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Das Urteil über Fehlgeburten - Muhammad Ibn Ismail - 07-01-2018 Frage: Manche Frauen haben Fehlgeburten. Manchmal kommt der Fötus wohlgeformt raus, während bei anderen es nicht so ist. Ich möchte, dass du deutlich macht, wie das Urteil für Gebete in beiden Fällen lautet. Antwort: Wenn eine Frau eine Fehlgeburt hat und der Fötus klare menschliche Formungen hat, wie zum Beispiel Kopf, Hände, Beine und so weiter, dann ist ihre Blutung eine Nachgeburtsblutung. Sie befolgt das Urteil der Nachgeburtsblutung. Sie betet oder fastet nicht und ihr Ehemann darf keinen sexuellen Akt mit ihr ausüben bis die Blutung stoppt oder bis sie ihre vierzig Tage vervollständigt. Wenn die Blutung vor dem 40. Tag stoppt, muss sie Ghusl machen, beten, während Ramadan fasten und ihr Ehemann darf sexuell mit ihr verkehren. Es gibt keine Minimumlänge der Zeit für ein Wochenbett. Die Blutung könnte nach zehn Tage aufhören, mehr oder weniger, und dann muss sie Ghusl machen und alle Gesetze der rituellen reinen Person gelten für sie. Wenn sie Blut nach dem 40. Tag sieht, wird es als Blutung von einer Krankheit betrachtet. Sie fastet und betet dann mit dieser Blutung und es ist ihrem Ehemann erlaubt mit ihr Geschlechtsverkehr zu haben. Sie muss die Gebetswaschung für jedes Gebet machen, wie die mustahaadha, 1 da der Prophet (Frieden und Segen seien auf ihn) Fatima bint Abu Hubaish gesagt hat, „Mache die Gebetswaschung für die Zeit eines jeden Gebets.“ 2 Wenn das fließende Blut nach der vierzigtägigen Periode mit der Zeit ihrer Menstruation zusammenfällt, dann gilt das Urteil der Menstruation. Es ist für sie verboten zu beten oder zu fasten bis sie rein wird. Und es ihrem Ehmann verboten mit ihr geschlechtlich zu verkehren. Wenn das, was aus der Frau herauskommt, einem menschlichem Wesen jedoch nicht ähnelt, wie zum Beispiel, wenn es einfach ein lässiger Fleischklumpen oder Blutgerinnsel ist, dann gilt für das Urteil von istihaadha und nicht das Urteil bei einem Wochenbett. Sie sollte beten, während Ramadan fasten und kann Geschlechtsverkehr mit ihrem Ehemann haben. Sie sollte für jedes Gebet die Gebetswaschung machen und sich von dem Blut mit einer Slipeinlage oder ähnliches, wie die mustahaadha, reinigen, bis die Blutung aufhört. Sie kann auch das Dhur und Asr Gebet zusammen beten und das Maghreb und Isha Gebet zusammen beten. Sie kann für die kombinierten Gebete auch Ghusl machen und eine separater Ghusl für das Fajr Gebet machen, basierend auf dem bestätigten Hadith von Hamnah bint Jahsh. Der Grund dafür ist, dass sie wie eine mustahaadha behandelt wird laut dem Wissen der Leute. Scheich Ibn Baz Fußnote
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