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Das Urteil über das Feiern des Muttertags - Issa Mönks - 10-05-2013 As Selam Alaykum rahmatullah wa barakatuh, wie geht es euch allen inshallah ta´ala seit ihr bei besten Iman und bei bester Gesundheit. Es ist ein Thema auch jetzt wieder vor der Tür steht und deswegen das wir nichts falschen machen in unsere Religion oder das wir Abstand nehmen von so Feiertage die eben nicht erlaubt sind in unsere Religion. Frage: Jedes Jahr haben wir an einem bestimmten Tag einen Feiertag, den so genannten Muttertag. Er ist am 21. März. Alle Leute versammeln sich und feiern diesen Tag. Ist dies erlaubt oder verboten? Antwort: Jeder Feiertag oder jedes Fest, das sich von den Festen der Schari’ah unterscheidet, ist eine neu eingeführte Erneuerung, die zur Zeit der frommen Nachfolger (salaf us-salih) nicht bekannt war. Des Weiteren könnte es als Imitation der Nicht-Muslime begonnen haben. Deshalb ist es dann, zusätzlich dazu, dass es eine Bid’a ist, eine Handlung, die denen von Allahs Feinden ähnelt. Die Feiertage der Schari’ah sind unter den Muslimen wohl bekannt. Es sind ‘Id al-Fitr und ‘Id al-Adha und das wöchentliche ‘Id (Freitags). Es gibt keine weiteren Feiertage oder Feste im Islam, als diese drei. Jeder Feiertag, der neben ihnen eingeführt wird, ist als eine Erneuerung und Lüge gegen die Schari’ah abzulehnen. Dies ist so, weil der Prophet sall Allahu alayhi wasallam sagte: “Jede Tat, die in unseren Angelegenheiten eingeführt wird, (und) die nicht dazu gehört, wird zurückgewiesen.” (Berichtet bei Al-Buchari und Muslim) Das bedeutet, es wird von der Person zurückgewiesen und von Allah nicht akzeptiert. Ein anderer Wortlaut des Hadith besagt: “Wer eine Tat vollbringt, die unseren Angelegenheiten nicht entspricht, dessen Tat wird abgelehnt.” (Berichtet bei Muslim; auch bei al-Buchari in Mu’allaq-Form) Wenn das also klar ist, ist der vom Fragesteller erwähnte Feiertag, bekannt als Muttertag, nicht erlaubt. Es ist nicht erlaubt, an diesem Tag öffentliche Darbietungen und Feierlichkeiten jeglicher Art abzubehalten, oder (übermäßige) Freude zu verbreiten, Geschenke zu machen usw. Es ist eine Pflicht eines Muslims, auf seine Religion stolz zu sein und sie zu ehren. Er sollte sich selbst auf das beschränken, worauf Allah ´azza wa jall und Sein Gesandter diese aufrechte Religion begrenzt haben. Es kann keinen Zusatz und keinen Abzug von dieser Religion geben. Darüber hinaus sollte der Muslim keine dieser schwachen Persönlichkeiten sein, die Tom, Dick und Harry folgen. Statt dessen sollte seine Persönlichkeit so sein, wie sie Allahs Gesetz definiert, so dass ihm gefolgt wird und nicht, (dass) er folgt; so dass er zu einem Beispiel wird und nicht zu einem Anhänger. So sollte der Fall sein, denn Allahs Gesetz ist in jeder Hinsicht vollständig und vollkommen. Allah sagt im Quran: “Heute habe Ich eure Religion vervollkommnet und Meine Gnade an euch vollendet und euch den Islam zum Glauben erwählt.” (5:3) Außerdem besitzt die Mutter weitaus mehr Recht, als nur einen Tag im Jahr, um sie zu feiern. Tatsächlich hat die Frau gegenüber ihren Kindern das Recht, dass sie (die Kinder) jederzeit und überall für sie sorgen, sich um sie kümmern und ihr in allem, was keine Sünde darstellt, Gehorsam zu leisten. Scheikh Uthaymin, rahimahullah Fataawa al-Mar´ah - Frage 22 |