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kazeem   29-07-2008, 02:22 AM
#1
Salam

im unterforum "fatwa" sind keine posts zu den fatwas zulässig, deshalb poste ich inscha allah für dich deine frage hier...

el_Mudjahida schrieb...
Zitat:Bissmillah
AsSalamu aleykum ua Rahmatullahi ua barakatu

Ich hab grad schon mal den gleichen Beitrag hier reingeschrieben, entweder war es ein technisches Problem oder es soll so sein, dass man in diesem Thread keine Beiträge schreiben darf.

Ich versuchs noch einmal fissabilillah:

Kann eine Frau mit ihrer Tochter und deren Mann die Pilgerfahrt vollziehen, kann der Schwigersohn quasi der Mahram seiner Schwigermutter sein?

BarakAllahu fiekum uassalamu aleykum ua Rahmatullahi ua barakatu

Wasalam
Abir As-Sabil
Abir As-Sabil
Abir As-Sabil   29-07-2008, 12:32 PM
#2
bismillah

As salaamu 'alaikum wa rahmatullahi wa barakatuh

Schau mal hier, ukhti: http://www.islam-qa.com/en/ref/5538

Im letzten Teil der Fatwa steht, dass die Mahrams durch Heirat für immer verboten sind, zu heiraten, selbst nach dem Tod oder der Scheidung des Ehepartners. Dazu gehört auch der Schwiegersohn.

Wa Allahu a'lam.

Wassalaamu 'alaikum wa rahmatullahi wa barakatuh
el_Mudjahida   29-07-2008, 02:28 PM
#3
bismillah
Salam Bruder. BarakAllahu fiek. Ich war mir nicht sicher,deshalb habe ich das selbe 2 mal gepostet (steht ja da). Und auch an die sis: BaraakAllahu fieki.
Sirat al-Mustaqim   29-07-2008, 03:30 PM
#4
Assalamu Alaikum,

zur Veranschaulichung:

Mahram der (Ehe-)Frau

[Bild: 1zmpht2.gif]


Mahram des (Ehe-)Mannes

[Bild: 24vi9sl.gif]
el_Mudjahida   01-08-2008, 01:21 AM
#5
bismillah
Salam
Oh die Abbildungen hab ich gar nicht gesehen. Ist ja toll. BarakAllahu fiek.
Reisender
Reisender
Reisender   01-08-2008, 01:37 AM
#6
Salam

das ist echt gut woher hast du die nur wieder her

Wasalam
Ghuraba
Ghuraba
Ghuraba   01-08-2008, 11:35 PM
#7
bismillah

Salamu Alaikum wa rahmatullahi wa barakatuhu lieber Geschwiester!
Ich hab da mal ne fragen und inshallah könnt ihr mir die beantworten.

Da es ja hier in dem thread um Mahram geht wollt ich fragen welche Bedingungen ein Vater, Bruder Onkel haben muss um überhaupt Mahram zu sein!
Wenn möglich bitte mit Quelle antworten.

:jazak: im voraus

wa Salam
kazeem   02-08-2008, 03:38 PM
#8
Salam

The ulamaa’ have listed five conditions for a person to be considered a mahram. He should be male, Muslim, adult, and of sound mind, and he should be a relative to whom marriage is permanently forbidden, such as a father, brother, paternal uncle, maternal uncle, father in law, mother’s husband or brother through radaa’ah (breastfeeding), etc.

die gelehrten haben fünf bedingungen bestimmt die eine person zu einem mahram machen. er sollte männlich sein, muslim, erwachsen, und bei klarem verstand und er sollte jemand sein dem die ehe mit einem dauerhaft verboten ist, wie im falle eines vater, bruder, onkel (väterlicherseits und mütterlicherseits), schwieger-vater, der vater der mutter oder ein bruder durch stillen, etc...

http://www.islam-qa.com/en/ref/316/mahram

Wasalam
Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 02-08-2008, 03:39 PM von kazeem.
Abir As-Sabil
Abir As-Sabil
Abir As-Sabil   20-08-2008, 05:27 PM
#9
bismillah

Salam_wr_wb

Gibt es eigentlich einen Ikhtilaf unter den Gelehrten, was die Bedingungen für das Mahram-Sein betrifft?

Würde es bedeuten, dass man vor dem eigenen Vater oder dem eigenen Bruder Hijab tragen muss und nicht mit ihnen als mahram auf Reise gehen kann, wenn sie keine Muslime sind?

Irgendwie bin ich jetzt ein wenig verwirrt, da ich die Bedingungen ohne das Muslim-Sein kannte, Allahu a'lam. Zumindest wurde mir das so beigebracht und das nicht von irgendjemandem...
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