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<p>Macht es das Wudu ungültig, wenn man den Mülleimer anfasst oder eine Toilette putzt?</p>
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Wenn da nichts unreines ist, wie Urin, dann nicht. Wenn du die Toilette abwischst, fässt du sie ja nicht direkt an. Aber nimm am besten Einweghandschuhe also Gummihandschuhe bei der Hausarbeit, dann bist du auf der sicheren Seite.
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Alles Lob gebührt Allah
Zu den Dingen, welche die Gebetswaschung ungültig machen, gehört nicht die Kleidung zu wechseln, wenn die Person sich (noch immer) im reinen Zustand befindet und nichts gemacht wurde, was die Gebetswaschung ungültig macht. Mann und Frau sind diesbezüglich gleichgestellt. Und Allah weiß es am besten.
Die Dinge, welche die Gebetswaschung ungültig machen sind:
1. Alles was von beiden Körperausgängen heraustritt (Urin, Stuhl, Luft usw.). Ausgenommen davon ist die Luft, die aus der Vagina heraustritt, denn dies macht die Gebetswaschung nicht ungültig.
2. Wenn Urin und Stuhl aus anderen Öffnung
herausteten.
3. Das Verschwinden des Verstands. Dies geschieht, indem man ihn entweder vollständig verliert und verrückt wird oder indem er verdeckt/verschleiert wird, aus einem Grund, der dies für eine bestimmte Zeit erfordert, wie der Schlaf, die Ohnmacht, die Trunkenheit etc.
4. Das Berühren des Glieds. Denn im Hadith von Busra Bint Safwan steht, dass sie den Gesandten Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagen hörte: „Wer sein Glied berührt, der soll die Gebetswaschung (neu) vollziehen.“
Überliefert von Abu Dawud (At-Tahara/154). Al-Albaani sagte in „Sahih Sunan Abi Dawud“, Nr. 166: „Authentisch.“
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Zu Punkt 4 muss man aber sagen, dass man sein Wudu nicht bricht, wenn man sein Glied versehentlich berührt, wie zum Beispiel beim Abtrocknen nach der Dusche. Sondern man bricht sein Wudu, wenn man es mit Lust berührt. Ich poste hier später insha’allah einen Hadith dazu.
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Asalamu Aleykum, hier eine Fatwa, die ich insha’allah übersetzen werde
Praise be to Allaah.
Touching the private part without a barrier invalidates wudoo’ according to many scholars among the Sahaabah and those who came after them of the Taabi‘een and the imams, including Maalik, al-Shaafa‘i and Ahmad. They quoted as evidence for that several hadeeths, including the words of the Prophet (blessings and peace of Allah be upon him): “Whoever touches his private part, let him do wudoo’.” Narrated by Abu Dawood (181) and classed as saheeh by al-Albaani in Saheeh Abi Dawood.
Others were of the view that touching the private part does not invalidate wudoo’, as is the view of Abu Haneefah.
Some of the scholars differentiated between touching the private part with desire and without desire. Wudoo’ is invalidated if it is touched with desire, and it is not invalidated if it is without desire.
This is a very strong opinion and was regarded as such by Shaykh Ibn ‘Uthaymeen in al-Sharh al-Mumti‘. He stated clearly that he regarded it as more correct in his commentary on Buloogh al-Maraam.
To sum up: if a person touches his private part, it is mustahabb for him to do wudoo’ in all cases, whether he touched it with desire or not. If he touched it with desire, then the view that it is obligatory (for him to do wudoo’) is very strong.
End quote from al-Sharh al-Mumti‘, 1/234
With regard to touching it from behind a barrier, that does not invalidate wudoo’.
Al-Mardaawi said in al-Insaaf (1/202): The apparent meaning of his words, “touching the private part with his hand”, is that the touching occurs without a barrier, and this is the correct view.
Ibn ‘Uthaymeen said in al-Sharh al-Mumti‘ (1/228): Because if there is a barrier, it is not regarded as touching.
And Allah knows best.
ÜBERSETZUNG
Viele Gelehrte der Sahabah und die Taabi’een und Imame die nach ihnen kamen, wie Malik, Al Shaafa‘i und Ahmed sind der Meinung, dass das Anfassen der Geschlechtsteile, ohne eine Barriere dazwischen, das Wudu ungültig macht. Als Beweis dafür zitierten sie viele Hadithe, sowie auch die Worte des Propheten saws :“ Wer sein Geschlechtsteil berührt, soll Wudu machen.“ Berichtet von Abu Dawood (181) und als sahih klassifiziert von Al Albaani in Sahih Abi Dawood.
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Andere waren der Meinung, dass das Berühren des Geschlechtsteils nicht das Wudu bricht, wie Abu Hanifa.
Manche der Gelehrten unterschieden zwischen dem Anfassen der Geschlechtsteile mit Lust und ohne Lust. Demnach ist das Wudu ungültig, wenn die Geschlechtsteile mit Lust berührt wurden und wenn sie ohne Lust berührt wurden ist es gültig.
Dies ist eine sehr starke Meinug und wurde auch von Sheikh Ibn Uthaymin in Al-Sharh Al Mumti‘ berücksichtigt. In seinem Kommentar über Buloogh Al Maraam sagte er deutlich, dass er diese Meinung als richtiger ansieht.
Zusammengefasst: Wenn eine Person ihr Geschlechtsteil anfässt, ist es mustahab, Wudu zu machen, egal ob es mit Lust oder ohne Lust angefasst wurde. Wenn es jedoch mit Lust angefasst wurde, ist die Meinung, dass man Wudu machen muss, sehr stark.
Ende Zitat aus Al Sharh Al Mumti‘ 1/234
Mit Berücksichtigung, dass man das Geschlechtsteil mit einer Barriere dazwischen berührt, ist das Wudu nicht gebrochen.
Al Mardaawi sagte in Al-Insaaf (1/202):
Die Bedeutung von „die Geschlechtsteile mit der Hand anfassen“, ist, dass das Anfassen ohne eine Barriere erfolgt, und das ist die richtige Meinung.
Ibn Uthaymin sagte in Al Sharh Al Mumti‘ (1/128) :Weil dazwischen keine Barriere ist, wird es nicht als Anfassen angesehen.
Und Allah weiß es am Besten
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