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Dauerhafte Verhütung ist harām außer bei Notwendigkeit - Druckversion

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Dauerhafte Verhütung ist harām außer bei Notwendigkeit - Umm Abderrahman - 15-03-2014

Frage (Nr. 50326):

Während der Schwangerschaft habe ich an einer schweren Erkrankung gelitten, die nahezu bis zum Entbindungstermin anhielt und besonders schlimm in den ersten drei Monaten war. Ich musste fast zwei Monate im Krankenhaus verbringen. In dieser Zeit habe ich weder gegessen noch getrunken und nichts gemocht. Deshalb wurde ich über Infusionen versorgt. Ist es mir in diesem Fall gestattet, eine weitere Schwangerschaft dauerhaft zu vermeiden?



Antwort:

Alles Lob gebührt Allāh.

Erstens:

Der Islam ermutigt die Menschen zur Heirat und dazu, Kinder zu bekommen, um so die Anzahl der muslimischen Ummah zu erhöhen und den Propheten (Allāhs Frieden und Segen seien auf ihm) am Tag der Auferstehung stolz vor allen anderen Nationen sein zu lassen. Außerdem steht es in Übereinstimmung mit der menschlichen Natur (Fitrah). Die Propheten selbst (Allāhs Frieden und Segen seien mit ihnen allen) baten Allāh darum, sie mit rechtschaffenen Nachkommen zu segnen. Allāh informiert uns darüber, dass Ibrāhīm (Friede sei mit ihm) sagte:„Mein Herr, schenke mir einen von den Rechtschaffenen.“ (37:100).

Und Allāh sagt (ungefähre Bedeutung): „Und (auch) Zakariyya, als er zu seinem Herrn rief: `Mein Herr, lasse mich nicht kinderlos bleiben, und Du bist der beste Erbe.`“ (21:89).

Allāh berichtet uns von vielen Du`ā‘ der Rechtschaffenen, wie z. B. in dem folgenden Vers (ungefähre Bedeutung): „Und diejenigen, die sagen: `Unser Herr, schenke uns an unseren Gattinnen und unseren Nachkommenschaften Grund zur Freude, und mache uns für die Rechtschaffenen zu einem Vorbild.`“ (25:74).

Die Menschen werden solange in diesem Zustand verbleiben, wie ihre Natur (Fitrah) gesund ist.

Zweitens:

In der Antwort auf Frage #21169 haben wir bestätigt, dass permanente Verhütung harām ist. Doch eine Ausnahme wird im Fall der Notwendigkeit gemacht – wie es dem Prinzip der Scharī`ah hinsichtlich verbotener Dinge entspricht, die im Falle einer Notwendigkeit erlaubt sind. Allāh sagt (ungefähre Bedeutung): „… wo Er euch doch ausführlich dargelegt hat, was Er euch verboten hat, außer dem, wozu ihr gezwungen werdet? …“ (6:119).

Wenn eine Frau schwach ist oder krank und die Schwangerschaft würde ihr schaden oder wenn man deswegen um ihr Leben fürchten muss, dann ist es ihr erlaubt, etwas zu verwenden, was die Schwangerschaft verhindert.

In einer Veröffentlichung des Beständigen Komittees für akademische Forschung und die Ausgabe von Fatwas heißt es: „… Darauf basierend ist es im Allgemeinen harām, die Anzahl der Nachkommen zu beschränken, und Verhütung kann harām sein, außer in besonderen individuellen Fällen, die nicht von allgemeiner Anwendung sind, wie z. B. wenn die schwangere Frau auf eine andere als die übliche Art entbinden muss und sie eine Operation benötigt, um das Kind zu gebären. Oder wenn die Gesundheit der Frau oder ihr Leben durch die Schwangerschaft gefährdet werden. In solchen Fällen ist Verhütung als Ausnahme erlaubt, aufgrund der Wahrscheinlichkeit des Schadens und um ihr Leben zu schützen, denn der Islam strebt nach dem Nutzen und wendet den Schaden ab, um den größeren Nutzen zu fördern und den Schaden zu reduzieren.“ (Majallat al-Buhūth al-Islamiyyah, 5/127)

Scheikh ibn Bāz wurde über eine Frau befragt, die 10 Kinder zur Welt gebracht hatte, und nun würde ihr eine weitere Schwangerschaft Schaden verursachen. Deswegen wollte sie eine Operation, um ihre Eierstöcke abzubinden.

Er antwortete: „Es ist nichts Falsches daran, wenn die erwähnte Operation bei ihr durchgeführt wird, wenn die Ärzte der Ansicht sind, dass eine weitere Entbindung ihr schaden würde, und wenn ihr Ehemann einverstanden ist.“ (Fatāwa al-Mar`ah al-Muslimah, 5/978)

Scheikh ibn Jibrīn sagte: „Es ist nicht erlaubt, eine Operation durchzuführen, um eine Schwangerschaft zu verhindern oder zu beenden, außer in Fällen der Notwendigkeit, wenn vertrauenswürdige Ärzte bestätigt haben, dass eine Entbindung ihr schaden oder ihre Krankheit verschlimmern würde oder wenn die Sorge besteht, dass Schwangerschaft und Entbindung wahrscheinlich zu ihrem Tode führen würden. Doch es ist wichtig, dass der Ehemann sein Einverständnis gibt, um die Schwangerschaft zu beenden oder zu verhindern. Wenn dann die Entschuldigung endet, sollte die Frau zum normalen Zustand zurückkehren.“ (Fatāwa al-Mar`ah al-Muslimah, 2/977)

Darauf basierend gilt, wenn das, was dir geschehen ist, durch die Schwangerschaft ausgelöst wurde, dann ist es eine vorübergehende Angelegenheit, die durch Krankheit oder Schwäche verursacht wurde, welche hoffentlich vorübergeht. In diesem Fall kannst du vorübergehend Verhütungsmittel anwenden, bis Allāh dich heilt. Doch wenn es ein andauerndes Problem ist, für das es keine Hoffnung auf Abhilfe gibt, dann ist inschaAllāh nichts Falsches daran, wenn du eine dauerhafte Verhütung anwendest.

Und Allāh weiß es am besten.

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