ich sage es ist eine sache zwischen der 2 und 3 person
da zwischen dem verkauf vom ersten bruder und dem 2 bruder ja alles ok war und kein absichtliche betrug vorlag und die personen auch nicht die intel oder core geschichte wirklich zu interessieren tat.
da es den 2 bruder ja nicht wirklich beim kauf diese core interessierte muss der erste bruder ihm auch nicht das geld zurück geben jetzt erst ist beim weiterverkauf aufgefallen das da an der beschreibung etwas anderes steht ,aber bisher der 2 bruder ja zufrieden war.
nein also menschlich gesehen der erste bruder haftet nicht
juristisch gesehen wenn kein kaufbeleg vorliegt haftet der erste bruder nicht
wen ein kaufbeleg vorliegt vor ein amtsgericht gehen.
und islamisch gesehen weis ich nicht ob es solche fatwas gibt dann muss man ein gelehrten hinzuzihen der sich mit kaufrecht aus islamischer sicht auskennt.