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Wehe dem Weintrinker! - Umm Abderrahman - 12-02-2012 Frage (Nr. 38145): Ein Mädchen trank vor dem Monat Ramadān Alkohol, dann begann sie mit Beginn des Ramadān zu fasten, doch eine ihrer Schwestern sagte ihr, dass das Fasten abgelehnt würde und dass Allāh es nicht annähme, weil sie kürzlich Wein getrunken hatte. Sie müsse 40 Tage warten, bevor Allāh ihr Gebet und ihr Fasten akzeptieren würde. Ist das wahr? Antwort: Alles Lob gebührt Allāh. Der Verzehr von Alkohol ist eine große Sünde, denn Wein ist die Mutter allen Übels. Er vernebelt den Verstand, verschwendet Geld, verursacht Kopfschmerzen, schmeckt scheußlich und ist eine Abscheulichkeit des Schaytān. Durch ihn werden Feindschaft und Hass zwischen den Menschen gesät; sie werden vom Gedenken an Allāh abgehalten, zur Zina (unerlaubten sexuellen Beziehungen) aufgerufen und sogar zum Inzest mit ihren Töchtern, Schwestern oder anderen weiblichen Verwandten. Er nimmt den Menschen ihren Stolz und ihre schützende Eifersucht (Ghīrah), schafft Schande, Leid und Peinlichkeit und bringt den Trinker in dieselbe Kategorie wie die am meisten unvollkommene Art der Menschen, nämlich den geistig Kranken. Er führt zur Enthüllung von Geheimnissen und legt Fehler offen, ermutigt die Menschen zum Begehen von Sünden und üblen Taten. Er lässt die Menschen die heiligen Grenzen überschreiten und wer von ihm abhängig ist, ist wie ein Götzendiener. Wie viele Kriege wurden begonnen, wie viele reiche Männer sind verarmt, wie viele edle Menschen wurden erniedrigt, wie viele Segnungen zerstört und wie viele Katastrophen verursacht? Wie oft wurde durch ihn eine Trennung zwischen Mann und Frau herbeigeführt? Wie viel Leid wurde verursacht und wie viele Tränen vergossen? Wie oft wurden die Tore des Guten für den Trinker verschlossen und die Tore des Üblen geöffnet? Wie oft hat er Unglück gebracht und den Tod beschleunigt? Wie viel Ärger hat er demjenigen gebracht, der ihn trinkt? Der Alkohol ist die Quelle der Sünde, der Schlüssel zum Übel; er nimmt den Segen und bringt Unglück. Selbst wenn er nicht all diese schlimmen Auswirkungen hätte, sollte doch die Tatsache abschreckend genug sein, dass man nicht gleichzeitig den Wein dieser Welt und den Wein des Paradieses haben kann. Und die Konsequenzen des Alkohols sind weit mehr als die, die wir erwähnt haben. (entnommen aus den Worten von ibn al-Qayyim in Hādi al-Arwāh) Allāh hat uns davor in Seinem Buch gewarnt sowie durch die Worte Seines Propheten (Allāhs Frieden und Segen seien auf ihm). 1. Allāh sagt (ungefähre Bedeutung): „O die ihr glaubt, berauschender Trank (alle Arten von alkoholischen Getränken), Glücksspiel, Opfersteine (al-Ansāb – steinerne Altäre, um für Götzen, Jinn etc. zu opfern) und Lospfeile (al-Azlām – Pfeile, um Glück zu bekommen oder eine Entscheidung herbeizuführen) sind nur ein Gräuel vom Werk des Satans. So meidet ihn, auf dass es euch wohl ergehen möge!“ (5:90). 2. Allāh hat den Alkoholtrinker verflucht. In Sunan Abi Dawūd (3189) wird berichtet, dass ibn `Umar (möge Allāh mit ihm zufrieden sein) sagte: Der Gesandte Allāhs (Allāhs Frieden und Segen seien auf ihm) sagte: „Allāh hat den Alkohol verflucht, denjenigen, der ihn trinkt, der ihn eingießt, der ihn verkauft, der ihn kauft, der ihn presst (aus Trauben etc.), für den er gepresst wird, der ihn trägt und für den er getragen wird.