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Wann sollten die Hände im Dua erhoben werden und wann wird Dua gemacht, - Druckversion

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Wann sollten die Hände im Dua erhoben werden und wann wird Dua gemacht, - Umm Abderrahman - 03-08-2012

ohne die Hände zu heben?
Salam_wr


Frage:

Da es Bida ist, die Hände nach dem Fard Gebet zum Dua zu heben, würde ich gern wissen, wann man die Hände im Dua heben sollte. Können wir die Hände nach freiwilligen Gebeten heben?




Antwort:

Alles Lob gebührt Allah.

Es ist wichtig zu wissen, dass das Dua eine Art des Gottesdienstes ist und jede Art des Gottesdienstes sollte nur vollzogen werden, wenn es dafür einen Beweis (Dalil) als Grundlage gibt. Das Grundprinzip lautet, dass die Hände beim Dua angehoben werden sollten, außer wenn das Dua Bestandteil einer anderen gottesdienstlichen Handlung ist. In diesem Fall wäre das Heben der Hände eine zugefügte Handlung (und sollte nicht getan werden). Beispiele dafür sind das Salah (Gebet), die Khutba (Rede), Tawwaf (das Umkreisen der Kaaba), Sai (das Laufen zwischen as-Safa und Marwa) etc. Das Salah beinhaltet Dua zu Beginn des Gebets, in der Ruku (Verbeugung), beim Aufrichten aus der Ruku, während der zwei Sajda (Niederwerfung) und im Sitzen zwischen den beiden Niederwerfungen – doch wer seine Hände an diesen Stellen hebt, hat eine Handlung der Bida (tadelnswerte Neuerung) begangen. Dasselbe gilt für das Heben der Hände beim Dua auf der Minbar, außer im Falle des Istisqa (Gebet um Regen), beim Dua während des Tawwaf oder Sai.

Wenn es einen Beweis gibt, der zeigt, dass es erlaubt ist, die Hände in bestimmten Situationen anzuheben, dann gibt es darüber keine Meinungsverschiedenheit. Jedes Dua, das nicht in einer Überlieferung verzeichnet und das nicht Bestandteil einer anderen gottesdienstlichen Handlung ist, wird als allgemeines Dua betrachtet. In diesem Fall ist nichts Falsches am Heben der Hände. Es wurde vom Propheten (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) berichtet, dass er von einem Mann erzählte, der seine Hände zum Himmel erhob und sagte: „O Herr, o Herr,“ während sein Essen haram war, sein Getränk war haram, seine Kleidung war harām, er wurde mit Haram ernährt – wie also sollte sein Dua beantwortet werden?

Und der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) sagte: „Allah scheut sich davor, Seinen Diener, der die Hände zu Ihm erhebt, mit leeren Händen zurückkehren zu lassen.“ – und weitere Ahadith.

Bezüglich des Hebens der Hände nach nafil Gebeten, so ist nichts Falsches daran, solange es kein Dua ist, das regelmäßig verrichtet wird, wie z. B. wenn jemand mit einer Notsituation konfrontiert ist und in diesem Moment nach Allah ruft. Doch wenn er ein solches Dua regelmäßig verrichtet und seine Hände nach den Pflichtgebeten anhebt, so gibt es keinen eindeutigen Dalil, um eine solche Handlung zu unterstützen.


Shaikh Sad al-Humaid



Quelle: Islam-QA.com (Frage Nr. 11543)

Wa_salam_wr



RE: Wann sollten die Hände im Dua erhoben werden und wann wird Dua gemacht, - AshShuara - 31-03-2013

Assalamu alaikum,

Hmm wie jetzt? Nehmen wir mal an jemand hat z.b heute alle Gebete inklusive freiwillige verrichtet doch bei einem Gebet nur das das Pflichtgebet, soll das dann heissen, dass diese Person nach dem Gebet die Hände für dua nicht erheben kann? Irgendwie verwirrend, habe es echt nicht verstanden.
Grundsätzlich darf ich die Hände nach den Gebeten empor heben und dua machen richtig??


