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Ist es der Ehefrau gestattet, Zakāh al-Fitr für sich selbst und ihre Kinder zu zahlen - Druckversion

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Ist es der Ehefrau gestattet, Zakāh al-Fitr für sich selbst und ihre Kinder zu zahlen - Umm Abderrahman - 22-03-2014

Ist es der Ehefrau gestattet, Zakāh al-Fitr für sich selbst und ihre Kinder zu zahlen, wenn ihr Mann nicht betet?

Frage (Nr. 65739):

Wird die Zakāh al-Fitr von einem Mann, der nicht betet, akzeptiert? Und ist es seiner Frau erlaubt, sie ohne sein Wissen für sich selbst und ihre Kinder zu zahlen?



Antwort:

Alles Lob gebührt Allah.

Wenn derjenige, der nicht betet, die Pflicht des Gebets abstreitet, dann ist er gemäß dem Konsens der Gelehrten ein Kāfir. Wenn er die Pflicht des Gebets bestätigt, aber dennoch aus Faulheit und Nachlässigkeit nicht betet, dann ist er ebenfalls ein Kāfir gemäß der korrekten Gelehrtenmeinung, denn die Beweise dafür sind wohl bekannt und einige davon sind in der Antwort zu Frage Nr. 2182 zu finden.

Basierend auf dieser Meinung sind Zakāh, Fasten und Hajj von demjenigen, der nicht betet, ungültig und es ist einer muslimischen Frau nicht erlaubt, Intimitäten mit ihm zuzulassen, bis er bereut und mit dem Gebet beginnt.

Die Frau muss die Zakāh al-Fitr für sich selbst zahlen und wenn sie sie im Namen ihrer Kinder zahlt, so ist dies vorzüglich.

Scheikh ibn `Uthaymīn (möge Allah ihm barmherzig sein) sagte: „Zakāh al-Fitr ist obligatorisch und wie bei jeder anderen Verpflichtung ist es jedem Einzelnen auferlegt, sie für sich selbst zu erfüllen. Daher bist du, oh Mensch, verpflichtet, die Zakāh al-Fitr in deinem eigenen Namen zu zahlen, auch dann, wenn du einen Vater oder Bruder hast. Ähnlich ist die Frau verpflichtet, die Zakāh in ihrem eigenen Namen zu zahlen, selbst wenn sie einen Ehemann hat.“ (Fatāwa al-Scheikh ibn `Uthaymīn #18/261).

Darauf basierend solltest du die Zakāh al-Fitr im eigenen Namen leisten. Solange die Kinder jung sind, solltest du in ihrem Namen spenden, und es ist ohne Bedeutung, wenn dies ohne das Wissen des Vaters getan wird.

Doch wenn sie erwachsen sind und das Alter der Volljährigkeit erreicht haben, dann sollten sie für sich selbst zahlen, wenn sie Vermögen besitzen.

Und Allah weiß es am besten.

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