Spielekonsole verkaufen haram?! - Druckversion +- Islam Forum - Muslim, Quran, Sunna, Deutsch (https://diewahrheitimherzen.net/forum) +-- Forum: Islam (https://diewahrheitimherzen.net/forum/Forum-Islam) +--- Forum: Islam Fatwa - islamische Fatwas - Fataawa (https://diewahrheitimherzen.net/forum/Forum-Islam-Fatwa-islamische-Fatwas-Fataawa) +---- Forum: Familie und Gesellschaft (https://diewahrheitimherzen.net/forum/Forum-Familie-und-Gesellschaft) +---- Thema: Spielekonsole verkaufen haram?! (/Thema-Spielekonsole-verkaufen-haram) |
Spielekonsole verkaufen haram?! - Isa1992 - 23-01-2014 Assalamu alaikum Geschwister, ich habe folgendes Anliegen. Ich möchte meine Spielekonsole loswerden, da diese mich von guten Taten abhält und die Inhalte der Spiele haram sind. Eigentlich wollte ich sie verkaufen, aber dann kam mir der Gedanke, dass es wohl nicht halal sein kann, etwas mit haram Inhalten zu verkaufen, auch wenn ich das Geld benötige. Oder darf ich lediglich die Spiele nicht verkaufen und sollte diese vernichten? Möge Allah Euch segnen RE: Spielekonsole verkaufen haram?! - Isa1992 - 27-02-2014 Assalamu alaikum liebe Geschwister, keiner eine Antwort? RE: Spielekonsole verkaufen haram?! - Almuslim - 27-02-2014 Was haram fuer dich ist, ist fuer anderen haram ist, obwohl sie unglaeubigen sind, da sie auch mit der Verzweigungen von asharia beAuftragt sind , nach der richtigen Meinung der usulis. Und alles was haram ist, ist seine Preise haram, daher vernichte diese Spiele. WaLLahu Alam. RE: Spielekonsole verkaufen haram?! - Umm Abderrahman - 28-02-2014 as salam ualaykum Sachen zu verkaufen, die uns nicht erlaubt sind, zu tragen ( Entnommen aus www.islam-qa.com- Frage Nr.: 34674 ) Übersetzt von Schwester Du’a Frage: Ich hörte einige Leute sagen, dass es erlaubt sei,Frauenkleidung zu nähen und zu verkaufen, die die Frau nicht korrekt bedeckt, d.h. kurze Kleidung- da der Prophet ’Umar (Möge Allah mit ihm zufrieden sein) ein rotes Gewand aus Seide gab, und als ’Umar es trug und der Gesandte Allahs sws ihn sah, sagte er: „Ich gab es dir, um das du es als Geschenk geben kannst, nicht, damit du es tragen kannst.“ Daher gab ’Umar es jemandem, der einer seiner Freunde während der Dschaahiliya (vorislamischen Zeit) gewesen war. Ist diese Ansicht korrekt? Falls sie korrekt ist, können wir dann die Analogie daraus ziehen, dass es erlaubt ist Zigaretten, Tabak, Frauenhosen und knappe Badekleidung für Frauen und Männer zu verkaufen, selbst wenn Allah sagt (was bedeutet):„...Und helft einander in Al– Birr (Rechtschaffenem) und At – Taqwa (gottesfürchtigem Handeln); doch helft einander nicht in Sünde/Übertretung und feindseligem Verhalten...“ ( Sura Al – Maa-ida (5) : 2)? Ich hoffe, Sie können das erklären. Möge Allah sie segnen und beschützen. Antwort: Alles Lob gebührt Allah. Dieser Hadith wurde bei Al – Buchari (Nr.2.104) und Muslim (Nr. 2.068) und anderen überliefert, an verschiedenen Plätzen und durch verschiedene Überlieferungswege (Isnaad). Zum Beispiel überlieferte Al – Buchari ihn unter der Überschrift „ Baab al – Tidschaara fima yukra libsuhu lil – Ridschaali wal –Nisa“ (Kapitel über das Handeln mit Sachen, die unerwünscht für Männer und Frauen sind), über Saalim ibn ’Abdullah ibn ’Umar von seinem Vater, der sagte: „Der Prophet sws entsandte (mir) eine Hulla (seidenes Gewand) und er sah mich es tragen und sagte: ‚Ich sandte es dir nicht, damit du es trägst, denn derjenige der es trägt ist derjenige der keinen Anteil (am Jenseits) hat. Vielmehr sandte ich es dir, so dass du es gebrauchen kannst’, d.h. es verkaufst. Dieser Hadith zeigt, dass es erlaubt ist, mit Kleidung zu handeln, die auf eine Art benutzt werden kann, aber nicht auf eine andere; und das es erlaubt ist, sie anderen zu geben, und derjenige, der so etwas kauft oder dem es gegeben wird, muß es auf eine Art benutzen, die erlaubt ist und nicht auf eine verbotene Weise. Beispiele davon sind Goldschmuck, Waffen, Messer, Weintrauben und andere Dinge, die für erlaubte oder verbotene Zwecke benutzt werden können. Es ist erlaubt mit ihnen zu handeln und sie anderen zu geben. Derjenige, der es kauft oder dem es gegeben wurde, muß sie in einer Weise benutzen die erlaubt ist, wie sie zu verkaufen oder als Geschenk zu geben usw. Er soll sie nicht für irgendetwas benutzen, was verboten ist. Aber wenn die Sache etwas ist was verboten ist zu benutzen, egal in welcher Weise, dann ist es nicht erlaubt damit zu handeln oder es als Geschenk zu geben, wie Schweine, Löwen, Wölfe. Es gibt nichts in dem Hadith, das darauf hindeutet, dass es erlaubt sei, die Sachen zu verkaufen, die oben in der Frage erwähnt wurden, daher ist es nicht gültig, eine Analogie zwischen dem Verkaufen von Zigaretten, Tabak und knapper Badekleidung für Männer und Frauen und dem Verkaufen von Sachen zu ziehen, die auf eine Art benutzt werden können, aber nicht auf eine andere, oder unter einigen Umständen, aber nicht anderen, da es verboten (haraam) ist, sie unter allen Umständen zubenutzen. Und Allah ist Der Erfolggebende. Al – Ladschna al – Daa’ima lil – Buhuth al – ’Ilmiya wal – Ifta’ (16/179). |