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Eine Person behauptet zu wissen, wo sich gestohlene Dinge befinden - Druckversion

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Eine Person behauptet zu wissen, wo sich gestohlene Dinge befinden - Umm Abderrahman - 13-03-2014

Frage (Nr. 7873):



Einer der Lügner behauptet, Informationen über Diebe zu besitzen, nachdem diese etwas gestohlen haben, und er kann dies durch Mittel, die nicht jedem bekannt sind. Beispielsweise bittet er um ein Gefäß mit Wasser und ein Kind, welches noch nicht die Pubertät erreicht hat und welches von seiner Mutter zwei volle Jahre gestillt wurde und welches noch nie von einem Hund erschreckt wurde. Dann beginnt er, etwas aus dem Qur’an zu rezitieren und gibt unverständliche Laute von sich. Danach fragt er das Kind: „Hast du in dem Wasser etwas gesehen?“ Das Kind beschreibt daraufhin den Dieb ganz genau und auch, wo dieser das Gestohlene versteckt hat. Wie lautet das islamische Urteil darüber? Ist es erlaubt, hinter diesem Mann zu beten und mit ihm in guten wie auch in schlechten Zeiten in Kontakt zu bleiben? Wir haben versucht, ihn zu ermahnen, aber er akzeptiert es nicht und behauptet, der Wahrheit zu folgen…



Antwort:



Alles Lob gebührt Allah.



Zweifellos ist dieser Mann ein Zauberer und sein Werk ist das der Schayatin (Satane), denn all dies liegt außerhalb der menschlichen Fähigkeiten. Niemand kennt das Verborgene außer Allah und nur die Gesandten haben Offenbarungen empfangen, wobei Muhammad (Allahs Frieden und Segen seien mit ihm) das Siegel der Propheten war und es keinen Propheten nach ihm gibt. Ohne Zweifel erscheint der Satan den Wahrsagern und beschreibt ihnen die Diebe. Auch informiert er sie darüber, wo gestohlene Güter zu finden sind, ob das nun in einem Gefäß zu sehen ist oder auf andere Art und Weise. Es ist nicht erlaubt, solche Leute zu befragen oder ihnen zu glauben.



„Wer auch immer zu einem Wahrsager geht und ihm glaubt, ist ungläubig geworden an das, was Muhammad offenbart wurde.“ (Sahih, berichtet von Ahmad 2/408; Abu Dawud #3904; al-Tirmidhi #135; ibn Majah #639; al-Hakim 1/8)



Deshalb ist es nicht erlaubt, ihn zum Führer des Gebets zu ernennen oder hinter ihm zu beten oder mit ihm in Kontakt zu bleiben oder ihm etwas zu geben, selbst wenn er es braucht, außer er bereut.



Und Allah weiß es am besten.



Entnommen aus al-Lu’lu’ al-Makin min Fatawaa Ibn Jibrin, S. 19