm (etwas) beigesellt. Doch was außer diesem ist, vergibt Er, wem Er will. Wer Allāh (etwas) beigesellt, der ist fürwahr weit abgeirrt.“ (4:116).
Der Prophet (Allāhs Frieden und Segen seien auf ihm) sagte: „Bei dem Einen, in Dessen Hand meine Seele ist, es wird keinen Juden oder Christen geben, der von mir hört und nicht an das glaubt, womit ich entsandt wurde, ohne dass er zu den Bewohnern des Feuers gehört.“
Allāh hat die Kuffaar vor der Ewigkeit in der Hölle mit einer Anzahl an Aayaat in Seinem Buch gewarnt. In der Sūrat al-Nisaa’ sagte Er (ungefähre Bedeutung): „Für diejenigen, die ungläubig sind und Unrecht tun, ist es nicht Allāhs (Wille), ihnen zu vergeben noch sie einen (rechten) Weg zu leiten, außer den Weg zur Hölle, ewig und auf immer darin zu bleiben. Und dies ist Allāh ein Leichtes.“ (4:168-169).
Und Allāh sagt in der Sūrat al-Ahzaab (ungefähre Bedeutung): „Gewiss, Allāh hat die Ungläubigen verflucht und für sie eine Feuerglut bereitet, ewig und auf immer darin zu bleiben …“ (33:64-65).
Und Allāh sagt in der Sūrat al-Jinn (ungefähre Bedeutung): „… Und wer sich Allāh und Seinem Gesandten widersetzt, gewiss, für ihn wird es das Feuer der Hölle geben, ewig und auf immer darin zu bleiben.“ (72:23).
Und Allāh sagt, den Zustand der Muschrikīn in der Hölle beschreibend (ungefähre Bedeutung): „… Wer Allāh (etwas) beigesellt, dem verbietet fürwahr Allāh das Paradies, und dessen Zufluchtsort wird das (Höllen-) Feuer sein. Die Ungerechten (al-Zālimūn – Polytheisten und Übeltäter) werden keine Helfer haben.“ (5:72).
Und Allāh entsandte Seine Gesandten und offenbarte Seine Bücher mit ausschließlich einer Botschaft: dass es nur einen Gott gibt (Tauhīd) und dass die Menschen Ihm allein dienen müssen, ohne Partner oder Teilhaber. Dies ist für den Menschen obligatorisch; er muss daran in Wort, Gedanken und Tat glauben, denn Er ist der Einzige, Der es verdient, angebetet zu werden. Dies ist es, worauf sich die folgende Āyah bezieht (ungefähre Bedeutung): „Dies, weil Allāh die Wahrheit ist und weil das, was sie anstatt Seiner anrufen, das Falsche (al-Bātil – Lüge, Schaytān und andere falsche Götter) ist …“ (31:30).
Die Āyāt des Qur’ān wiederholen und bekräftigen diese Botschaft, wie beispielsweise (ungefähre Bedeutung):
„Und dient Allāh und gesellt Ihm (in der Anbetung) nichts bei. …“ (4:36)
„Und nichts anderes wurde ihnen befohlen, als nur Allāh zu dienen und (dabei) Ihm gegenüber aufrichtig in der Religion (zu sein)… (Ihm keine Partner beizugesellen)“ (98:5)
„Sag (oh Muhammad): Gewiss, ich bin ja nur ein menschliches Wesen gleich euch; mir wird als Offenbarung)eingegeben, dass euer Gott (Ilāh) ein einziger Gott (Ilāh, d. h. Allāh) ist. Wer nun auf die Begegnung mit seinem Herrn hofft, der soll rechtschaffen handeln und beim Dienst an seinem Herrn (Ihm) niemanden beigesellen.“ (18:110).
Die Gesandten brachten alle dieselben Botschaft, diesen Aufruf wiederholend. Allāh sagt (ungefähre Bedeutung): „Und Wir haben vor dir (oh Muhammad) keinen Gesandten gesandt, dem Wir nicht (die Weisung) eingegeben hätten: Es gibt keinen Gott außer Mir (lā ilāha illa Ana – niemand hat das Recht, angebetet zu werden, außer Mir/Allāh), so dient Mir (Allein)!“ (21:25).
Daher nahm der Kufr der Araber zu, als der Prophet (Allāhs Frieden und Segen seien auf ihm) zu ihnen kam und sie dazu aufrief, an Allāh Allein zu glauben, Ihm Allein zu dienen, alle falschen Götter aufzugeben und sie sowie alle Vermittler und Teilhaber zu verlassen und sie alle abzulehnen. Allāh informiert uns über sie (ungefähre Bedeutung): „denn sie pflegten, wenn zu ihnen gesagt wurde: „Es gibt keinen Gott außer Allāh“, sich hochmütig zu verhalten (d. h. sie leugneten es), und sagten: „Sollen wir denn wahrlich unsere Götter (Ālihah) verlassen wegen eines besessenen Dichters?“ Nein! Vielmehr ist er (Muhammad) mit der Wahrheit gekommen und hat die Gesandten bestätigt.“ (37:35-37).