RE: Wann sollten die Hände im Dua erhoben werden und wann wird Dua gemacht, - Issa Mönks - 31-03-2013

As Selam Alaykum,
ich versuche es mal zu erklären inshallah ta´ala.
Also nach dem Fard (pflicht gebeten) soll man es nicht machen weil du Du´a machst im Gebet selber. Es geht um das Hände heben nach denn Gebeten ist nicht erlaubt, warum weil es keine art der Sunna ist und Ich gebe dir zwei kleine aussagen noch da zu:

Frage 1:
Nach dem Fard-Salah (d. h. dem Sagen des Salam) machen einige Leute Du`a, während
andere nur Tasbih sagen. Einige Leute bestehen darauf, dass das Sagen von Du`a nach dem
Salah Bid`ah ist. Dies verursacht einige Spannungen innerhalb der Gemeinschaft,
insbesondere bei denjenigen, die Imam Abu Hanifah oder Schafi`i folgen. Können wir Du`a
nach dem Salah machen? Können wir zusammen mit dem Imam Du`a machen?
Antwort 1:
Das Sagen von Du`a nach den Pflichtgebeten ist nicht Sunnah, falls es durch das Heben der
Hände erfolgt, unabhängig davon, ob es vom Imam alleine, oder einem Mitglied der
Gemeinschaft, allein oder von beiden zusammen gemacht wird. Vielmehr ist es Bid`ah, denn es
wurde nicht überliefert, dass der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) oder einer
seiner Gefährten (möge Allah mit ihnen zufrieden sein) dies tat.
Bezüglich des Sagens von Du`a ohne die Hände zu heben, so ist daran nichts Falsches, denn
es gibt einige Ahadith darüber.
(Fataawa al-Lajnah al-Da’imah Nr. 7/103)

Frage 2:
Ist es bewiesen, dass der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf ihm) nach den fünf
täglichen Pflichtgebeten seine Hände hob? Falls es nicht bewiesen ist, ist es trotzdem erlaubt?
Antwort 2:
Soweit wir wissen, ist es nicht bewiesen, dass der Prophet (Allahs Frieden und Segen seien auf
ihm) seine Hände zum Du`a nach den Pflichtgebeten erhob. Daher steht das Heben der Hände
nach dem Salam eines Pflichtgebets nicht in Übereinstimmung mit der Sunnah.
(Fatawa al-Lajnah Nr. 7/104)

Frage:
Ist das laute Aussprechen von Du`a nach den fünf täglichen Gebeten oder nach den regulären
Sunnah-Gebeten oder das gemeinsame Rezitieren von Du`a als regelmäßige Praxis eine
tadelnswerte Neuerung (Bid`a)?
Antwort:
Ja, das laute Aussprechen von Du`a nach den fünf täglichen Gebeten oder nach den regulären
Sunnah-Gebeten oder das gemeinsame Rezitieren von Du`a als regelmäßige Praxis ist eine
tadelnswerte Neuerung (Bid`a), denn es ist nicht belegt, dass der Prophet (Allahs Frieden und
Segen seien auf ihm) oder seine Gefährten (möge Allah mit ihnen zufrieden sein) etwas
Ähnliches taten.
Wer gemeinschaftlich Du`a nach den Pflichtgebeten oder nach den regulären Sunnah-Gebeten
macht, wendet sich gegen den Weg der Ahl al-Sunnah wa-l-Jama`ah, und diejenigen, die nicht
mit ihnen übereinstimmen, als Kafir zu beschimpfen und als nicht zur Ahl al-Sunnah
wa-l-Jama`ah zugehörig, ist eine Irreleitung, Ignoranz und es ist eine Entstellung der Tatsachen.
Das Ständige Komitee für wissenschaftliche Forschung und Rechtsfragen
Fataawa Islamiyyah #1/319


RE: Wann sollten die Hände im Dua erhoben werden und wann wird Dua gemacht, - AshShuara - 31-03-2013

Assalamu alaikum,

Ich glaub ich steh im Wald.. Soll ich jetzt etwa meine dua machen ohne die Hände zu heben oder wie?? Das lese ich zum ersten mal.. Doch ich erbitte mir doch was von ALLAH, wie könnte ich da nicht die Hände heben??

