09-01-2018, 09:17 PM
Frage:
Ich habe einen Schwager, welcher nur selten betet. Ich lebe zusammen mit der Familie meines Ehemannes, und weiß, dass die Frauen aus der Familie sogar bei meinem Schwager sitzen, wenn der Imam betet. Was soll ich tun? Ich bin kein direkter Verwandter von ihm (mahram), wäre es deswegen sündhaft ihn recht zuweisen?
Antwort:
Wenn er nicht betet, muss er „boykottiert“ werden. Du solltest ihn weder grüßen noch auf seine Grüße eingehen, bis er bereut. Denn das Unterlassen/Vernachlässigen des Gebets ist eine große Form des Kufr (Unglaube), und erfüllt auch nicht einer der 5 Säulen im Islam.
Der Prophet (Friede und Segen auf ihn) sagte:
"Zwischen dem Mann und dem Kufr ist das Unterlassen des Gebets" (Muslim, Abu Dawud, Attirmidhi, Ibn Madscha uvm)
"Die Gefährten sahen keine Unterlassung einer Tat als Kufr an, außer das Gebet." (Ahmad)
"Wer das Gebet unterlässt, mit dem haben Allah und Sein Gesandter nichts mehr zu tun." (Abu Dawud, Annasâi, Attirmidhi, Ibn Madschah)
"Der Vertrag zwischen uns und ihnen ist das Gebet, wer es unterlässt, begeht Kufr." (Attirmidhi)
Muhammad ibn Nasr Almaruzi sagte: Ich hörte Ishâq (ibn Rahoyeh) sagen: "Es ist authentisch vom Propheten (S) überliefert worden, dass derjenige, der das Gebet unterlässt, Kafir ist. Dies war auch die Meinung der Gelehrten seit dem Propheten (S), dass derjenige, der das Gebet absichtlich ohne entschuldigenden Grund unterlässt, bis dessen Zeit vorbei ist, Kafir ist." (Kitab Asschari'a von AlÂdschurrî, Scharh I'tiqâd Ahl Assunna von Allâlikâi)
Demnach ist derjenige, der das Gebet unterlässt, ein Ungläubiger.
Es ist die Pflicht seiner Familie, ihn recht zuweisen und ihn, wenn er nicht bereut, zu „boykottieren“ (ignorieren). Falls er bereut, wird es von ihm akzeptiert. Wenn nicht, dann muss er getötet werden, denn Allah sagt im Koran:
„Falls sie dann bereuen und das Gebet verrichten und die Zakat (Pflichtspende) zukommen lassen, dann geht ihren Weg dahin.“ (At-Tauba 5)
Auch sagte der Prophet (Friede und Segen auf ihn):
„Mir wurde untersagt, diejenigen zu töten, welche beten.“ (1)
Dies beweist, dass derjenige, der nicht betet, nicht seinen freien Weg gehen darf. Es gibt kein Verbot gegen eine Hinrichtung desjenigen (2), welcher nicht betet und auch vor seinen Autoritäten nicht bereut.
Und Allah leitet recht, wen er will.
Scheich Ibn Baz
Fußnote
1. Überliefert von Abu Dawud. Einiger Überlieferer in der Übermittlungskette des Hadiths sind nicht bekannt, jedoch bestätigte al-Albani diesen Hadith als authentisch (sahih).
2. Bei einer Straftat
Ich habe einen Schwager, welcher nur selten betet. Ich lebe zusammen mit der Familie meines Ehemannes, und weiß, dass die Frauen aus der Familie sogar bei meinem Schwager sitzen, wenn der Imam betet. Was soll ich tun? Ich bin kein direkter Verwandter von ihm (mahram), wäre es deswegen sündhaft ihn recht zuweisen?
Antwort:
Wenn er nicht betet, muss er „boykottiert“ werden. Du solltest ihn weder grüßen noch auf seine Grüße eingehen, bis er bereut. Denn das Unterlassen/Vernachlässigen des Gebets ist eine große Form des Kufr (Unglaube), und erfüllt auch nicht einer der 5 Säulen im Islam.
Der Prophet (Friede und Segen auf ihn) sagte:
"Zwischen dem Mann und dem Kufr ist das Unterlassen des Gebets" (Muslim, Abu Dawud, Attirmidhi, Ibn Madscha uvm)
"Die Gefährten sahen keine Unterlassung einer Tat als Kufr an, außer das Gebet." (Ahmad)
"Wer das Gebet unterlässt, mit dem haben Allah und Sein Gesandter nichts mehr zu tun." (Abu Dawud, Annasâi, Attirmidhi, Ibn Madschah)
"Der Vertrag zwischen uns und ihnen ist das Gebet, wer es unterlässt, begeht Kufr." (Attirmidhi)
Muhammad ibn Nasr Almaruzi sagte: Ich hörte Ishâq (ibn Rahoyeh) sagen: "Es ist authentisch vom Propheten (S) überliefert worden, dass derjenige, der das Gebet unterlässt, Kafir ist. Dies war auch die Meinung der Gelehrten seit dem Propheten (S), dass derjenige, der das Gebet absichtlich ohne entschuldigenden Grund unterlässt, bis dessen Zeit vorbei ist, Kafir ist." (Kitab Asschari'a von AlÂdschurrî, Scharh I'tiqâd Ahl Assunna von Allâlikâi)
Demnach ist derjenige, der das Gebet unterlässt, ein Ungläubiger.
Es ist die Pflicht seiner Familie, ihn recht zuweisen und ihn, wenn er nicht bereut, zu „boykottieren“ (ignorieren). Falls er bereut, wird es von ihm akzeptiert. Wenn nicht, dann muss er getötet werden, denn Allah sagt im Koran:
„Falls sie dann bereuen und das Gebet verrichten und die Zakat (Pflichtspende) zukommen lassen, dann geht ihren Weg dahin.“ (At-Tauba 5)
Auch sagte der Prophet (Friede und Segen auf ihn):
„Mir wurde untersagt, diejenigen zu töten, welche beten.“ (1)
Dies beweist, dass derjenige, der nicht betet, nicht seinen freien Weg gehen darf. Es gibt kein Verbot gegen eine Hinrichtung desjenigen (2), welcher nicht betet und auch vor seinen Autoritäten nicht bereut.
Und Allah leitet recht, wen er will.
Scheich Ibn Baz
Fußnote
1. Überliefert von Abu Dawud. Einiger Überlieferer in der Übermittlungskette des Hadiths sind nicht bekannt, jedoch bestätigte al-Albani diesen Hadith als authentisch (sahih).
2. Bei einer Straftat