“ (von al-Albāni in Sahīh Abi Dawūd, 2/700, als sahīh eingestuft). 3. Der Prophet (Allāhs Frieden und Segen seien auf ihm) verglich denjenigen, der dem Alkohol verfallen ist, mit jemandem, der Götzen dient. Es wurde berichtet, dass Abu Hurayrah sagte: Der Gesandte Allāhs (Allāhs Frieden und Segen seien auf ihm) sagte: „Derjenige, der dem Alkohol verfallen ist, ist wie der, der einem Götzen dient.“ (ibn Mājah #3375, von al-Albāni in Sahīh ibn Mājah #2720 als hasan klassifiziert). 4. Wer dem Alkohol verfallen ist, dem wird der Zutritt zum Paradies verwehrt. Es wurde von Abu-l-Darda’ berichtet, dass der Prophet (Allāhs Frieden und Segen seien auf ihm) sagte: „Niemand, der dem Alkohol verfallen ist, wird das Paradies betreten.“ (ibn Mājah #3376; von al-Albāni in Sahīh ibn Mājah #2721 als sahīh eingestuft). 5. Es wurde berichtet, dass `Uthmān (möge Allāh mit ihm zufrieden sein) sagte: „Meidet den Alkohol, denn er ist die Mutter allen Übels. Es gab einen Mann unter den Leuten, die vor euch waren, der ein hingebungsvoller Gottesdiener war. Eine verführerische Frau verliebte sich in ihn und sie sandte ihre Dienerin zu ihm, um ihn zu ihr zu bringen, damit er Zeugnis ablegen konnte. Er ging mit der Dienerin und jedes Mal, wenn sie an einer Tür vorbei kamen, verschloss sie sie hinter ihnen, bis sie eine schöne Frau erreichten, bei der ein Kind und eine Weinschale waren. Sie sagte: `Ich habe dich nicht gerufen, damit du Zeugnis ablegst, sondern ich rief dich, damit du entweder mit mir Geschlechtsverkehr hast oder einen Becher von diesem Wein trinkst oder das Kind tötest.` Er sagte: `Gieß mir etwas von dem Wein ein.` Und so goss sie ihm einen Becher voll. Danach verlangte er nach mehr und stoppte nicht, bevor er nicht mit ihr Geschlechtsverkehr gehabt und das Kind getötet hatte. Meidet also den Alkohol, denn bei Allāh – Glaube und die Neigung zum Alkohol können nicht miteinander vereinbart werden, ohne dass eines von beiden vertrieben wird.“ (al-Nasā’i #5666; von al-Albāni in Sahīh al-Nasā’i #5236 als sahīh eingestuft). 6. Seine Gebete werden 40 Tage lang nicht angenommen. Es wurde berichtet, dass `Abd-Allāh ibn `Amr sagte: Der Gesandte Allāhs (Allāhs Frieden und Segen seien auf ihm) sagte: „Wer Alkohol trinkt und betrunken wird, dessen Gebete werden für 40 Tage nicht angenommen, und wenn er stirbt, wird er in die Hölle gehen. Doch wenn er bereut, wird Allāh seine Reue annehmen. Wenn er wieder Wein trinkt und betrunken wird, wird sein Gebet für 40 Tage nicht angenommen werden und wenn er stirbt, wird er in die Hölle gehen. Doch wenn er bereut, wird Allāh seine Reue annehmen. Wenn er wieder Wein trinkt und betrunken wird, wird sein Gebet für 40 Tage nicht angenommen werden und wenn er stirbt, wird er in die Hölle gehen. Doch wenn er bereut, wird Allāh seine Reue annehmen. Wenn er das noch einmal tut, wird Allāh ihm am Tag der Auferstehung die Brühe von Khabāl zu trinken geben.“ Sie fragten: „Oh Gesandter Allāhs, was ist die Brühe von Khabāl?“ Er antwortete: „Der Saft der Bewohner der Hölle.