Allāh informiert uns darüber, dass jeder, der einen anderen Gott neben Allāh anruft oder anbetet, mit ihm im Feuer der Hölle versammelt wird (ungefähre Bedeutung): „Gewiss, ihr (Ungläubigen) und das, dem ihr anstatt Allāhs dient, seid Brennstoff der Hölle. Ihr werdet dahin hinabgehen. Wenn diese da Götter (Ālihah) wären, gingen sie nicht zu ihr (der Hölle) hinab. Und alle werden ewig darin bleiben. Sie werden darin seufzen und selbst darin nicht hören.“ (21:98-100).
Zusammengefasst lässt sich sagen, dass derjenige, der nach dem Erreichen der Pubertät stirbt und ein Muschrik ist, welcher nicht an Allāh glaubt und andere Götter neben Allāh anruft und der daran glaubt, dass diese anderen Götter ihm nutzen oder schaden können oder dass sie irgendeine Art von Macht besitzen, ein Kāfir ist und einer der Bewohner der Hölle, der darin bis in alle Ewigkeit verbleiben wird, ob er nun jünger oder älter als 40 Jahre war. Was im Islam zählt, ist das Erreichen der Pubertät und nichts anderes. Die Pubertät gilt als erreicht, wenn eines von drei Zeichen an Jungen auftritt und ein viertes Anzeichen wird im Falle von Mädchen hinzugefügt. Die drei Zeichen sind: Das Erreichen des 15. Lebensjahres, das Wachsen von Haaren im Schambereich – sowohl bei Männern als auch bei Frauen –, die Absonderung von Maniy (sexuellen Flüssigkeiten) begleitet von Lustgefühlen, entweder durch einen feuchten Traum, während des Geschlechtsverkehrs oder verursacht durch etwas anderes.
Das vierte Anzeichen im Falle von Frauen ist das Einsetzen der Menstruationsblutung.
Wenn eines dieser Zeichen auftritt, dann wird die Person so beurteilt, dass sie die Pubertät erreicht hat und zu einem voll verantwortlichen Erwachsenen geworden ist, dessen Pflicht darin besteht, allen Befehlen zu gehorchen und alle Verbote einzuhalten. Das bedeutet nicht, dass es einem Kind oder einer Person, die die Pubertät nicht erreicht hat, gestattet ist, Allāh andere in der Anbetung beizugesellen oder andere als Ihn anzuflehen. Wenn er es tut, dann wird er als Kāfir beurteilt, doch wenn er vor dem Erreichen der Pubertät im Zustand des Kufr stirbt, dann liegt seine Angelegenheit bei Allāh im Jenseits.
Wenn jemand gut oder bescheiden oder großzügig oder respektvoll gegenüber seinen Eltern ist oder andere lobenswerte Eigenschaften besitzt, dann wird ihm dies nichts nutzen vor Allāh. Er wird seine Belohnung in dieser Welt bekommen. `Ā’ischah (möge Allāh mit ihr zufrieden sein) berichtete, dass sie den Propheten (Allāhs Frieden und Segen seien auf ihm) fragte: „Oh Gesandter Allāhs, während der Jāhiliyyah pflegte `Abd-Allāh ibn Jad`ān die Verwandtschaftsbande aufrechtzuerhalten, Gefangene zu befreien und seine Gäste zu ehren (und sie erwähnte einige gute Eigenschaften, doch er war ein Muschrik und starb auch als solcher). Wird ihm etwas davon nutzen?“ Der Prophet (Allāhs Frieden und Segen seien auf ihm) sagte: „Nein, denn er sagte niemals: `Oh Herr vergib mir meine Sünden am Tag der Abrechnung.`“ - was bedeutet, dass er ein Kāfir war, der nicht an die Auferstehung und die Abrechnung glaubte. Deshalb waren seine guten Taten für ihn nutzlos. Ein ähnliches Beispiel ist Hātim al-Tayy: Der Prophet (Allāhs Frieden und Segen seien auf ihm) sagte zu dessen Tochter Sufānah: „Wenn dein Vater ein Muslim gewesen wäre, würden wir für ihn um Barmherzigkeit beten.“
Und Allāh weiß es am besten.
Islam Q&A
Scheikh Muhammad Salih al-Munajjid