Gibt es weitere beweise für diese Aussage, tut mir leid nur weil das ein Komitee beschlossen hat, muss es nicht so sein. Irgendwie kann ich das nicht so recht glauben.


RE: Wann sollten die Hände im Dua erhoben werden und wann wird Dua gemacht, - Umm Shayma - 31-03-2013

Wa ʿalaikum assalām wa raḥmatullāh,

es gibt ein ganz einfaches Prinzip, durch das sich viele Probleme lösen lassen würden, doch viele Menschen denken, dass sie sich ihrem Verstand bedienen müssen und so auf Lösungen kommen, auf die unsere rechtschaffenen Vorfahren nicht gekommen sind, obwohl sie das beste Verständnis von Qurʾān und Sunnah hatten.

Allāh hat uns die Gottesdienste vorgeschrieben und durch den Qurʾān oder die Sunnah mitgeteilt. Einige sind uns bis ins Detail überliefert worden, ebenso dafür vorgesehene Orte und Zeiten und bei anderen ist es dem Diener selbst überlassen zu handeln, solange er nicht gegen die Sunnah verstößt.

Wenn nun über einen Gottesdienst eine Art und Weise überliefert wurde, dann haben wir diesen genau so umzusetzen und dürfen nichts hinzufügen, auch wenn wir denken, dass es gut ist; der Gesandte Allāhs (ṣalAllāhu ʿalaihi wa sallam) hat uns keinen Weg zum Wohlgefallen Allāhs verschwiegen und was er uns mitteilte, ist das, was Allāh am meisten zufrieden stellt.
So ist es überliefert, dass man nach den Pflichtgebeten bestimmte Adhkār und Suren vom Qurʾan lesen soll; uns wurde die Anzahl mitgeteilt und der Lohn hierfür.
Es ist überliefert, zu welchen Zeiten der Gesandte Allāhs (ṣalAllāhu ʿalaihi wa sallam) seine Hände im Duʿāʾ hob und bei anderen Situationen hat er die Hände nicht gehoben; dies ist seine Sunnah (ṣalAllāhu ʿalaihi wa sallam) und besser kann man es nicht machen. Wo steht geschrieben, dass es eine Bedingung für die Vollständigkeit oder Annahme des Duʿāʾ ist, das man die Hände heben muss?

Des Weiteren bitte ich um ein wenig mehr Respekt vor den Gelehrten; das sind nicht irgendwelche Heinis, die da in ihren Ämtern sitzen und Fatwas nach Lust und Laune geben. Das sind Leute, die Allāh hoch geehrt hat durch das Auswendiglernen Seines Buches, das Studieren und Auswendiglernen der Sunnah des Gesandten (ṣalAllāhu ʿalaihi wa sallam); sie haben ihr Leben und ihre Zeit der Religion Allāhs gewidmet und sind das beste, was es in dieser Dunya überhaupt gibt.

Der Islām ist eine Religion, die man aus dem Naql (Text) lernt und nicht dem Aql (Verstand) gemäß, umsetzt.


RE: Wann sollten die Hände im Dua erhoben werden und wann wird Dua gemacht, - Issa Mönks - 31-03-2013

As Selam Alaykum,
Schwester Umm Shayma du hast mit schönen Worten Gesprochen und inshallah ta´ala nimmt es die Schwester auch an mit ihrem herzen und nicht mit ihrem verstand weil wenn wir unsere Religion leben würden nach unseren verstanden dann wer der Islam nicht so weit gekommen wie er gekommen ist nur weil unseren herzen an Allah Subhanahu wa ta´ala glauben mit reinen Absicht bezeugen das es nur einen Gott gibt der keine Partner hat und der Alleinige Herrscher ist über Himmel Und Erde das was wir sehen und begreifen und das wir nicht sehen und nicht Begreifen können weil Er uns Keine macht darüber geben hat Allahu Akbar.
Danke dir Schwester für diese zusammen Fassung

baraka allahu fikum