“ (ibn Mājah #3377; von al-Albāni in Sahīh ibn Mājah #2722 als sahīh klassifiziert). Die Tatsache, dass seine Gebete nicht akzeptiert werden, bedeutet nicht, dass die Gebete ungültig sind oder dass er das Gebet unterlassen sollte. Vielmehr bedeutet es, dass er dafür nicht belohnt wird. Der Zweck seines Gebets ist es also, seine Pflicht zu erfüllen und die Strafe für das Unterlassen des Gebets zu vermeiden. Abu `Abd-Allāh ibn Mandah sagte: „Der Ausdruck `seine Gebete werden nicht akzeptiert` bedeutet, dass er für 40 Tage nicht für seine Gebete belohnt wird, als Strafe für das Trinken des Alkohols. Das ist so wie das, was sie über denjenigen sagen, der spricht, während der Imām die Khutbah am Freitag gibt: Er betet Jumu`ah (das Freitagsgebet), doch es gibt kein Jumu`ah für ihn, was bedeutet, dass ihm nicht die Belohnung für das Beten des Jumu`ah gegeben wird, als Strafe für seine Sünde.“ (Ta`zīm Qadr al-Salāh, 2/587, 588) Siehe auch in der Frage #20037. Al-Nawawi sagte: „Dass sein Gebet nicht akzeptiert wird, bedeutet, dass er dafür nicht belohnt wird, selbst wenn es gültig ist, und er muss es nicht wiederholen.“ Hinsichtlich dessen, was der Fragestellerin über die Nicht-Akzeptanz ihres Fastens gesagt wurde, so basiert dies auf der Ansicht einiger Gelehrter, dass die Erwähnung des Gebets in dem oben genannten Hadīth eine Warnung dafür ist, dass andere gottesdienstliche Handlungen ebenfalls nicht angenommen werden. Al-Mubārakfūri sagte in Tuhfat al-Ahwadhi: „Es heißt, dass das Gebet beispielhaft erwähnt wird, weil es die beste physische Form der Anbetung ist, und wenn es nicht angenommen wird, dann ist es umso wahrscheinlicher, dass andere Handlungen der Anbetung ebenfalls nicht akzeptiert werden.“ Al-`Irāqi und al-Mannāwi sagten etwas Ähnliches. Basierend auf dieser Ansicht wird das Fasten auch nicht angenommen, doch das bedeutet nicht, dass derjenige, der Alkohol getrunken hat, nicht fasten sollte, sondern er ist verpflichtet zu fasten, doch es wird als Tadel und Zurechtweisung nicht von ihm angenommen. Zweifellos sollte derjenige, der Alkohol trinkt, weiterhin die Gebete zur rechten Zeit verrichten und im Ramadān fasten. Wenn er etwas von seinem Gebet oder Fasten unterlässt, begeht er eine große Sünde, die sogar noch gewaltiger ist als die Sünde des Alkoholkonsums. Es sollte angemerkt werden, dass der Muslim, wenn er eine Sünde begeht und nicht in der Lage ist zu bereuen, aufgrund seiner Schwäche im Glauben, das keine Rechtfertigung für ihn ist, mit seiner Sünde fortzufahren oder mit seiner Abhängigkeit oder mit seiner Vernachlässigung seines Gottesdienstes. Vielmehr muss er von den gottesdienstlichen Taten vollbringen, was er kann, und sich darum bemühen, die Sünden, die er begeht, aufzugeben. Der Muslim muss Allāh fürchten und sich vor den Listen und Fallen des Schaytān hüten. Er sollte seine Seele nicht zum Spielball des Schaytān werden lassen. Wenn sein Schaytān ihn überwältigt und ihn in die Sünde fallen lässt und in Ungehorsam seinem Schöpfer gegenüber, dann muss er sich beeilen zu bereuen, denn `derjenige, der bereut, ist wie derjenige, der keine Sünde beging.` (ibn Mājah #2450; von al-Busayri in Zawā’id Hāschiyat Sunan ibn Mājah als sahīh eingestuft). Diese Strafe für denjenigen, der Alkohol trinkt, gilt für den, der nicht bereut. Wer aber bereut und sich Allāh zuwendet, dessen Reue und gute Taten wird Allāh annehmen. Wir bitten Allāh darum, uns vor der List des Schaytāns zu beschützen und uns dabei zu helfen, die offensichtlichen wie auch die verborgenen Versuchungen zu meiden. Alles Lob gebührt Allāh, dem Herrn der Welten. Islam Q&A |