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Über das Freitagsgebet & wann es keine Pflicht ist - Druckversion

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Über das Freitagsgebet & wann es keine Pflicht ist - Issa Mönks - 17-05-2013

As Selam Alaykum rahmatullah wa barakatuh,

Frage:
Manche Privatunternehmen gebieten den Arbeitern auch freitags zu arbeiten. Sollten sie adhDhuhr (Mittags-Gebet) oder das Freitagsgebet beten? Wenn sie adh-Dhuhr beten, sollten sie dann nicht lieber in der Gemeinschaft beten?

Antwort:
Alles Lob gebührt Allah, dem Herrn der Welten. Allahs Friede und Segen seien auf demjenigen, der als Gnade für die Welt entsandt wurde und auf seiner Familie, seinen Gefährten und allen, die ihrem Beispiel folgen bis zum Tage des Gerichts.

Lerne, dass das Freitagsgebet eine Pflicht für jeden Mann ist, der frei, bei Verstand, erwachsen und Anwohner ist! Außer, wer, gemäß dem Konsens der Gelehrten, einen Beweis besitzt, (dieser) ist freigestellt. Der Beweis liegt in der Rede Allahs: „O die ihr glaubt! Wenn zum Gebet gerufen wird am Freitag, dann eilt zu Allahs Gedenken und lasst das Kaufgeschäft. Das ist besser für euch, wenn ihr wisst.“ [62:9]

Und ein weiterer Beweis ist die Rede des Propheten (sallallahu alaihi wa sallam): „Lasst die Menschen damit aufhören das Freitagsgebet zu verlassen, sonst wird Allah ihre Herzen versiegeln und sie werden von den Nachlässigen sein!“ [Al-Bukhari]

In einer anderen Überlieferung: „Wer aus Nachlässigkeit das Freitagsgebet verlässt, dessen Herz wird Allah versiegeln.“ [Abu Dawud]

Und das Freitagsgebet ist überall gültig, sei es in einem Dorf, einer Stadt, Moschee, Gebäude oder im Freien. Das Freitagsgebet gehört, gemäß dem Konsens der Gelehrten, zu den natürlichen Gebeten. Es gibt keine speziellen Regeln außer durch Beweise. Gemäß der Rede des Propheten (sallallahu alaihi wa sallam): „Die Erde ist ein Gebetsplatz und Reinigung.“ [AlBukhari]

Umar Ibn al-Khattab schrieb an die Leute des Bahrain: „Betet das Freitagsgebet, egal an welchem Ort ihr euch befindet.“ [Ibn Abi Schaybah] Dies beinhaltet alle Plätze, sogar die Wüste,gemäß der Tradition der Gefährten des Gesandten Allahs (sallallahu alaihi wa sallam).

Wenn es aus einem Grund unmöglich erscheint das Freitagsgebet zu verrichten, dann soll man beachten:
Eine Bedingung für die Verpflichtung zum Freitagsgebet ist, dass man keinen
Entschuldigungsgrund hat. Derjenige, dem auf seinem Weg zum Gebet schadhafte Dinge begegnen, ist entschuldigt. Der Prophet (sallallahu alaihi wa sallam) sagte: „Wer den Adhan (Gebetsruf) hört und ihm nicht antwortet hat kein Salah (Gebet), außer er besitzt einen gültigen Entschuldigungsgrund.“ [Ibn Majah]

Entschuldigungen sind unter anderem Schwierigkeit, Not und Notwendigkeit. Diese sind jedoch relative Gründe, keine absoluten. Es liegt an jedem selbst, wie viel er sich bemüht und wie seine Fähigkeit ist. Ihm wurden seine Religion, sein Glaube, seine Pietät und die Furcht vor Allah anvertraut. Deswegen muss jeder erwachsene Muslim die Pflicht erfüllen, außer ihm sind legale Grenzen gesetzt. Dann kann er sie stoppen.

Um noch einen Nutzen zu schaffen:
Eines der Bedingungen im erwähnten Hadith, für die Verpflichtung zum Freitagsgebet und zum Gebet (in der Gemeinschaft) ist, das Hören des Gebetsrufes. Dies zieht all die mit ein, die außerhalb und innerhalb eines Wohngebiets leben. Was man jedoch bedenken muss ist, dass der Muadhin (Gebetsrufer) eine gewaltige Stimme haben muss. Des Weiteren muss es ruhig sein, der Wind muss still sein und es dürfen keine anderen Hinderungsgründe da sein.

Wer also einen dieser Entschuldigungsgründe hat, der muss als Ersatz das Dhuhr-Gebet verrichten.

Und das perfekte Wissen ist Allahs.

Unser Gebet und alles Lob gebührt Allah, dem Herrn der Welten. Allahs Friede und Segen seien auf demjenigen, der als Gnade für die Welt entsandt wurde und auf seiner Familie, seinen Gefährten und allen, die ihrem Beispiel folgen bis zum Tage des Gerichts.

Schaikh Abu `Abd Al-Mu`iz Muhammad Ali Farkus
Aus der Webseite des Schaikhes [Fatwa Nr. 51]